Historische SGV. NRW.
Historisch: Bekanntmachung über Änderungen der Geschäftsbereiche der obersten Landesbehörden
Historisch:
Normüberschrift
Bekanntmachung
über Änderungen der Geschäftsbereiche
der obersten Landesbehörden
Vom 30. November 2009 (Fn 1)
Gemäß § 4 Abs. 2 und 3 des Landesorganisationsgesetzes vom 10. Juli 1962 (GV. NRW. S. 421), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 18. November 2008 (GV. NRW. S. 706), gebe ich bekannt:
1
Für die Geschäftsbereiche der obersten Landesbehörden ist gemäß Artikel 52 Absatz 3 der Landesverfassung folgende organisatorische Veränderung bestimmt worden:
Durch Organisationserlass vom 31. Oktober 2009 sind mit Wirkung vom 1. November 2009 aus dem Geschäftsbereich des Ministerpräsidenten aus dem Bereich „Post- und Telekommunikationswesen“ die Aufgaben
- Postwesen
- Informations- und Telekommunikationswirtschaft
in den Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Mittelstand und Energie übergegangen.
Grundsatzfragen der Medien- und Telekommunikationspolitik einschließlich der zugehörigen Rechtsgebiete sind im Geschäftsbereich des Ministerpräsidenten verblieben. Gleiches gilt für den Sitz des Landes im Beirat der Bundesnetzagentur.
2
Gemäß § 4 Absatz 3 des Landesorganisationsgesetzes sind die in den Gesetzen und Rechtsverordnungen der bisher zuständigen obersten Landesbehörde zugewiesenen Zuständigkeiten mit Wirkung vom 1. November 2009 auf die nach der Neuabgrenzung zuständige oberste Landesbehörde übergegangen.
Der Ministerpräsident
des Landes Nordrhein-Westfalen
GV. NRW. S. 818. Obsolet durch Neufassung vom 25. März 2011 (GV. NRW. S. 193). |
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