Historische SGV. NRW.

 Aufgehobene Norm: (zur Aufhebung siehe unter (Fn 1))
 


Historisch: Bekanntmachung der Bezirke der Landesmittelbehörden und der unteren Landesbehörden; Bekanntmachung der Neufassung


Historisch:

Normüberschrift

Bekanntmachung
der Bezirke der Landesmittelbehörden
und der unteren Landesbehörden;
Bekanntmachung der Neufassung

Vom 15. April 2005 (Fn 1)

Gemäß § 10 des Gesetzes über die Organisation der Landesverwaltung – Landesorganisationsgesetz – vom 10. Juli 1962 (GV. NRW. S. 421) (Fn 2), zuletzt geändert durch Gesetz vom 1. März 2005 (GV. NRW. S. 62), gebe ich die nachstehenden Bezirke der Landesmittelbehörden und der unteren Landesbehörden bekannt.

Der Ministerpräsident
des Landes Nordrhein-Westfalen

Peer  S t e i n b r ü c k

Bezirke der Landesmittelbehörden und
der unteren Landesbehörden

I.
Bezeichnung, Sitz und Bezirk
der Landesmittelbehörden

Lfd. Nr.

Bezeichnung und Sitz

Bezirk

1

Bezirksregierungen

1.1

Die Bezirksregierung

- Arnsberg -

Kreisfreie Städte

Bochum, Dortmund,
Hagen, Hamm, Herne

Kreise

Ennepe-Ruhr-Kreis,
Hochsauerlandkreis,
Märkischer Kreis, Olpe,
Siegen-Wittgenstein, Soest,
Unna

1.2

Die Bezirksregierung

- Detmold -

Kreisfreie Stadt

Bielefeld

Kreise

Gütersloh, Herford, Höxter,
Lippe, Minden-Lübbecke,
Paderborn

1.3

Die Bezirksregierung

- Düsseldorf -

Kreisfreie Städte

Düsseldorf, Duisburg, Essen,
Krefeld, Mönchengladbach,
Mülheim a. d. Ruhr,
Oberhausen, Remscheid,
Solingen, Wuppertal

Kreise

Kleve, Mettmann,
Rhein-Kreis Neuss, Viersen,
Wesel

1.4

Die Bezirksregierung

- Köln .

Kreisfreie Städte

Aachen, Bonn, Köln,
Leverkusen

Kreise

Aachen, Düren, Euskirchen,
Heinsberg, Oberbergischer
Kreis, Rhein-Erft-Kreis,
Rheinisch-Bergischer Kreis,
Rhein-Sieg-Kreis

1.5

Die Bezirksregierung

- Münster -

Kreisfreie Städte

Bottrop, Gelsenkirchen,
Münster

Kreise

Borken, Coesfeld,
Recklinghausen, Steinfurt,
Warendorf

2

Oberfinanzdirektionen

2.1

Oberfinanzdirektion

- Düsseldorf -

Regierungsbezirk

Düsseldorf

2.2

Oberfinanzdirektion
Düsseldorf

- Abteilung Köln -

Regierungsbezirk

Köln

2.3

Oberfinanzdirektion

- Münster

Regierungsbezirke

Arnsberg, Detmold, Münster

II. (Fn 3)
Bezeichnung, Sitz und Bezirk
der unteren Landesbehörden

Lfd. Nr.

Bezeichnung und Sitz

Bezirk

1

Landrätinnen/Landräte
als untere staatliche Verwaltungsbehörden

1.1

Regierungsbezirk Arnsberg

1.11

Landrätin/Landrat als untere
staatliche Verwaltungsbehörde

- Schwelm -

Ennepe-Ruhr-Kreis

1.12

Landrätin/Landrat als untere
staatliche Verwaltungsbehörde

- Meschede -

Hochsauerlandkreis

1.13

Landrätin/Landrat als untere
staatliche Verwaltungsbehörde

- Lüdenscheid -

Märkischer Kreis

1.14

Landrätin/Landrat als untere
staatliche Verwaltungsbehörde

- Olpe -

Kreis Olpe

1.15

Landrätin/Landrat als untere
 staatliche Verwaltungsbehörde

- Siegen -

Kreis Siegen-Wittgenstein

1.16

Landrätin/Landrat als untere
 staatliche Verwaltungsbehörde

- Soest -

Kreis Soest

1.17

Landrätin/Landrat als untere
staatliche Verwaltungsbehörde

- Unna -

Kreis Unna

1.2

Regierungsbezirk Detmold

1.21

Landrätin/Landrat als untere
staatliche Verwaltungsbehörde

- Gütersloh -

Kreis Gütersloh

1.22

Landrätin/Landrat als untere
 staatliche Verwaltungsbehörde

- Herford -

Kreis Herford

1.23

Landrätin/Landrat als untere
staatliche Verwaltungsbehörde

- Höxter -

Kreis Höxter

1.24

Landrätin/Landrat als untere
staatliche Verwaltungsbehörde

- Detmold -

Kreis Lippe

1.25

Landrätin/Landrat als untere
staatliche Verwaltungsbehörde

- Minden -

Kreis Minden-Lübbecke

1.26

Landrätin/Landrat als untere
staatliche Verwaltungsbehörde

- Paderborn -

Kreis Paderborn

1.3

Regierungsbezirk Düsseldorf

1.31

Landrätin/Landrat als untere
 staatliche Verwaltungsbehörde

- Kleve -

Kreis Kleve

1.32

Landrätin/Landrat als untere
staatliche Verwaltungsbehörde

- Mettmann -

Kreis Mettmann

1.33

Landrätin/Landrat als untere
staatliche Verwaltungsbehörde

- Neuss -

Rhein-Kreis Neuss

1.34

Landrätin/Landrat als untere
 staatliche Verwaltungsbehörde

- Viersen -

Kreis Viersen

1.35

Landrätin/Landrat als untere
 staatliche Verwaltungsbehörde

- Wesel -

Kreis Wesel

1.4

Regierungsbezirk Köln

1.41

Landrätin/Landrat als untere
staatliche Verwaltungsbehörde

- Aachen -

Kreis Aachen

1.42

Landrätin/Landrat als untere
staatliche Verwaltungsbehörde

- Düren -

Kreis Düren

1.43

Landrätin/Landrat als untere
 staatliche Verwaltungsbehörde

- Euskirchen -

Kreis Euskirchen

1.44

Landrätin/Landrat als untere
staatliche Verwaltungsbehörde

- Heinsberg -

Kreis Heinsberg

1.45

Landrätin/Landrat als untere
staatliche Verwaltungsbehörde
- Gummersbach -

Oberbergischer Kreis

1.46

Landrätin/Landrat als untere
 staatliche Verwaltungsbehörde

- Bergheim -

Rhein-Erft-Kreis

1.47

Landrätin/Landrat als untere
staatliche Verwaltungsbehörde

- Bergisch Gladbach -

Rheinisch-Bergischer Kreis

1.48

Landrätin/Landrat als untere
staatliche Verwaltungsbehörde

- Siegburg -

Rhein-Sieg-Kreis

1.5

Regierungsbezirk Münster

1.51

Landrätin/Landrat als untere
staatliche Verwaltungsbehörde

- Borken -

Kreis Borken

1.52

Landrätin/Landrat als untere
 staatliche Verwaltungsbehörde

- Coesfeld -

Kreis Coesfeld

1.53

Landrätin/Landrat als untere
staatliche Verwaltungsbehörde

- Recklinghausen -

Kreis Recklinghausen

1.54

Landrätin/Landrat als untere
staatliche Verwaltungsbehörde

- Steinfurt -

Kreis Steinfurt

1.55

Landrätin/Landrat als untere
staatliche Verwaltungsbehörde

- Warendorf -

Kreis Warendorf

Lfd. Nr.

Bezeichnung und Sitz

Bezirk

2

Direktorinnen und Direktoren
der Landschaftsverbände als
untere staatliche Maßregel-
vollzugsbehörde

2.1

Landschaftsverband Rheinland

Regierungsbezirke

Düsseldorf, Köln

2.2

Landschaftsverband Westfalen-Lippe

Regierungsbezirke

Arnsberg, Detmold, Münster

Lfd. Nr.

Bezeichnung und Sitz

Bezirk

3

Finanzämter

3.100

Oberfinanzbezirk Düsseldorf

3.101

Finanzamt Dinslaken
in Dinslaken

Vom Kreis Wesel die Städte Dinslaken und Voerde (Niederrhein) und die
Gemeinde Hünxe

3.102

Finanzamt Düsseldorf-
Altstadt
in Düsseldorf

Von der Stadt Düsseldorf die Stadtteile Altstadt, Heerdt, Karlstadt, Lörick,
Niederkassel, Oberkassel und Pempelfort

3.103

Finanzamt Düsseldorf-
Mettmann
in Düsseldorf

Vom Kreis Mettmann die Städte Erkrath, Mettmann und Ratingen

3.104

Finanzamt Düsseldorf-
Mitte
in Düsseldorf

Von der Stadt Düsseldorf die Stadtteile Eller, Flingern-Nord, Flingern-Süd,
Gerresheim, Grafenberg, Hubbelrath, Lierenfeld, Ludenberg, Oberbilk und Stadtmitte

3.105

Finanzamt Düsseldorf-Nord
in Düsseldorf

Von der Stadt Düsseldorf die Stadtteile Angermund, Derendorf, Düsseltal, Golzheim, Kaiserswerth, Kalkum, Lichtenbroich, Lohausen, Mörsenbroich,
Rath, Stockum, Unterrath und Wittlaer

3.106

Finanzamt Düsseldorf-Süd
in Düsseldorf

Von der Stadt Düsseldorf die Stadtteile Benrath, Bilk, Flehe, Friedrichstadt,
Garath, Hafen, Hamm, Hassels, Hellerhof, Himmelgeist, Holthausen, Itter,
Reisholz, Unterbach, Unterbilk, Urdenbach, Vennhausen, Volmerswerth und
Wersten

3.107

Finanzamt Duisburg-Hamborn
in Duisburg

Von der Stadt Duisburg die Stadtbezirke Hamborn, Meiderich-Beeck und
Walsum

3.108

Finanzamt Duisburg-Süd
in Duisburg

Von der Stadt Duisburg der Stadtbezirk Süd und die Stadtteile Altstadt,
Dellviertel, Duissern, Neudorf-Nord und Neudorf-Süd

3.109

Finanzamt Duisburg-West
in Duisburg

Von der Stadt Duisburg die Stadtbezirke Homberg-Ruhrort und Rheinhausen
und die Stadtteile Hochfeld, Kaßlerfeld, Neuenkamp und Wanheimerort

3.110

Finanzamt Essen-Nord
in Essen

Von der Stadt Essen die Stadtteile Altendorf, Bedingrade, Bergeborbeck,
Bochold, Borbeck-Mitte, Dellwig, Frintrop, Gerschede, Nordviertel,
Ostviertel, Schönebeck, Stadtkern, Vogelheim und Westviertel

3.111

Finanzamt Essen-Ost
in Essen

Von der Stadt Essen die Stadtteile Altenessen-Nord, Altenessen-Süd,
Burgaltendorf, Byfang, Fischlaken, Freisenbruch, Frillendorf, Heidhausen,
Horst, Karnap, Katernberg, Kettwig, Kray, Kupferdreh, Leithe, Schonne-
beck, Steele, Stoppenberg, Überruhr-Hinsel, Überruhr-Holthausen und
Werden

3.112

Finanzamt Essen-Süd
in Essen

Von der Stadt Essen die Stadtteile Bergerhausen, Bredeney, Frohnhausen,
Fulerum, Haarzopf, Heisingen, Holsterhausen, Huttrop, Margarethenhöhe, Rellinghausen, Rüttenscheid, Schuir, Stadtwald, Südostviertel und Süd-
viertel

3.113

Finanzamt Geldern
in Geldern

Vom Kreis Kleve die Städte Geldern, Kevelaer und Straelen und die
Gemeinden Issum, Kerken, Rheurdt, Wachtendonk und Weeze

3.114

Finanzamt Grevenbroich
in Grevenbroich

Vom Rhein-Kreis Neuss die Stadt Grevenbroich und die Gemeinden Jüchen
und Rommerskirchen

3.115

Finanzamt Hilden
in Hilden

Vom Kreis Mettmann die Städte Haan, Hilden, Langenfeld und Monheim

3.116

Finanzamt Kempen
in Kempen

Vom Kreis Viersen die Städte Kempen, Nettetal und Tönisvorst und die
Gemeinde Grefrath

3.117

Finanzamt Kleve
in Kleve

Vom Kreis Kleve die Städte Emmerich, Goch, Kalkar, Kleve und Rees und
die Gemeinden Bedburg-Hau, Kranenburg und Uedem

3.118

Finanzamt Krefeld
in Krefeld

Die Stadt Krefeld

3.119

Finanzamt Mönchengladbach-
Mitte in Mönchengladbach

Von der Stadt Mönchengladbach die Stadtbezirke Hardt, Neuwerk,
Rheindahlen, Stadtmitte und Volksgarten

3.120

Finanzamt Mönchengladbach-Rheydt in Mönchengladbach

Von der Stadt Mönchengladbach die Stadtbezirke Giesenkirchen,
Odenkirchen, Rheydt-Mitte, Rheydt-West und Wickrath

3.121

Finanzamt Moers
in Moers

Vom Kreis Wesel die Städte Kamp-Lintfort, Moers, Neukirchen-Vluyn,
Rheinberg und Xanten und die Gemeinden Alpen und Sonsbeck

3.122

Finanzamt Mülheim
an der Ruhr
in Mülheim an der Ruhr

Die Stadt Mülheim an der Ruhr

3.123

Finanzamt Neuss I
in Neuss

Vom Rhein-Kreis Neuss die Stadt Neuss.

3.124

Finanzamt Neuss II
in Neuss

Vom Rhein-Kreis Neuss die Städte Dormagen, Kaarst, Korschenbroich und
Meerbusch

3.125

Finanzamt Oberhausen-Nord
in Oberhausen

Von der Stadt Oberhausen der Stadtteil Sterkrade und der Stadtteil
Osterfeld nördlich des Rhein-Herne-Kanals

3.126

Finanzamt Oberhausen-Süd
in Oberhausen

Von der Stadt Oberhausen der Stadtteil Alt-Oberhausen und der Stadtteil
Osterfeld südlich des Rhein-Herne-Kanals

3.127

Finanzamt Remscheid
in Remscheid

Die Stadt Remscheid

3.128

Finanzamt Solingen-Ost
in Solingen

Von der Stadt Solingen die Stadtteile Burg, Dorp, Gräfrath, Höhscheid und
Solingen

3.129

Finanzamt Solingen-West
in Solingen

Von der Stadt Solingen die Stadtteile Ohligs und Wald

3.130

Finanzamt Velbert
in Velbert

Vom Kreis Mettmann die Städte Heiligenhaus, Velbert und Wülfrath

3.131

Finanzamt Viersen
in Viersen

Vom Kreis Viersen die Städte Viersen und Willich und die Gemeinden
Brüggen, Niederkrüchten und Schwalmtal

3.132

Finanzamt Wesel
in Wesel

Vom Kreis Wesel die Stadt Wesel und die Gemeinden Hamminkeln und
Schermbeck

3.133

Finanzamt Wuppertal-Barmen
in Wuppertal

Von der Stadt Wuppertal die Stadtteile Barmen,
Beyenburg, Langerfeld und Ronsdorf

3.134

Finanzamt
Wuppertal-Elberfeld
in Wuppertal

Von der Stadt Wuppertal die Stadtteile Cronenberg,
Elberfeld und Vohwinkel

3.135

Finanzamt für Groß- und
Konzernbetriebsprüfung
Bergisches Land in Wuppertal

Für die Anordnung und Durchführung
von Außenprüfungen (ausgenommen
Lohnsteuer-Außenprüfungen und
Umsatzsteuer-Sonderprüfungen)

a) bei Betrieben aller Größenklassen im Ober-
finanzbezirk Düsseldorf der Konzerne, zu
denen mindestens ein Großbetrieb gehört,
soweit nicht ein anderes Finanzamt für Groß-
und Konzernbetriebsprüfung des Oberfinanz-
bezirks Düsseldorf zuständig ist,

b) bei Großbetrieben, soweit nicht ein anderes Finanzamt für Groß- und Konzernbetriebs-
prüfung des Oberfinanzbezirks Düsseldorf zuständig ist,

c) bei Körperschaften, die gemeinnützigen, mild-
tätigen oder kirchlichen Zwecken dienen sowie
bei Berufsverbänden, die nach den einheitlichen
Abgrenzungsmerkmalen zur Einordnung der
Betriebe in Größenklassen der sonstigen Fallart
„bedeutende, steuerbegünstigte Körperschaften
und Berufsverbände“ zuzuordnen sind,

d) bei Personen, die nach den einheitlichen
Abgrenzungsmerkmalen zur Einordnung der
Betriebe in Größenklassen der sonstigen Fall-
art „Fälle mit bedeutenden Einkünften (bE)“
zuzuordnen sind

e) bei Großbetrieben der Wirtschaftsabschnitte
„Energie- und Wasserversorgung“ sowie
„Verkehr und Nachrichtenübermittlung“
(ohne die Wirtschaftsklasse „Lagerei“ sowie
ohne die Wirtschaftsgruppe „Spedition,
sonstige Verkehrsvermittlung“) der Gebiets-
körperschaften (§§ 108, 114 GO),

f) bei Gebietskörperschaften, die Großbetriebe der unter Buchstabe e) aufgeführten Wirts-
chaftsabschnitte unterhalten, mit ihren wirt-
schaftlichen Unternehmen und Gesellschaften
(§§ 108 ff. GO)






zu a) bis d): Bezirke der
Finanzämter Düsseldorf-
Mettmann, Hilden,
Remscheid, Solingen-Ost,
Solingen-West, Velbert,
Wuppertal-Barmen
und Wuppertal-Elberfeld



















zu e) und f): Bezirke der Finanzämter Düsseldorf-Mettmann, Essen-Nord,
Essen-Ost, Essen-Süd,
Hilden, Mülheim an der
Ruhr, Oberhausen-Nord, Oberhausen-Süd, Rem-
scheid, Solingen-Ost,
Solingen-West, Velbert, Wuppertal-Barmen und Wuppertal-Elberfeld

3.136

Finanzamt für Groß-
und Konzernbetriebs-
prüfung Düsseldorf I
in Düsseldorf

Für die Anordnung und Durchführung von Außen-
prüfungen (ausgenommen Lohnsteuer-Außen-
prüfungen und Umsatzsteuer-Sonderprüfungen)

a) bei Betrieben aller Größenklassen im Ober-
finanzbezirk Düsseldorf der Konzerne,
zu denen mindestens ein Großbetrieb gehört, soweit nicht ein anderes Finanzamt für Groß-
und Konzernbetriebsprüfung des Oberfinanz-
bezirks Düsseldorf zuständig ist,

b) bei Großbetrieben, soweit nicht ein anderes Finanzamt für Groß- und Konzernbetriebs-
prüfung des Oberfinanzbezirks Düsseldorf zuständig ist,

c) bei Körperschaften, die gemeinnützigen, mild-
tätigen oder kirchlichen Zwecken dienen sowie bei Berufsverbänden, die nach den einheitli-
chen Abgrenzungsmerkmalen zur Einordnung
der Betriebe in Größenklassen der sonstigen
Fallart „bedeutende, steuerbegünstigte Kör-
perschaften und Berufsverbände“ zuzuordnen
sind,

d) bei Personen, die nach den einheitlichen
Abgrenzungsmerkmalen zur Einordnung der
Betriebe in Größenklassen der sonstigen Fall-
art „Fälle mit bedeutenden Einkünften (bE)“
zuzuordnen sind

e) bei Betrieben aller Größenklassen der
Konzerne im Oberfinanzbezirk Düsseldorf,
zu denen mindestens ein Großbetrieb gehört,
des Wirtschaftsabschnitts „Energie- und
Wasserversorgung“, soweit nicht die Finanz-
ämter für Groß- und Konzernbetriebsprüfung
Krefeld oder Bergisches Land zuständig sind,

f) bei Großbetrieben des unter Buchstabe e) aufgeführten Wirtschaftsabschnitts, soweit sie nicht zu einem Konzern im Oberfinanzbezirk Düsseldorf gehören,

g) bei Betrieben aller Größenklassen

aa) der Konzerne im Oberfinanzbezirk
Düsseldorf der Wirtschaftsabteilung
„Kreditgewerbe“ ohne die Wirtschafts-
unterklassen „Institutionen für Finan-
zierungsleasing“ und „Leihhäuser“,

bb) der unter aa) aufgeführten Wirtschafts-
abteilung, soweit sie nicht zu einem
Konzern im Oberfinanzbezirk Düsseldorf gehören






zu a) bis d): Bezirke der Finanzämter Düsseldorf-
Altstadt und Düsseldorf-
Nord






















zu e) bis g): Bezirke aller Finanzämter des Oberfinanzbezirks
Düsseldorf

3.137

Finanzamt für Groß-
und Konzernbetriebs-
prüfung Düsseldorf II in Düsseldorf

Für die Anordnung und Durchführung von Außen-
prüfungen (ausgenommen Lohnsteuer-Außen-
prüfungen und Umsatzsteuer-Sonderprüfungen)

a) bei Betrieben aller Größenklassen im Ober-
finanzbezirk Düsseldorf der Konzerne, zu
denen mindestens ein Großbetrieb gehört,
soweit nicht ein anderes Finanzamt für Groß-
und Konzernbetriebsprüfung des Oberfinanz-
bezirks Düsseldorf zuständig ist,

b) bei Großbetrieben, soweit nicht ein anderes Finanzamt für Groß- und Konzernbetriebs-
prüfung des Oberfinanzbezirks Düsseldorf zuständig ist,

c) bei Körperschaften, die gemeinnützigen, mild-
tätigen oder kirchlichen Zwecken dienen sowie bei Berufsverbänden, die nach den einheit-
lichen Abgrenzungsmerkmalen zur Einordnung
der Betriebe in Größenklassen der sonstigen Fallart „bedeutende, steuerbegünstigte Kör-
perschaften und Berufsverbände“ zuzuordnen
sind,

d) bei Personen, die nach den einheitlichen Abgrenzungsmerkmalen zur Einordnung der Betriebe in Größenklassen der sonstigen
Fallart „Fälle mit bedeutenden Einkünften
(bE)“ zuzuordnen sind

e) bei Betrieben aller Größenklassen

aa) der Konzerne im Oberfinanzbezirk Düssel-
dorf der Wirtschaftsabteilung „Versiche-
rungsgewerbe“,

bb) der unter aa) aufgeführten Wirtschaftsab-
teilung, soweit sie nicht zu einem Konzern
im Oberfinanzbezirk Düsseldorf gehört,

f) bei Gesellschaften, die ab der Gründung oder ab einem späteren Zeitpunkt Verlustzuwei-
sungsgesellschaften sind, bis zum Ablauf des zehnten auf die Gründung oder den späteren Zeitpunkt folgenden Kalenderjahres





zu a) bis d): Bezirke der Finanzämter
Düsseldorf-Mitte und Düsseldorf-Süd























zu e) und f): Bezirke aller Finanzämter des Oberfinanzbezirks
Düsseldorf

3.138

Finanzamt für Groß- und Konzernbetriebsprüfung
Essen in Essen

Für die Anordnung und Durchführung von Außenprüfungen (ausgenommen Lohnsteuer-Außenprüfungen und Umsatzsteuer-Sonder-
prüfungen)

a) bei Betrieben aller Größenklassen im Ober-
finanzbezirk Düsseldorf der Konzerne, zu
denen mindestens ein Großbetrieb gehört,
soweit nicht ein anderes Finanzamt für Groß-
und Konzernbetriebsprüfung des Oberfinanz-
bezirks Düsseldorf zuständig ist,

b) bei Großbetrieben, soweit nicht ein anderes Finanzamt für Groß- und Konzernbetriebs-
prüfung des Oberfinanzbezirks Düsseldorf zuständig ist,

c) bei Körperschaften, die gemeinnützigen, mild-
tätigen oder kirchlichen Zwecken dienen sowie bei Berufsverbänden, die nach den einheitlichen Abgrenzungsmerkmalen zur Einordnung der Betriebe in Größenklassen der sonstigen Fallart „bedeutende, steuerbegünstigte Körperschaften und Berufsverbände“ zuzuordnen sind,

d) bei Personen, die nach den einheitlichen Abgrenzungsmerkmalen zur Einordnung der Betriebe in Größenklassen der sonstigen Fall-
art „Fälle mit bedeutenden Einkünften (bE)“ zuzuordnen sind

e) bei Betrieben aller Größenklassen der Konzerne im Oberfinanzbezirk Düsseldorf,
zu denen mindestens ein Großbetrieb gehört,
der Wirtschaftsabteilungen „Metallerzeugung
und -bearbeitung“ sowie „Kohlenbergbau,
Torfgewinnung“,

f) bei Großbetrieben der unter e) aufgeführten Wirtschaftsabteilungen, soweit sie nicht zu ei-
nem Konzern im Oberfinanzbezirk Düsseldorf gehören,

g) bei Bauherrengemeinschaften






zu a) bis d): Bezirke der Finanzämter Essen-
Nord, Essen-Ost, Essen-
Süd, Mülheim an der
Ruhr, Oberhausen-Nord, Oberhausen-Süd




















zu e) bis g): Bezirke aller Finanzämter des Ober-
finanzbezirks Düsseldorf

3.139

Finanzamt für Groß-und Konzernbetriebsprüfung
Krefeld in Krefeld

Für die Anordnung und Durchführung von Außen-
prüfungen (ausgenommen Lohnsteuer-Außen-
prüfungen und Umsatzsteuer-Sonderprüfungen)

a) bei Betrieben aller Größenklassen im Ober-
finanzbezirk Düsseldorf der Konzerne, zu
denen mindestens ein Großbetrieb gehört,
soweit nicht ein anderes Finanzamt für Groß-
und Konzernbetriebsprüfung des Oberfinanz-
bezirks Düsseldorf zuständig ist,

b) bei Großbetrieben, soweit nicht ein anderes Finanzamt für Groß- und Konzernbetriebs-
prüfung des Oberfinanzbezirks Düsseldorf zuständig ist,

c) bei Körperschaften, die gemeinnützigen, mild-
tätigen oder kirchlichen Zwecken dienen sowie bei Berufsverbänden, die nach den einheitlichen Abgrenzungsmerkmalen zur Einordnung der Betriebe in Größenklassen der sonstigen Fallart „bedeutende, steuerbegünstigte Körperschaften und Berufsverbände“ zuzuordnen sind,

d) bei Personen, die nach den einheitlichen Abgrenzungsmerkmalen zur Einordnung der Betriebe in Größenklassen der sonstigen Fall-
art „Fälle mit bedeutenden Einkünften (bE)“ zuzuordnen sind,

e) bei Betrieben aller Größenklassen der Kon-
zerne im Oberfinanzbezirk Düsseldorf der Wirtschaftsabschnitte „Land- und Forstwirt-
schaft“ und „Fischerei und Fischzucht“,

f) bei Betrieben aller Größenklassen der unter Buchstabe e) aufgeführten Wirtschaftsab-
schnitte, soweit sie nicht zu einem Konzern im Oberfinanzbezirk Düsseldorf gehören

g) bei Großbetrieben der Wirtschaftsabschnitte „Energie- und Wasserversorgung“ sowie
„Verkehr und Nachrichtenübermittlung“
(ohne die Wirtschaftsklasse „Lagerei“ sowie
ohne die Wirtschaftsgruppe „Spedition,
sonstige Verkehrsvermittlung“) der Gebiets-
körperschaften (§§ 108, 114 GO),

h) bei Gebietskörperschaften, die Großbetriebe der unter Buchstabe g) aufgeführten Wirt-
schaftsabschnitte unterhalten, mit ihren wirtschaftlichen Unternehmen und Gesell-
schaften (§§ 108 ff. GO)





zu a) bis f): Bezirke der Finanzämter Dinslaken, Duisburg-Hamborn,
Duisburg-Süd, Duisburg-
West, Geldern, Kleve,
Krefeld, Moers, Wesel






























zu g) und h): Bezirke der Finanzämter Dinslaken, Düsseldorf-Altstadt, Düsseldorf-Mitte,
Düsseldorf-Nord,
Düsseldorf-Süd,
Duisburg-Hamborn,
Duisburg-Süd,
Duisburg-West, Geldern, Grevenbroich, Kempen,
Kleve, Krefeld, Mönchengladbach-Mitte, Mönchengladbach-
Rheydt, Moers, Neuss I,
Neuss II, Viersen, Wesel

3.140

Finanzamt für Groß- und Konzernbetriebsprüfung Mönchengladbach
in Mönchengladbach

Für die Anordnung und Durchführung von Außen-
prüfungen (ausgenommen Lohnsteuer-Außen-
prüfungen und Umsatzsteuer-Sonderprüfungen)

a) bei Betrieben aller Größenklassen im Ober-
finanzbezirk Düsseldorf der Konzerne,
zu denen mindestens ein Großbetrieb gehört, soweit nicht ein anderes Finanzamt für Groß-
und Konzernbetriebsprüfung des Oberfinanz-
bezirks Düsseldorf zuständig ist,

b) bei Großbetrieben, soweit nicht ein anderes Finanzamt für Groß- und Konzernbetriebs-
prüfung des Oberfinanzbezirks Düsseldorf zuständig ist,

c) bei Körperschaften, die gemeinnützigen, mild-
tätigen oder kirchlichen Zwecken dienen sowie bei Berufsverbänden, die nach den einheitli-
chen Abgrenzungsmerkmalen zur Einordnung
der Betriebe in Größenklassen der sonstigen Fallart „bedeutende, steuerbegünstigte Kör-
perschaften und Berufsverbände“ zuzuordnen
sind,

d) bei Personen, die nach den einheitlichen Abgrenzungsmerkmalen zur Einordnung der Betriebe in Größenklassen der sonstigen Fall-
art „Fälle mit bedeutenden Einkünften (bE)“ zuzuordnen sind

e) bei Betrieben aller Größenklassen der Konzerne im Oberfinanzbezirk Düsseldorf
der Wirtschaftsabschnitte „Land- und „Forstwirtschaft“ und „Fischerei und
Fischzucht“,

f) bei Betrieben aller Größenklassen der unter Buchstabe e) aufgeführten Wirtschafts-
abschnitte, soweit sie nicht zu einem Konzern
im Oberfinanzbezirk Düsseldorf gehören





zu a) bis d): Bezirke der Finanzämter Greven-
broich, Kempen, Mönchengladbach-Mitte, Mönchengladbach-
Rheydt, Neuss I, Neuss II, Viersen




















zu e) und f): Bezirke der Finanzämter Düsseldorf-Altstadt, Düsseldorf-
Mettmann, Düsseldorf-
Mitte, Düsseldorf-Nord, Düsseldorf-Süd, Essen-
Nord, Essen-Ost, Essen-
Süd, Grevenbroich,
Hilden, Kempen, Mönchengladbach-Mitte, Mönchengladbach-
Rheydt, Mülheim an der
Ruhr, Neuss I, Neuss II, Oberhausen-Nord, Ober-
hausen-Süd, Remscheid, Solingen-Ost, Solingen-
West, Velbert, Viersen, Wuppertal-Barmen und Wuppertal-Elberfeld

3.141

Finanzamt für Steuerstraf-
sachen und Steuerfahndung Düsseldorf in Düsseldorf

Für die

a) Aufgaben in Straf- und Bußgeldverfahren – ohne Kassenaufgaben –


aa) wegen Steuerstraftaten und Steuer-
ordnungswidrigkeiten,

bb) wegen Straftaten und Ordnungswidrig-
keiten, auf die Bestimmungen des Achten
Teils der Abgabenordnung entsprechend anzuwenden sind,

b) Aufgaben der Steuerfahndung

c) die in den Buchstaben b) bezeichneten Aufgaben in Fällen des § 50 a Einkommen-
steuergesetz Bezirke aller Finanzämter des
Oberfinanzbezirks Düsseldorf



zu a) bis b): Bezirke der Finanzämter
Düsseldorf-Altstadt, Düsseldorf-Mitte,
Düsseldorf-Nord,
Düsseldorf-Süd,
Geldern, Grevenbroich, Kempen, Kleve, Krefeld, Mönchengladbach-Mitte, Mönchengladbach-
Rheydt, Moers, Neuss I,
Neuss II, Viersen

3.142

Finanzamt für Steuer-
strafsachen und Steuer-
fahndung Essen in Essen

Für die

a) Aufgaben in Straf- und Bußgeldverfahren – ohne Kassenaufgaben –

aa) wegen Steuerstraftaten und Steuer- ordnungswidrigkeiten,

bb) wegen Straftaten und Ordnungs-
widrigkeiten, auf die Bestimmungen
des Achten Teils der Abgabenordnung entsprechend anzuwenden sind,

b) Aufgaben der Steuerfahndung, soweit nicht
das Finanzamt für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung Düsseldorf zuständig ist



zu a) bis b): Bezirke der Finanzämter Dinslaken, Duisburg-Hamborn,
Duisburg-Süd,
Duisburg-West, Essen-
Nord, Essen-Ost, Essen-
Süd, Mülheim an der
Ruhr, Oberhausen-Nord, Oberhausen-Süd, Wesel

3.143

Finanzamt für Steuer-
strafsachen und Steuer-
fahndung Wuppertal in
Wuppertal

Für die

a) Aufgaben in Straf- und Bußgeldverfahren – ohne Kassenaufgaben –

aa) wegen Steuerstraftaten und Steuer-ordnungswidrigkeiten,

bb) wegen Straftaten und Ordnungs-
widrigkeiten, auf die Bestimmungen des
Achten Teils der Abgabenordnung
entsprechend anzuwenden sind,

b) Aufgaben der Steuerfahndung, soweit nicht
das Finanzamt für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung Düsseldorf zuständig ist

c) die in den Buchstaben a) und b) bezeichneten Aufgaben in Fällen des § 20a Abgaben-
ordnung und der Umsatzsteuerzuständigkeits-
verordnung und in Fällen der Anlage 2 - Teil 2 - lfd. Nummer 1.10 Buchstabe a)



zu a) bis b): Bezirke der Finanzämter
Düsseldorf-Mettmann,
Hilden, Remscheid,
Solingen-Ost,
Solingen-West, Velbert, Wuppertal-Barmen,
Wuppertal-Elberfeld







zu c): Bezirke aller
Finanzämter des Oberfinanzbezirks
Düsseldorf

3.200

Oberfinanzbezirk Köln

3.201

Finanzamt Aachen-Außenstadt
in Aachen

Von der Stadt Aachen die Stadtbezirke Brand, Eilendorf, Haaren, Kornelimünster/Walheim, Laurensberg, Richterich und der Stadtbezirk
Aachen, soweit dieser nicht zum Bezirk des Finanzamts Aachen-Innenstadt
gehört

3.202

Finanzamt Aachen-Innenstadt
in Aachen

Von der Stadt Aachen der nördlich der Bundesbahnstrecke Köln-Aachen-
Belgien gelegene Teil des Stadtbezirks Aachen

3.203

Finanzamt Aachen-Kreis
in Aachen

Der Kreis Aachen

3.204

Finanzamt Bergheim
in Bergheim

Vom Erftkreis die Städte Bedburg, Bergheim, Kerpen und Pulheim und die Gemeinde Elsdorf

3.205

Finanzamt Bergisch Gladbach
in Bergisch Gladbach

Vom Rheinisch-Bergischen Kreis die Stadt Bergisch Gladbach und die
Gemeinden Kürten, Odenthal, Overath und Rösrath

3.206

Finanzamt Bonn-Außenstadt
in Bonn

Von der Stadt Bonn die Stadtbezirke Bad Godesberg, Beuel und Hardtberg

3.207

Finanzamt Bonn-Innenstadt
in Bonn

Von der Stadt Bonn der Stadtbezirk Bonn

3.208

Finanzamt Brühl
in Brühl

Vom Erftkreis die Städte Brühl, Erftstadt, Frechen, Hürth und Wesseling

3.209

Finanzamt Düren
in Düren

Vom Kreis Düren die Städte Düren, Heimbach und Nideggen und die
Gemeinden Hürtgenwald, Kreuzau, Langerwehe, Merzenich, Niederzier,
Nörvenich und Vettweiß

3.210

Finanzamt Erkelenz
in Erkelenz

Vom Kreis Heinsberg die Städte Erkelenz, Hückelhoven und Wegberg

3.211

Finanzamt Euskirchen
in Euskirchen

Vom Kreis Euskirchen die Städte Bad Münstereifel, Euskirchen und Zülpich
und die Gemeinde Weilerswist

3.212

Finanzamt Geilenkirchen
in Geilenkirchen

Vom Kreis Heinsberg die Städte Geilenkirchen, Heinsberg, Übach-Palenberg
und Wassenberg und die Gemeinden Gangelt, Selfkant und Waldfeucht

3.213

Finanzamt Gummersbach
in Gummersbach

Vom Oberbergischen Kreis die Städte Bergneustadt, Gummersbach, Waldbröl
und Wiehl und die Gemeinden Engelskirchen, Marienheide, Morsbach,
Nümbrecht und Reichshof

3.214

Finanzamt Jülich
in Jülich

Vom Kreis Düren die Städte Jülich und Linnich und die Gemeinden
Aldenhoven, Inden und Titz

3.215

Finanzamt Köln-Altstadt
in Köln

Von der Stadt Köln die Stadtteile Altstadt-Süd, Deutz und Neustadt-Süd

3.216

Finanzamt Köln-Mitte
in Köln

Von der Stadt Köln die Stadtteile Altstadt-Nord und Neustadt-Nord

3.217

Finanzamt Köln-Nord
in Köln

Von der Stadt Köln der Stadtbezirk Chorweiler ohne die Stadtteile
Esch/Auweiler und Pesch, der Stadtbezirk Ehrenfeld ohne die Stadtteile Bocklemünd/Mengenich und Vogelsang und der Stadtbezirk Nippes

3.218

Finanzamt Köln-Ost
in Köln

Von der Stadt Köln der Stadtbezirk Kalk ohne die Stadtteile Brück,
Neubrück, Ostheim und Rath/Heumar und der Stadtbezirk Mülheim

3.219

Finanzamt Köln-Porz
in Köln

Von der Stadt Köln der Stadtbezirk Porz und die Stadtteile Brück,
Neubrück, Ostheim und Rath/Heumar

3.220

Finanzamt Köln-Süd
in Köln

Von der Stadt Köln der Stadtbezirk Rodenkirchen und die Stadtteile
Klettenberg und Sülz

3.221

Finanzamt Köln-West
in Köln

Von der Stadt Köln der Stadtbezirk Lindenthal ohne die Stadtteile
Klettenberg und Sülz und die Stadtteile Bocklemünd/Mengenich,
Esch/Auweiler, Pesch und Vogelsang

3.222

Finanzamt Leverkusen
in Leverkusen

Die Stadt Leverkusen und vom Rheinisch-Bergischen Kreis die Städte
Burscheid, Leichlingen und Wermelskirchen

3.223

Finanzamt Sankt Augustin
in Sankt Augustin

Vom Rhein-Sieg-Kreis die Städte Bad Honnef, Bornheim, Königswinter, Meckenheim, Rheinbach, Sankt Augustin und die Gemeinden Alfter, Swisttal
und Wachtberg

3.224

Finanzamt Schleiden
in Schleiden

Vom Kreis Euskirchen die Städte Mechernich und Schleiden und die
Gemeinden Blankenheim, Dahlem, Hellenthal, Kall und Nettersheim.

3.225

Finanzamt Siegburg
in Siegburg

Vom Rhein-Sieg-Kreis die Städte Hennef (Sieg), Siegburg, Niederkassel und Troisdorf und die Gemeinden Eitorf, Lohmar, Much, Neunkirchen-
Seelscheid, Ruppichteroth und Windeck

3.226

Finanzamt Wipperfürth
in Wipperfürth

Vom Oberbergischen Kreis die Städte Hückeswagen, Radevormwald und Wipperfürth und die Gemeinde Lindlar

3.227

Finanzamt für Groß- und Konzernbetriebsprüfung
Aachen in Aachen

Für die Anordnung und Durchführung von Außenprüfungen (ausgenommen Lohnsteuer-Außenprüfungen und Umsatzsteuer-Sonder-
prüfungen)

a) bei Betrieben aller Größenklassen im Ober-
finanzbezirk Köln der Konzerne, zu denen mindestens ein Großbetrieb gehört, soweit
nicht ein anderes Finanzamt für Groß- und Konzernbetriebsprüfung des Oberfinanz-
bezirks Köln zuständig ist,

b) bei Großbetrieben, soweit nicht ein anderes Finanzamt für Groß- und Konzernbetriebs-
prüfung des Oberfinanzbezirks Köln zuständig
ist,

c) bei Körperschaften, die gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen
sowie bei Berufsverbänden, die nach den einheitlichen Abgrenzungsmerkmalen zur Einordnung der Betriebe in Größenklassen
der sonstigen Fallart „bedeutende steuer-
begünstigte Körperschaften und Berufs-
verbände“ zuzuordnen sind,

d) bei Personen, die nach den einheitlichen Abgrenzungsmerkmalen zur Einordnung der Betriebe in Größenklassen der sonstigen Fall-
art „Fälle mit bedeutenden Einkünften (bE)“ zuzuordnen sind,

e) bei Betrieben aller Größenklassen der Kon-
zerne im Oberfinanzbezirk Köln der Wirt-
schaftsabschnitte „Land- und Forstwirtschaft“
und „Fischerei und Fischzucht“,

f) bei Betrieben aller Größenklassen der unter Buchstabe e) aufgeführten Wirtschaftsab-
schnitte, soweit sie nicht zu einem Konzern im Oberfinanzbezirk Köln gehören

g) bei Großbetrieben der Wirtschaftsabschnitte „Energie- und Wasserversorgung“ sowie
„Verkehr und Nachrichtenübermittlung“
(ohne die Wirtschaftsklasse „Lagerei“ sowie
ohne die Wirtschaftsgruppe „Spedition,
sonstige Verkehrsvermittlung“) der Gebiets-
körperschaften (§§ 108, 114 GO),

h) bei Gebietskörperschaften, die Großbetriebe
der unter Buchstabe g) aufgeführten Wirt-
schaftsabschnitte unterhalten, mit ihren wirt-
schaftlichen Unternehmen und Gesellschaften (§§ 108 ff. GO),

i) bei Betrieben aller Größenklassen der Konzerne im Oberfinanzbezirk Köln, zu denen mindestens
ein Großbetrieb gehört, der Wirtschaftsabteilung „Gewinnung von Steinen und Erden, sonstiger Bergbau“ und der Wirtschaftsgruppen „Ziegelei, Herstellung von sonstiger Baukeramik“, „Herstellung von Zement, Kalk und gebranntem Gips“ und „Herstellung von Erzeugnissen aus Beton, Zement und Gips“,

j) bei Großbetrieben der unter Buchstabe i) auf-
geführten Wirtschaftsabteilung und Wirt-
schaftsgruppen, soweit sie nicht zu einem Kon-
zern im Oberfinanzbezirk Köln gehören

zu a) bis f): Bezirke der Finanzämter Aachen-Außenstadt, Aachen-Innenstadt, Aachen-
Kreis, Bergheim, Brühl, Erkelenz, Euskirchen,
Düren, Geilenkirchen,
Jülich, Schleiden

zu g) bis j): Bezirke aller Finanzämter des Oberfinanzbezirks Köln

3.228

Finanzamt für Groß- und Konzernbetriebsprüfung Bonn
in Bonn

Für die Anordnung und Durchführung von Außen-
prüfungen (ausgenommen Lohnsteuer-Außen-
prüfungen und Umsatzsteuer-Sonderprüfungen)

a) bei Betrieben aller Größenklassen im Ober-
finanzbezirk Köln der Konzerne, zu denen mindestens ein Großbetrieb gehört, soweit
nicht ein anderes Finanzamt für Groß- und Konzernbetriebsprüfung des Oberfinanz-
bezirks Köln zuständig ist,

b) bei Großbetrieben, soweit nicht ein anderes Finanzamt für Groß- und Konzernbetriebs-
prüfung des Oberfinanzbezirks Köln zuständig
ist,

c) bei Körperschaften, die gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen
sowie bei Berufsverbänden, die nach den einheitlichen Abgrenzungsmerkmalen zur Einordnung der Betriebe in Größenklassen der sonstigen Fallart „bedeutende steuerbegünstigte Körperschaften und Berufsverbände“ zuzu-
ordnen sind,

d) bei Personen, die nach den einheitlichen Abgrenzungsmerkmalen zur Einordnung der Betriebe in Größenklassen der sonstigen Fallart „Fälle mit bedeutenden Einkünften (bE)“ zuzu-
ordnen sind

e) bei Betrieben aller Größenklassen der
Konzerne im Oberfinanzbezirk Köln der Wirtschaftsabschnitte „Land- und Forstwirt-
schaft“ und „Fischerei und Fischzucht“,

f) bei Betrieben aller Größenklassen der unter Buchstabe e) aufgeführten Wirtschafts-
abschnitte, soweit sie nicht zu einem Konzern
im Oberfinanzbezirk Köln gehören

g) bei Betrieben aller Größenklassen

aa) der Konzerne im Oberfinanzbezirk Köln
der Wirtschaftsabteilung „Kreditgewerbe“
ohne die Wirtschaftsunterklassen
„Institutionen für Finanzierungsleasing“
und „Leihhäuser“,

bb) der unter aa) aufgeführten Wirtschafts-
abteilung, soweit sie nicht zu einem
Konzern im Oberfinanzbezirk Köln gehören

zu g): Bezirke aller Finanzämter des Oberfinanz-
bezirks Köln





zu a) bis d): Bezirke der Finanzämter Bergisch Gladbach, Bonn-Außen-
stadt, Bonn-Innenstadt, Gummersbach,
Leverkusen, Sankt
Augustin, Siegburg, Wipperfürth


















zu e) und f): Bezirke der Finanzämter
Bergisch Gladbach,
Bonn-Außenstadt,
Bonn-Innenstadt, Gummersbach,
Köln-Altstadt,
Köln-Mitte, Köln-Nord, Köln-Ost, Köln-Porz,
Köln-Süd, Köln-West, Leverkusen, Sankt
Augustin, Siegburg, Wipperführt

3.229

Finanzamt für Groß- und Konzernbetriebsprüfung
Köln in Köln

Für die Anordnung und Durchführung von Außen-
prüfungen (ausgenommen Lohnsteuer-Außen-
prüfungen und Umsatzsteuer-Sonderprüfungen)

a) bei Betrieben aller Größenklassen im Ober-
finanzbezirk Köln der Konzerne, zu denen mindestens ein Großbetrieb gehört, soweit
nicht ein anderes Finanzamt für Groß- und Konzernbetriebsprüfung des Oberfinanzbezirks
Köln zuständig ist,

b) bei Großbetrieben, soweit nicht ein anderes Finanzamt für Groß- und Konzernbetriebs-
prüfung des Oberfinanzbezirks Köln zuständig ist,

c) bei Körperschaften, die gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen
sowie bei Berufsverbänden, die nach den einheitlichen Abgrenzungsmerkmalen zur
Einordnung der Betriebe in Größenklassen
der sonstigen Fallart „bedeutende steuer-
begünstigte Körperschaften und Berufs-
verbände“ zuzuordnen sind,

d) bei Personen, die nach den einheitlichen Abgrenzungsmerkmalen zur Einordnung der Betriebe in Größenklassen der sonstigen Fallart „Fälle mit bedeutenden Einkünften (bE)“ zuzuordnen sind

e) bei Betrieben aller Größenklassen

aa) der Konzerne im Oberfinanzbezirk Köln
der Wirtschaftsabteilung „Versicherungs-
gewerbe“ und der Wirtschaftsunterklasse
„Hörfunk- und Fernsehanstalten“,

bb) der unter aa) aufgeführten Wirtschafts-
abteilung und Wirtschaftsunterklasse,
soweit sie nicht zu einem Konzern im Oberfinanzbezirk Köln gehören,

f) bei Gesellschaften, die ab der Gründung oder
ab einem späteren Zeitpunkt Verlustzuwei-
sungsgesellschaft sind, bis zum Ablauf des
zehnten auf die Gründung oder den späteren Zeitpunkt folgenden Kalenderjahres,

g) bei Bauherrengemeinschaften

zu a) bis d): Bezirke der Finanzämter
Köln-Altstadt,
Köln-Mitte, Köln-Nord, Köln-Ost, Köln-Porz,
Köln-Süd, Köln-West

zu e) bis g): Bezirke aller
Finanzämter des Oberfinanzbezirks Köln

3.230

Finanzamt für Steuerstraf-
sachen und Steuerfahndung
Aachen in Aachen

Für die

a)Aufgaben in Straf- und Bußgeldverfahren –
ohne Kassenaufgaben –

aa) wegen Steuerstraftaten und Steuer-ordnungswidrigkeiten,

bb) wegen Straftaten und Ordnungs-
widrigkeiten, auf die Bestimmungen des
Achten Teils der Abgabenordnung
entsprechend anzuwenden sind,

b) Aufgaben der Steuerfahndung, soweit nicht
das Finanzamt für Steuerstrafsachen und
Steuerfahndung Köln zuständig ist

c) die in den Buchstaben a) und b) bezeichneten Aufgaben in Fällen des § 20a Abgabenordnung
und der Umsatzsteuerzuständigkeitsverordnung
und in Fällen der Anlage 2 - Teil 2 - lfd.
Nummer 2.6 Buchstabe a)

zu a) bis b): Bezirke der Finanzämter
Aachen-Außenstadt,
Aachen-Innenstadt,
Aachen-Kreis, Düren, Erkelenz, Geilen-
kirchen, Jülich

zu c): Bezirke aller Finanzämter des Oberfinanzbezirks Köln

3.231

Finanzamt für Steuerstraf-
sachen und Steuerfahndung
Bonn in Bonn

Für die

a)Aufgaben in Straf- und Bußgeldverfahren –
ohne Kassenaufgaben –

aa) wegen Steuerstraftaten und Steuer-
ordnungswidrigkeiten,

bb) wegen Straftaten und Ordnungs-
widrigkeiten, auf die Bestimmungen des
Achten Teils der Abgabenordnung
entsprechend anzuwenden sind,

b) Aufgaben der Steuerfahndung, soweit nicht
das Finanzamt für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung Köln zuständig ist



zu a) bis b): Bezirke der Finanzämter
Bonn-Außenstadt,
Bonn-Innenstadt,
Euskirchen, Sankt
Augustin, Schleiden,
Siegburg

3.232

Finanzamt für Steuerstraf-
sachen und Steuerfahndung
Köln in Köln

Für die

a) Aufgaben in Straf- und Bußgeldverfahren –
ohne Kassenaufgaben –

aa) wegen Steuerstraftaten und Steuer-
ordnungswidrigkeiten,

bb) wegen Straftaten und Ordnungs-
widrigkeiten, auf die Bestimmungen des
Achten Teils der Abgabenordnung
entsprechend anzuwenden sind,

b) Aufgaben der Steuerfahndung

c) die in den Buchstaben b) bezeichneten
Aufgaben in Fällen des § 50 a Einkommen-
steuergesetz Bezirke aller Finanzämter des Oberfinanzbezirks Köln

zu a) bis b): Bezirke der Finanzämter Bergheim, Bergisch Gladbach,
Brühl, Gummersbach,
Köln-Altstadt,
Köln-Mitte, Köln-Nord, Köln-Ost, Köln-Porz,
Köln-Süd, Köln-West, Leverkusen, Wipperfürth

3.300

Oberfinanzbezirk Münster

3.301

Finanzamt Ahaus
in Ahaus

Vom Kreis Borken die Städte Ahaus, Gescher, Gronau, Stadtlohn und Vreden
und die Gemeinden Heek, Legden, Schöppingen und Südlohn

3.302

Finanzamt Altena
in Altena

Vom Märkischen Kreis die Städte Altena, Neuenrade, Plettenberg und
Werdohl und die Gemeinden Herscheid und Nachrodt-Wiblingwerde

3.303

Finanzamt Arnsberg
in Arnsberg

Vom Hochsauerlandkreis die Städte Arnsberg und Sundern (Sauerl.)

3.304

Finanzamt Beckum
in Beckum

Vom Kreis Warendorf die Städte Ahlen, Beckum, Drensteinfurt, Oelde und Sendenhorst und die Gemeinde Wadersloh

3.305

Finanzamt Bielefeld-
Außenstadt in Bielefeld

Von der Stadt Bielefeld das Gebiet der durch das Gesetz zur Neugliederung
der Gemeinden und Kreise des Neugliederungsraumes Bielefeld vom 24. Ok-
tober 1972 (GV. NRW. S. 284) eingegliederten Gemeinden und Gemeindeteile

3.306

Finanzamt Bielefeld-
Innenstadt in Bielefeld

Von der Stadt Bielefeld das Gebiet vor dem In-Kraft-Treten des Gesetzes zur Neugliederung der Gemeinden und Kreise des Neugliederungsraumes
Bielefeld vom 24. Oktober 1972 (GV. NRW. S. 284)

3.307

Finanzamt Bochum-Mitte
in Bochum

Von der Stadt Bochum die Stadtbezirke Mitte, Nord und Ost

3.308

Finanzamt Bochum-Süd
in Bochum

Von der Stadt Bochum die Stadtbezirke Süd, Süd-West und Wattenscheid

3.309

Finanzamt Borken
in Borken

Vom Kreis Borken die Städte Bocholt, Borken, Isselburg und Rhede und die Gemeinden Heiden, Raesfeld, Reken und Velen

3.310

Finanzamt Bottrop
in Bottrop

Die Stadt Bottrop

3.311

Finanzamt Brilon
in Brilon

Vom Hochsauerlandkreis die Städte Brilon, Hallenberg, Marsberg,
Medebach, Olsberg und Winterberg

3.312

Finanzamt Bünde
in Bünde

Vom Kreis Herford die Städte Bünde und Löhne und die Gemeinden
Kirchlengern und Rödinghausen

3.313

Finanzamt Coesfeld
in Coesfeld

Vom Kreis Coesfeld die Städte Billerbeck, Coesfeld und Dülmen und die Gemeinden Havixbeck, Nottuln und Rosendahl

3.314

Finanzamt Detmold
in Detmold

Vom Kreis Lippe die Städte Bad Salzuflen, Blomberg, Detmold, Horn-Bad Meinberg, Lage, Lügde, Oerlinghausen und Schieder-Schwalenberg und die Gemeinden Augustdorf, Leopoldshöhe und Schlangen

3.315

Finanzamt Dortmund-Hörde
in Dortmund

Von der Stadt Dortmund die Stadtbezirke Aplerbeck ohne den Bezirk
Schüren, Hörde und Hombruch

3.316

Finanzamt Dortmund-Ost
in Dortmund

Von der Stadt Dortmund vom Stadtbezirk Aplerbeck den Bezirk Schüren und
die Stadtbezirke Eving. Innenstadt-Nord, Innenstadt-Ost und Scharnhorst

3.317

Finanzamt Dortmund-Unna
in Dortmund

Von der Stadt Dortmund der Stadtbezirk Brackel und vom Kreis Unna die
Städte Fröndenberg, Lünen, Schwerte und Unna und die Gemeinde
Holzwickede

3.318

Finanzamt Dortmund-West
in Dortmund

Von der Stadt Dortmund die Stadtbezirke Huckarde, Innenstadt-West, Lütgendortmund und Mengede

3.319

Finanzamt Gelsenkirchen-Nord
in Gelsenkirchen

Von der Stadt Gelsenkirchen die Stadtbezirke Nord und Ost

3.320

Finanzamt Gelsenkirchen-Süd
in Gelsenkirchen

Von der Stadt Gelsenkirchen die Stadtbezirke Mitte, Süd und West

3.321

Finanzamt Gladbeck
in Gladbeck

Vom Kreis Recklinghausen die Städte Dorsten und Gladbeck

3.322

Finanzamt Gütersloh
in Gütersloh

Vom Kreis Gütersloh die Städte Borgholzhausen, Gütersloh, Halle,
Harsewinkel, Versmold und Werther und die Gemeinde Steinhagen

3.323

Finanzamt Hagen
in Hagen

Die Stadt Hagen

3.324

Finanzamt Hamm
in Hamm

Die Stadt Hamm und vom Kreis Unna die Städte Bergkamen und Kamen
und die Gemeinde Bönen

3.325

Finanzamt Hattingen
in Hattingen

Vom Ennepe-Ruhr-Kreis die Städte Hattingen und Sprockhövel

3.326

Finanzamt Herford
in Herford

Vom Kreis Herford die Städte Enger, Herford, Spenge und Vlotho und die
Gemeinde Hiddenhausen

3.327

Finanzamt Herne-Ost
in Herne

Von der Stadt Herne das Gebiet der früheren Stadt Herne

3.328

Finanzamt Herne-West
in Herne

Von der Stadt Herne das Gebiet der früheren Stadt Wanne-Eickel

3.329

Finanzamt Höxter
in Höxter

Vom Kreis Höxter die Städte Bad Driburg, Beverungen, Brakel, Höxter, Marienmünster, Nieheim und Steinheim

3.330

Finanzamt Ibbenbüren
in Ibbenbüren

Vom Kreis Steinfurt die Städte Greven, Hörstel, Ibbenbüren, Lengerich und Tecklenburg und die Gemeinden Hopsten, Ladbergen, Lienen, Lotte, Mettin-
gen, Recke, Saerbeck und Westerkappeln

3.331

Finanzamt Iserlohn
in Iserlohn

Vom Märkischen Kreis die Städte Balve, Hemer, Iserlohn und Menden
(Sauerl.)

3.332

Finanzamt Lemgo
in Lemgo

Vom Kreis Lippe die Städte Lemgo und Barntrup und die Gemeinden
Dörentrup, Extertal und Kalletal

3.333

Finanzamt Lippstadt
in Lippstadt

Vom Kreis Soest die Städte Erwitte, Geseke, Lippstadt, Rüthen und Warstein
und die Gemeinde Anröchte

3.334

Finanzamt Lübbecke
in Lübbecke

Vom Kreis Minden-Lübbecke die Städte Espelkamp, Lübbecke, Preußisch Oldendorf und Rahden und die Gemeinden Hüllhorst und Stemwede

3.335

Finanzamt Lüdenscheid
in Lüdenscheid

Vom Märkischen Kreis die Städte Halver, Kierspe, Lüdenscheid und
Meinerzhagen und die Gemeinde Schalksmühle

3.336

Finanzamt Lüdinghausen
in Lüdinghausen

Vom Kreis Coesfeld die Städte Lüdinghausen und Olfen und die Gemeinden Ascheberg, Nordkirchen und Senden und vom Kreis Unna die Städte Selm
und Werne

3.337

Finanzamt Marl
in Marl

Vom Kreis Recklinghausen die Städte Haltern, Herten und Marl

3.338

Finanzamt Meschede
in Meschede

Vom Hochsauerlandkreis die Städte Meschede und Schmallenberg und die Gemeinden Bestwig und Eslohe (Sauerl.)

3.339

Finanzamt Minden
in Minden

Vom Kreis Minden-Lübbecke die Städte Bad Oeynhausen, Minden,
Petershagen und Porta Westfalica und die Gemeinde Hille

3.340

Finanzamt Münster-Außenstadt
in Münster

Von der Stadt Münster die Stadtbezirke Hiltrup, Ost, Süd-Ost und West

3.341

Finanzamt Münster-Innenstadt
in Münster

Von der Stadt Münster die Stadtbezirke Mitte und Nord

3.342

Finanzamt Olpe
in Olpe

Der Kreis Olpe

3.343

Finanzamt Paderborn
in Paderborn

Der Kreis Paderborn

3.344

Finanzamt Recklinghausen
in Recklinghausen

Vom Kreis Recklinghausen die Städte Castrop-Rauxel, Datteln,
Oer-Erkenschwick, Recklinghausen und Waltrop

3.345

Finanzamt Schwelm
in Schwelm

Vom Ennepe-Ruhr-Kreis die Städte Breckerfeld, Ennepetal, Gevelsberg und Schwelm

3.346

Finanzamt Siegen
in Siegen

Der Kreis Siegen-Wittgenstein

3.347

Finanzamt Soest
in Soest

Vom Kreis Soest die Städte Soest und Werl und die Gemeinden
Bad Sassendorf, Ense, Lippetal, Möhnesee, Welver und Wickede (Ruhr)

3.348

Finanzamt Steinfurt
in Steinfurt

Vom Kreis Steinfurt die Städte Emsdetten, Horstmar, Ochtrup, Rheine und
Steinfurt und die Gemeinden Altenberge, Laer, Metelen, Neuenkirchen,
Nordwalde und Wettringen

3.349

Finanzamt Warburg
in Warburg

Vom Kreis Höxter die Städte Borgentreich, Warburg und Willebadessen

3.350

Finanzamt Warendorf
in Warendorf

Vom Kreis Warendorf die Städte Ennigerloh, Sassenberg, Telgte und
Warendorf und die Gemeinden Beelen, Everswinkel und Ostbevern

3.351

Finanzamt Wiedenbrück
in Rheda-Wiedenbrück

Vom Kreis Gütersloh die Städte Rheda-Wiedenbrück und Rietberg und die Gemeinden Herzebrock-Clarholz, Langenberg, Schloss Holte-Stukenbrock
und Verl

3.352

Finanzamt Witten
in Witten

Vom Ennepe-Ruhr-Kreis die Städte Herdecke, Wetter (Ruhr) und Witten

3.353

Finanzamt für Groß- und
Konzernbetriebsprüfung
Bielefeld in Bielefeld

Für die Anordnung und Durchführung von Außen-
prüfungen (ausgenommen Lohnsteuer-Außen-
prüfungen und Umsatzsteuer-Sonderprüfungen)

a) bei Betrieben aller Größenklassen im Ober-
finanzbezirk Münster der Konzerne, zu denen mindestens ein Großbetrieb gehört, soweit
nicht ein anderes Finanzamt für Groß- und Konzernbetriebsprüfung des Oberfinanz-
bezirks Münster zuständig ist,

b) bei Großbetrieben, soweit nicht ein anderes Finanzamt für Groß- und Konzernbetriebs-
prüfung des Oberfinanzbezirks Münster
zuständig ist,

c) bei Betrieben aller Größenklassen

aa) der Konzerne im Oberfinanzbezirk Müns-
ter der Wirtschaftsabschnitte „Land- und Forstwirtschaft“, „Fischerei und Fisch-
zucht“ einschließlich landwirtschaftlicher
und forstwirtschaftlicher Dienstleistungen,
sowie der Wirtschaftsgruppen „Obst- und Gemüseverarbeitung“, „Großhandel mit landwirtschaftlichen Grundstoffen und
lebenden Tieren“, „Großhandel mit Obst,
Gemüse und Kartoffeln“, der Wirtschafts-
klasse „Handelsvermittlung von landwirt-
schaftlichen Grundstoffen, lebenden Tie-
ren, textilen Rohstoffen und Halbwaren“
sowie der Wirtschaftsunterklassen „Milch-
verarbeitung (ohne Herstellung von Spei-
seeis)“, „Zuckerindustrie“, „Alkoholbren-
nerei“, „Großhandel mit Düngemitteln“
und „Einzelhandel mit Blumen, Pflanzen, zoologischem Bedarf, lebenden Tieren und Sämereien“,

bb) der unter aa) aufgeführten Wirtschaftsab-
schnitte, Wirtschaftsgruppen, Wirtschafts-
klassen und Wirtschaftsunterklassen, so-
weit sie nicht zu einem Konzern im Oberfi-
nanzbezirk Münster gehören,

d) bei Körperschaften, die gemeinnützigen, mild-
tätigen oder kirchlichen Zwecken dienen sowie bei Berufsverbänden, die nach den einheitli-
chen Abgrenzungsmerkmalen zur Einordnung
der Betriebe in Größenklassen der sonstigen Fallart „bedeutende steuerbegünstigte Körper-
schaften und Berufsverbände“ zuzuordnen
sind,

e) bei Personen, die nach den einheitlichen Abgrenzungsmerkmalen zur Einordnung der Betriebe in Größenklassen der sonstigen Fall-
art „Fälle mit bedeutenden Einkünften (bE)“ zuzuordnen sind,

f) bei Gesellschaften, die ab der Gründung oder ab einem späteren Zeitpunkt Verlustzuwei-
sungsgesellschaft sind, bis zum Ablauf des
zehnten auf die Gründung oder den späteren Zeitpunkt folgenden Kalenderjahres,

g) bei Bauherrengemeinschaften

h) bei Betrieben aller Größenklassen

aa) der Konzerne im Oberfinanzbezirk
Münster der Wirtschaftsabteilung „Kreditgewerbe“ ohne die Wirtschafts-
unterklassen „Institutionen für Finan-
zierungsleasing“ und „Leihhäuser“,

bb) unter aa) aufgeführten Wirtschafts-
abteilung, soweit sie nicht zu einem
Konzern im Oberfinanzbezirk Münster
gehören





zu a) bis g): Bezirke der Finanzämter
Bielefeld-Außenstadt,
Bielefeld-Innenstadt,
Bünde, Gütersloh,
Herford, Wiedenbrück


























































zu h): Bezirke der
Finanzämter Ahaus,
Beckum, Bielefeld-
Außenstadt, Bielefeld-Innenstadt, Bünde,
Coesfeld, Detmold,
Gütersloh, Herford,
Höxter, Ibbenbüren,
Lemgo, Lübbecke,
Minden, Münster-
Außenstadt, Münster-
Innenstadt, Paderborn,
Steinfurt, Warburg,
Warendorf, Wiedenbrück

3.354

Finanzamt für Groß- und Konzernbetriebsprüfung
Detmold in Detmold

Für die Anordnung und Durchführung von Außen-
prüfungen (ausgenommen Lohnsteuer-Außen-
prüfungen und Umsatzsteuer-Sonderprüfungen)

a) bei Betrieben aller Größenklassen im Ober-
finanzbezirk Münster der Konzerne, zu denen mindestens ein Großbetrieb gehört, soweit
nicht ein anderes Finanzamt für Groß- und Konzernbetriebsprüfung des Oberfinanzbezirks Münster zuständig ist,

b) bei Großbetrieben, soweit nicht ein anderes Finanzamt für Groß- und Konzernbetriebs-
prüfung des Oberfinanzbezirks Münster
zuständig ist,

c) bei Betrieben aller Größenklassen

aa) der Konzerne im Oberfinanzbezirk Müns-
ter der Wirtschaftsabschnitte „Land- und Forstwirtschaft“, „Fischerei und Fisch-
zucht“ einschließlich landwirtschaftlicher
und forstwirtschaftlicher Dienstleistungen,
sowie der Wirtschaftsgruppen „Obst- und Gemüseverarbeitung“, „Großhandel mit landwirtschaftlichen Grundstoffen und
lebenden Tieren“, „Großhandel mit Obst,
Gemüse und Kartoffeln“, der Wirtschafts-
klasse „Handelsvermittlung von landwirt-
schaftlichen Grundstoffen, lebenden Tieren, textilen Rohstoffen und Halbwaren“
sowie der Wirtschaftsunterklassen „Milch-
verarbeitung (ohne Herstellung von Spei-
seeis)“, „Zuckerindustrie“, „Alkoholbren-
nerei“, „Großhandel mit Düngemitteln“
und „Einzelhandel mit Blumen, Pflanzen, zoologischem Bedarf, lebenden Tieren und Sämereien“,

