Historische SGV. NRW.
Historisch: Verordnung über die Ermächtigung des Ministeriums für Inneres und Justiz zum Erlass von Rechtsverordnungen nach § 8 Abs. 4 des Gesetzes zur Umstellung von Schuldverschreibungen auf Euro
Inhaltsverzeichnis:
Historisch:
Normüberschrift
Verordnung
über die Ermächtigung des Ministeriums für Inneres und Justiz
zum Erlass von Rechtsverordnungen nach § 8 Abs. 4 des Gesetzes
zur Umstellung von Schuldverschreibungen auf Euro
Vom 3. November 1998 (Fn 1)
Aufgrund des § 8 Abs. 4 Satz 4 des Gesetzes zur Umstellung von Schuldverschreibungen auf Euro (Artikel 6 des Euro-Einführungsgesetzes vom 9. Juni 1998 -BGBl. I S. 1242, 1250 -) wird verordnet:
§ 1
§ 1
Die Ermächtigung der Landesregierung, durch Rechtsverordnung die Entscheidungen über Anfechtungsklagen für die Bezirke mehrerer Landgerichte einem Landgericht zuzuweisen, wird auf das Ministerium für Inneres und Justiz übertragen
§ 2
§ 2
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.(Fn 2)
Die Landesregierung
Nordrhein-Westfalen
Der Ministerpräsident
Der Minister
für Inneres und Justiz
GV. NW. 1998 S. 646. |
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GV. NW. ausgegeben am 26. November 1998. |
Normverlauf ab 2000: