Geltende Erlasse (SMBl. NRW.)  mit Stand vom 27.9.2024


Schulwegsicherung und Beförderung von Schülerinnen und Schülern Gem. RdErl. d. Ministeriums für Stadtentwicklung und Verkehr (am 1.1.2003: MVEL)-III C 2-22-00-, d. Kultusministeriums (am 1.1.2003: MSJK) – II A 2.36-35/0 Nr. 349/94- u. d. Innenministeriums -IV C 4-6273- v. 18.8.1994

 

Schulwegsicherung und Beförderung von Schülerinnen und Schülern Gem. RdErl. d. Ministeriums für Stadtentwicklung und Verkehr (am 1.1.2003: MVEL)-III C 2-22-00-, d. Kultusministeriums (am 1.1.2003: MSJK) – II A 2.36-35/0 Nr. 349/94- u. d. Innenministeriums -IV C 4-6273- v. 18.8.1994

Schulwegsicherung und Beförderung von Schülerinnen und Schülern
Gem. RdErl. d. Ministeriums für Stadtentwicklung und Verkehr
(am 1.1.2003: MVEL)-III C 2-22-00-,

d. Kultusministeriums (am 1.1.2003: MSJK) – II A 2.36-35/0 Nr. 349/94-
u. d. Innenministeriums -IV C 4-6273-
v. 18.8.1994

Die Sicherheit von Schülerinnen und Schülern auf ihrem täglichen Weg von und zur Schule zu erhöhen, gehört mit zu den wichtigsten Zielen der Verkehrspolitik. Die Zahl der Kinder, die auf dem Schulweg verunglücken, ist immer noch zu hoch.

Durch konsequente Nutzung von verkehrsregelnden und baulichen Möglichkeiten kann das Gefährdungspotential für die Kinder erheblich vermindert werden. Beispielhaft sind die Einbeziehung von Schulen in Tempo 30-Zonen oder verkehrsberuhigte Bereiche, Maßnahmen zur Geschwindigkeitsdämpfung, Hilfen zum Überqueren der Fahrbahn und ein sicheres Radverkehrsnetz zu nennen. Daneben sind Schulwegpläne, die Einrichtung von Schüler- oder Elternlotsendiensten und die Beförderung mit dem Schulbus weitere geeignete Mittel.

Es wird empfohlen, von diesen Maßnahmen auf der Grundlage von Orientierungshilfen für die Schulwegsicherung, die beim Verkehrsministerium angefordert werden können, Gebrauch zu machen.

MBl. NRW. 1994 S. 1166