Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.) mit Stand vom 1.5.2025
Bekanntmachung der Verwaltungsvereinbarung über die Bestimmung der zuständigen Behörde für die Durchführung eines wasserrechtlichen Erlaubnisverfahrens für das Vorhaben Entnahme von Wasser aus dem Lonaubach und Einleitung des nicht verbrauchten Wassers in das v. g. Gewässer zur Speisung der Fischteichanlage Am Lakenbach 2, 32676 Lügde-Hummersen im Gebiet des Landkreises Holzminden, Niedersachsen und des Kreises Lippe, Nordrhein-Westfalen
Normüberschrift
Bekanntmachung der Verwaltungsvereinbarung
über die Bestimmung der zuständigen Behörde für die Durchführung eines
wasserrechtlichen
Erlaubnisverfahrens für das Vorhaben Entnahme von Wasser aus dem Lonaubach und
Einleitung des nicht verbrauchten Wassers in das v. g. Gewässer zur Speisung
der
Fischteichanlage Am Lakenbach 2, 32676 Lügde-Hummersen im Gebiet des
Landkreises Holzminden, Niedersachsen und des Kreises Lippe,
Nordrhein-Westfalen
Vom 6. November 2017 (Fn 1)
Die Länder Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen haben am 4. Oktober / 12. Oktober 2017 die Verwaltungsvereinbarung über die Bestimmung der zuständigen Behörde für die Durchführung eines wasserrechtlichen Erlaubnisverfahrens für das Vorhaben Entnahme von Wasser aus dem Lonaubach und Einleitung des nicht verbrauchten Wassers in das v. g. Gewässer zur Speisung der Fischteichanlage Am Lakenbach 2, 32676 Lügde-Hummersen im Gebiet des Landkreises Holzminden, Niedersachsen, und des Kreises Lippe, Nordrhein-Westfalen, abgeschlossen.
Die Verwaltungsvereinbarung wird nachfolgend bekannt gemacht.
Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft,
Natur - und Verbraucherschutz
des Landes Nordrhein-Westfalen
In Vertretung
Dr. B o t t e r m a n n
Anlagen:
Verwaltungsvereinbarung in Kraft getreten am 12. Oktober 2017 (GV. NRW. S. 847). |