Geltende Erlasse (SMBl. NRW.) mit Stand vom 9.12.2024
Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA), Ausgabe 1995 RdErl. d. Ministers für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr – III A 5-14-17/2 – III C 3-73-13/2 – (01.01.2003: MVEL) v. 27.7.1995
Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA), Ausgabe 1995 RdErl. d. Ministers für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr – III A 5-14-17/2 – III C 3-73-13/2 – (01.01.2003: MVEL) v. 27.7.1995
Richtlinien
für die
Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA), Ausgabe 1995
RdErl. d. Ministers für Wirtschaft und Mittelstand,
Technologie
und Verkehr – III A 5-14-17/2 – III C 3-73-13/2 –
(01.01.2003:
MVEL)
v. 27.7.1995
Das Bundesministerium für Verkehr
hat mit Allgemeinem Rundschreiben Straßenbau Nr. 6/1995 die Richtlinien für die
Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA), Ausgabe 1995, herausgegeben. Das
Allgemeine Rundschreiben Straßenbau und die RSA sind im Verkehrsblatt
veröffentlicht worden; sie können als Sonderdruck beim
Verkehrsblatt-Verlag
Hohe Straße 39
44139 Dortmund
bezogen werden.
Das Bundesministerium für Verkehr
hat die RSA, Ausgabe 1995, für den Bereich der Bundesfernstraßen eingeführt.
Die RSA enthalten jedoch auch Regelungen für innerörtliche Straßen und
außerörtliche Straßen, die nicht Bundesstraßen sind.
Unter Hinweis auf Ziffer I VwV-StVO
zu § 43 Abs. 3 Nr. 2 bitte ich, die RSA, Ausgabe 1995, bei der Sicherung von
Arbeitsstellen an und auf sämtlichen öffentlichen Straßen und Verkehrsflächen
zu beachten.
Den RdErl. des Ministers für
Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr vom 22.4.1986 „Richtlinien für die
Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA), Fassung für das Land
Nordrhein-Westfalen“ (SMBl. NW. 9220) hebe ich auf.
Der Gem. RdErl. des Ministers für
Wirtschaft, Mittelstand und Verkehr und des Innenministers vom 3.8.1981
„Durchführung und Sicherung von Vermessungsarbeiten im Verkehrsraum
öffentlicher Straßen“ (SMBl. NW. 9220) bleibt vorerst weiter gültig. Sollten
sich in den Bestimmungen der Ziffern 3 bis 5 dieses Gem. RdErl. Widersprüche zu
den Bestimmungen der RSA, Ausgabe 1995, ergeben, gilt letztere vorrangig.
MBl. NRW. 1995 S. 1401.