Historische SGV. NRW.
Historisch: Gesetz über personalvertretungsrechtliche Übergangsregelungen für Personalvertretungen im Geschäftsbereich des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales, des Ministeriums für Schule und Weiterbildung, des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, des Ministeriums für Wirtschaft, Mittelstand und Energie im Zusammenhang mit dem Gesetz zur Straffung der Behördenstruktur in Nordrhein-Westfalen
Inhaltsverzeichnis:
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Historisch:
Normüberschrift
Gesetz über personalvertretungsrechtliche
Übergangsregelungen
für Personalvertretungen im Geschäftsbereich
des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales,
des Ministeriums für Schule und Weiterbildung,
des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz,
des Ministeriums für Wirtschaft, Mittelstand und Energie
im Zusammenhang mit dem Gesetz zur Straffung der Behördenstruktur in
Nordrhein-Westfalen
Vom 12. Dezember 2006 (Fn 1)
(Artikel 22 des Gesetzes zur
Straffung der Behördenstruktur in Nordrhein-Westfalen
vom 12. Dezember 2006 (GV. NRW. 622))
Einziger Paragraph
Der jeweilige Vorsitzende oder einer seiner Stellvertreter des jeweiligen Personalrats der Behörden, die ganz oder teilweise in die Bezirksregierungen oder in das Ministerium für Schule und Weiterbildung eingegliedert werden, ist berechtigt, für die laufende Wahlperiode an allen Sitzungen des bei der jeweiligen Bezirksregierung oder dem Ministerium für Schule und Weiterbildung gebildeten Personalrats, in die/das die Behörde ganz oder teilweise eingegliedert wird, beratend teilzunehmen.
Die Landesregierung
Nordrhein-Westfalen
Der Ministerpräsident
Der Finanzminister
Die Ministerin
für Wirtschaft, Mittelstand und Energie
Für den Innenminister
die Justizministerin
Der Minister
für Arbeit, Gesundheit und Soziales
Die Ministerin
für Schule und Weiterbildung
Der Minister
für Umwelt und Naturschutz,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz
GV. NRW. S. 622, in Kraft getreten am 1. Januar 2007. Obsolet durch Ablauf der Wahlperiode. |
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Normverlauf ab 2000: