Historische SMBl. NRW.

 Aufgehobener Erlass: Aufgehoben durch Erlassbereinigung 2003 (§ 9 VV v. 29.8.61).

 


Historisch: Straßenbahn-, Obusverkehr

 

Historisch:

Straßenbahn-, Obusverkehr

118. Ergänzung - SMBK NW. - (Stand 15.4.1977 = MB1. NW. Nr. 25 einschl.)


Straßenbahn-, Obusverkehr


Linienverkehr mit Kraftwagen nach §§ 42,43 PBefG 


hier: Auslegung des Begriffs "Ausgangspunkt"
im Sinne des § 11 Abs.3 PBefG
RdErL d. Ministers für Wirtschaft, Mittelstand und Verkehr

v. 1. 2. 1966— V/B 6 — 32-00—3/66¹)

Nach | U Abs. 3 PBefG ist für den Fall. da6 ein Stra-Aenbahn-, Obusverkehr oder Unienverkehr mit Kraftfahrzeugen in den Bezirken mehrerer Genehmigungsbehörden desselben Landes betrieben werden soll, für die Erteilung der Genehmigung die Genehmigungsbehörde, in deren Bezirk die'Linie ihren Ausgangspunkt hat, zuständig. Der Begriff .Ausgangspunkt" ist im Gesetz nicht näher erläutert.

Im Hinblick auf die Notwendigkeit einer einheitlichen Anwendung der Bestimmungen des Personenbeförderungsgesetzes durch die Verwaltungsbehörden haben der Bundesminister für Verkehr und die obersten Landesver-kehrsbehörden folgendes vereinbart:

Als Ausgangspunkt eines Strafienbahn-, Obusverkehrs oder Linienverkehrs mit Kraftfahrzeugen im Sinne des {11 Abs. 3 PBefG ist der Ort anzusehen, an dem nach dem Fahrplan die erste Fahrt beginnt; beginnen die Fahrten aus beiden Richtungen zu gleicher Zeit, so gilt als Ausgangspunkt der im Antrag bezeichnete Ort.

Ich bitte, entsprechend zu verfahren.

>) MU. NW. 1966 S. 496.