Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.)  mit Stand vom 19.6.2024


Bekanntmachung des Zweiten Staatsvertrags zur Änderung des Staatsvertrages zwischen dem Freistaat Thüringen und dem Land Nordrhein-Westfalen über die Zugehörigkeit der Steuerberater und Steuerberaterinnen des Freistaats Thüringen zum Versorgungswerk der Steuerberater im Land Nordrhein-Westfalen (Zweiter Änderungsstaatsvertrag zur Versorgung der Steuerberater in Thüringen) (Fn 1)

Normüberschrift

Bekanntmachung
des Zweiten Staatsvertrags zur Änderung des Staatsvertrages zwischen dem Freistaat Thüringen
und dem Land Nordrhein-Westfalen über die Zugehörigkeit der Steuerberater und Steuerberaterinnen
des Freistaats Thüringen zum Versorgungswerk der Steuerberater im Land Nordrhein-Westfalen
(Zweiter Änderungsstaatsvertrag zur Versorgung der Steuerberater in Thüringen)
(Fn 1)

Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat in seiner Sitzung am 15. Mai 2024 gemäß Artikel 66 Satz 2 der Landesverfassung dem Entwurf des Zweiten Staatsvertrags zur Änderung des Staatsvertrages zwischen dem Freistaat Thüringen und dem Land Nordrhein-Westfalen über die Zugehörigkeit der Steuerberater und Steuerberaterinnen des Freistaats Thüringen zum Versorgungswerk der Steuerberater im Land Nordrhein-Westfalen (Zweiter Änderungsstaatsvertrag zur Versorgung der Steuerberater in Thüringen) zugestimmt.

Der Staatsvertrag wird nachfolgend bekannt gemacht.

Der Tag des Inkrafttretens wird gesondert bekannt gemacht.

Düsseldorf, 28. Mai 2024

Ministerpräsident
des Landes Nordrhein-Westfalen


Anlagen:

Fußnoten:

Fn 1

(GV. NRW. 2024 S. 318).