Geltende Erlasse (SMBl. NRW.) mit Stand vom 11.10.2024
Verfahren zur Meldung von störenden Flügen militärischer Luftfahrzeuge RdErl. d. Ministeriums für Stadtentwicklung und Verkehr - II A 5 - 65-00/0- (am 01.01.2003: MVEL) v. 15.5.1992
Verfahren zur Meldung von störenden Flügen militärischer Luftfahrzeuge RdErl. d. Ministeriums für Stadtentwicklung und Verkehr - II A 5 - 65-00/0- (am 01.01.2003: MVEL) v. 15.5.1992
Verfahren zur Meldung von störenden Flügen militärischer
Luftfahrzeuge
RdErl. d. Ministeriums für Stadtentwicklung und Verkehr
- II A 5 - 65-00/0- (am 01.01.2003: MVEL)
Der Bundesminister für Verkehr hat die Regelung über die „Verfahren zur Meldung
von störenden Flügen militärischer Luftfahrzeuge" neu gefasst und mit
Rundschreiben vom 13.2.1992 - LR 16/60.05.05/21 BL 92 II bekannt gemacht (Anlage).
Die Verfahrensvorschriften sind ab sofort anzuwenden.
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Meldungen über Störungen durch militärische Luftfahrzeuge sind jetzt
unmittelbar an das Luftwaffenamt in Köln zu richten; eine Mitwirkung der
örtlichen Ordnungsbehörden und der Kreispolizeibehörden ist nicht mehr
erforderlich.
Anlagen: