Historische SGV. NRW.
Aufgehobene Norm:
(zur Aufhebung siehe unter (Fn 1))
Fußnoten:
Historisch: Verordnung über die Übertragung der Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörde auf die Stadt Bad Honnef
Inhaltsverzeichnis:
Historisch:
Normüberschrift
Verordnung
über die Übertragung der Aufgaben der unteren
Bauaufsichtsbehörde auf die Stadt Bad Honnef
Vom 4. August 1969 (Fn 1)
§ 1
§ 1
Auf Grund des § 77 Abs. 5 und des § 76 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NW) vom 25. Juni 1962 (GV. NW. S. 373) (Fn 2) übertrage ich die Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörde unter dem Vorbehalt des Widerrufs für das Gebiet der Stadt auf die Stadt Bad Honnef.
§ 2
§ 2
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft (Fn 3).
Der Minister
für Wohnungsbau und öffentliche Arbeiten
des Landes Nordrhein-Westfalen
Normverlauf ab 2000: