Historische SGV. NRW.
Historisch: Verordnung über Beginn und Dauer des Feldversuchs mit Bildschirmtext
Inhaltsverzeichnis:
Historisch:
Normüberschrift
Verordnung
über Beginn und Dauer des Feldversuchs
mit Bildschirmtext
Vom 25. März 1980 (Fn 1)
Auf Grund des § 1 Abs. 2 Satz 2 des Bildschirmtextversuchsgesetzes NW vom 18. März 1980 (GV. NW. S. 153) (Fn 2) wird im Einvernehmen mit dem Hauptausschuß des Landtags verordnet:
§ 1
§ 1
Der Feldversuch beginnt am 1. Juni 1980 und soll bis zum 31. Mai 1983 dauern.
§ 2
§ 2
Wird der Versuchszweck schon früher erreicht, so kann der Versuch frühestens zum 31. Mai 1982 aufgrund einer neuen Verordnung beendet werden.
§ 3
§ 3
Wird der Versuchszweck nach drei Jahren nicht erreicht, so kann der Versuch um höchstens ein Jahr aufgrund einer neuen Verordnung verlängert werden.
§ 4
§ 4
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft (Fn 3).
Die Landesregierung
des Landes Nordrhein-Westfalen
Der Ministerpräsident
Für den Innenminister
der Minister für Wirtschaft,
Mittelstand und Verkehr
Fn1 | GV. NW. 1980 S. 258.Aufgehoben B>Aufgehoben |
SGV. NW. 2254. |
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GV. NW. ausgegeben am 9. April 1980. |
Normverlauf ab 2000: