Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.) mit Stand vom 15.9.2024
Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen dem Land Rheinland-Pfalz und dem Land Nordrhein-Westfalen über die Übertragung von Zuständigkeiten im Zuge der Baurechtsschaffung und Bauausführung für den Lückenschluss der Bundesautobahn A 1 zwischen Lommersdorf und Adenau
Inhaltsverzeichnis:
Normüberschrift
Gesetz
zu dem Staatsvertrag zwischen dem
Land Rheinland-Pfalz und dem Land Nordrhein-Westfalen
über die Übertragung von Zuständigkeiten im Zuge der
Baurechtsschaffung und Bauausführung für den Lückenschluss der
Bundesautobahn A 1 zwischen Lommersdorf und Adenau
Vom 13. April 2010 (Fn 1)
§ 1
§ 1
(1) Dem am 25. Januar 2010 in Mainz und am 18. Januar 2010 in Düsseldorf unterzeichneten Staatsvertrag zwischen dem Land Rheinland-Pfalz und dem Land Nordrhein-Westfalen über die Übertragung von Zuständigkeiten im Zuge der Baurechtsschaffung und Bauausführung für den Lückenschluss der Bundesautobahn A 1 zwischen Lommersdorf und Adenau – Anlage zu diesem Gesetz – wird zugestimmt.
(2) Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 4 Absatz 1 in Kraft tritt, wird vom Ministerpräsidenten im Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt gemacht.
§ 2
§ 2
Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
Die Landesregierung
Nordrhein-Westfalen
Der Ministerpräsident
Der Finanzminister
Der Innenminister
Der Minister
für Bauen und Verkehr
Die Justizministerin
Anlagen:
GV. NRW. S. 250, in Kraft getreten am 29. April 2010. |
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Normverlauf ab 2000:
- Fassung vom 29.04.2010 bis heute (aktuelle Seite)