Historische SGV. NRW.
Historisch: Verordnung über die Ermächtigung des Finanzministeriums zum Erlaß der Rechtsverordnung zur Festsetzung einer angemessenen Gebühr für die Hinterlegung der Verkaufsprospekte bei der Hinterlegungsstelle
Historisch:
Normüberschrift
Verordnung über die Ermächtigung des Finanzministeriums
zum Erlaß der Rechtsverordnung
zur Festsetzung einer angemessenen Gebühr
für die Hinterlegung der Verkaufsprospekte
bei der Hinterlegungsstelle
Vom 1. September 1992 (Fn 1)
Aufgrund des § 16 Abs. 2 Satz 2 des Wertpapier-Verkaufsprospektgesetzes vom 13. Dezember 1990 (BGBl. I S. 2749) wird verordnet:
§ 1
§ 1
Die Ermächtigung der Landesregierung, durch Rechtsverordnung eine angemessene Gebühr für die Hinterlegung der Verkaufsprospekte bei der Hinterlegungsstelle festzusetzen, wird auf das Finanzministerium übertragen.
§ 2
§ 2
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft (Fn 2).
Die Landesregierung
Nordrhein-Westfalen
Der Stellvertreter
des Ministerpräsidenten
Herbert Schnoor
Der Finanzminister
Heinz Schleußer
Normverlauf ab 2000: