Geltende Erlasse (SMBl. NRW.) mit Stand vom 17.4.2024
Runderlass zur Änderung der Richtlinien zur Durchführung der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) und weiterer gefahrgutrechtlicher Verordnungen (Durchführungsrichtlinien Gefahrgut - RSEB)
Runderlass zur Änderung der Richtlinien zur Durchführung der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) und weiterer gefahrgutrechtlicher Verordnungen (Durchführungsrichtlinien Gefahrgut - RSEB)
Runderlass zur Änderung
der Richtlinien zur Durchführung
der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn
und Binnenschifffahrt (GGVSEB) und weiterer
gefahrgutrechtlicher Verordnungen
(Durchführungsrichtlinien Gefahrgut - RSEB)
Runderlass
des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr
– Referat VI B2
Vom 7. Dezember 2023
1
Allgemeine Richtlinien
Die Richtlinien zur Durchführung der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) und weiterer gefahrgutrechtlicher Verordnungen (Durchführungsrichtlinien Gefahrgut) - RSEB- sind am 29. August 2023 (Verkehrsblatt Dokument Nr. B 2207) neu gefasst worden.
Ich bitte, nach diesen Richtlinien zu verfahren.
2
Sonstiges
Dieser Runderlass tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.
MBl. NRW. 2024 S. 14.