bb) der unter aa) aufgeführten Wirtschaftsab-
schnitte, Wirtschaftsgruppen, Wirtschafts-
klassen und Wirtschaftsunterklassen, so-
weit sie nicht zu einem Konzern im Oberfi-
nanzbezirk Münster gehören,

d) bei Körperschaften, die gemeinnützigen, mild-
tätigen oder kirchlichen Zwecken dienen sowie bei Berufsverbänden, die nach den einheitli-
chen Abgrenzungsmerkmalen zur Einordnung
der Betriebe in Größenklassen der sonstigen Fallart „bedeutende steuerbegünstigte Körper-
schaften und Berufsverbände“ zuzuordnen
sind,

e) bei Personen, die nach den einheitlichen Abgrenzungsmerkmalen zur Einordnung der Betriebe in Größenklassen der sonstigen Fall-
art „Fälle mit bedeutenden Einkünften (bE)“ zuzuordnen sind,

f) bei Gesellschaften, die ab der Gründung oder ab einem späteren Zeitpunkt Verlustzuwei-
sungsgesellschaft sind, bis zum Ablauf des
zehnten auf die Gründung oder den späteren Zeitpunkt folgenden Kalenderjahres,

g) bei Bauherrengemeinschaften





zu a) bis g): Bezirke der Finanzämter Detmold,
Höxter, Lemgo,
Lübbecke, Minden,
Paderborn, Warburg

3.355

Finanzamt für Groß- und Konzernbetriebsprüfung
Dortmund in Dortmund

Für die Anordnung und Durchführung von Außen-
prüfungen (ausgenommen Lohnsteuer-Außen- prüfungen und Umsatzsteuer-Sonderprüfungen)

a) bei Betrieben aller Größenklassen im Ober-
finanzbezirk Münster der Konzerne, zu denen mindestens ein Großbetrieb gehört, soweit
nicht ein anderes Finanzamt für Groß- und Konzernbetriebsprüfung des Oberfinanzbezirks Münster zuständig ist,

b) bei Großbetrieben, soweit nicht ein anderes Finanzamt für Groß- und Konzernbetriebs-
prüfung des Oberfinanzbezirks Münster
zuständig ist,

c) bei Betrieben aller Größenklassen

aa) der Konzerne im Oberfinanzbezirk Müns-
ter der Wirtschaftsabschnitte „Land- und Forstwirtschaft“, „Fischerei und Fisch-
zucht“ einschließlich landwirtschaftlicher
und forstwirtschaftlicher Dienstleistungen,
sowie der Wirtschaftsgruppen „Obst- und Gemüseverarbeitung“, „Großhandel mit landwirtschaftlichen Grundstoffen und
lebenden Tieren“, „Großhandel mit Obst,
Gemüse und Kartoffeln“, der Wirtschafts-
klasse „Handelsvermittlung von landwirt-
schaftlichen Grundstoffen, lebenden Tie-
ren, textilen Rohstoffen und Halbwaren“
sowie der Wirtschaftsunterklassen „Milch-
verarbeitung (ohne Herstellung von Spei-
seeis)“, „Zuckerindustrie“, „Alkoholbren-
nerei“, „Großhandel mit Düngemitteln“
und „Einzelhandel mit Blumen, Pflanzen, zoologischem Bedarf, lebenden Tieren und Sämereien“,

bb) der unter aa) aufgeführten Wirtschaftsab-
schnitte, Wirtschaftsgruppen, Wirtschafts-
klassen und Wirtschaftsunterklassen, so-
weit sie nicht zu einem Konzern im Oberfi-
nanzbezirk Münster gehören,

d) bei Körperschaften, die gemeinnützigen, mild-
tätigen oder kirchlichen Zwecken dienen sowie bei Berufsverbänden, die nach den einheitli-
chen Abgrenzungsmerkmalen zur Einordnung
der Betriebe in Größenklassen der sonstigen Fallart „bedeutende steuerbegünstigte Körper-
schaften und Berufsverbände“ zuzuordnen
sind,

e) bei Personen, die nach den einheitlichen Abgrenzungsmerkmalen zur Einordnung der Betriebe in Größenklassen der sonstigen Fall-
art „Fälle mit bedeutenden Einkünften (bE)“ zuzuordnen sind,

f) bei Gesellschaften, die ab der Gründung oder ab einem späteren Zeitpunkt Verlustzuwei-
sungsgesellschaft sind, bis zum Ablauf des
zehnten auf die Gründung oder den späteren Zeitpunkt folgenden Kalenderjahres,

g) bei Bauherrengemeinschaften

h) bei Großbetrieben der Wirtschaftsabschnitte „Energie- und Wasserversorgung“ sowie
„Verkehr und Nachrichtenübermittlung“
(ohne die Wirtschaftsklasse „Lagerei“ sowie
ohne die Wirtschaftsgruppe „Spedition,
sonstige Verkehrsvermittlung“) der Gebiets-
körperschaften (§§ 108, 114 GO),

i) bei Gebietskörperschaften, die Großbetriebe der unter Buchstabe h) aufgeführten Wirt-
schaftsabschnitte unterhalten, mit ihren wirtschaftlichen Unternehmen und Gesell-
schaften (§§ 108 ff. GO)

j) Betrieben aller Größenklassen

aa) der Konzerne im Oberfinanzbezirk
Münster der Wirtschaftsabteilung „Versicherungsgewerbe“,

bb) der unter aa) aufgeführten Wirtschaftsab-
teilung, soweit sie nicht zu einem Konzern
im Oberfinanzbezirk Münster gehören





zu a) bis g): Bezirke der Finanzämter
Dortmund-Hörde,
Dortmund-Ost,
Dortmund-Unna,
Dortmund-West, Hamm, Lippstadt, Lüding-
hausen, Soest
























































zu h) und i): Bezirke der Finanzämter Altena,
Arnsberg, Bochum-
Mitte, Bochum-Süd,
Bottrop, Brilon, Borken, Dortmund-Hörde,
Dortmund-Ost,
Dortmund-Unna,
Dortmund-West,
Gelsenkirchen-Nord, Gelsenkirchen-Süd,
Gladbeck, Hagen,
Hattingen, Hamm,
Herne-Ost, Herne-West, Iserlohn, Lippstadt, Lüdenscheid, Lüding-
hausen, Marl, Meschede,
Olpe, Recklinghausen,
Schwelm, Siegen, Soest,
Witten


zu j): Bezirke aller
Finanzämter des Ober-
finanzbezirks Münster

3.356

Finanzamt für Groß- und Konzernbetriebsprüfung
Hagen in Hagen

Für die Anordnung und Durchführung von Außen-
prüfungen (ausgenommen Lohnsteuer-Außen-
prüfungen und Umsatzsteuer-Sonderprüfungen)

a) bei Betrieben aller Größenklassen im Ober-
finanzbezirk Münster der Konzerne, zu denen mindestens ein Großbetrieb gehört, soweit
nicht ein anderes Finanzamt für Groß- und Konzernbetriebsprüfung des Oberfinanz-
bezirks Münster zuständig ist,

b) bei Großbetrieben, soweit nicht ein anderes Finanzamt für Groß- und Konzernbetriebs-
prüfung des Oberfinanzbezirks Münster
zuständig ist,

c) bei Betrieben aller Größenklassen

aa) der Konzerne im Oberfinanzbezirk Münster der Wirtschaftsabschnitte „Land- und Forstwirtschaft“, „Fischerei und Fischzucht“ einschließlich landwirtschaftlicher und forstwirtschaftlicher Dienstleistungen, sowie
der Wirtschaftsgruppen „Obst- und Gemüse-
verarbeitung“, „Großhandel mit landwirt-
schaftlichen Grundstoffen und lebenden
Tieren“, „Großhandel mit Obst, Gemüse und Kartoffeln“, der Wirtschaftsklasse „Handels-
vermittlung von landwirtschaftlichen Grund-
stoffen, lebenden Tieren, textilen Rohstoffen
und Halbwaren“ sowie der Wirtschaftsunter-
klassen „Milchverarbeitung (ohne Her-
stellung von Speiseeis)“, „Zuckerindustrie“, „Alkoholbrennerei“, „Großhandel mit Düngemitteln“ und „Einzelhandel mit
Blumen, Pflanzen, zoologischem Bedarf,
lebenden Tieren und Sämereien“,

bb) der unter aa) aufgeführten Wirtschafts-
abschnitte, Wirtschaftsgruppen, Wirtschafts-
klassen und Wirtschaftsunterklassen, soweit
sie nicht zu einem Konzern im Oberfinanz-
bezirk Münster gehören,

d) bei Körperschaften, die gemeinnützigen, mild-
tätigen oder kirchlichen Zwecken dienen sowie bei Berufsverbänden, die nach den einheitli-
chen Abgrenzungsmerkmalen zur Einordnung
der Betriebe in Größenklassen der sonstigen Fallart „bedeutende steuerbegünstigte Körper-
schaften und Berufsverbände“ zuzuordnen
sind,

e) bei Personen, die nach den einheitlichen Abgrenzungsmerkmalen zur Einordnung der Betriebe in Größenklassen der sonstigen Fall-
art „Fälle mit bedeutenden Einkünften (bE)“ zuzuordnen sind,

f) bei Gesellschaften, die ab der Gründung oder ab einem späteren Zeitpunkt Verlustzuwei-
sungsgesellschaft sind, bis zum Ablauf des
zehnten auf die Gründung oder den späteren Zeitpunkt folgenden Kalenderjahres,

g) bei Bauherrengemeinschaften






zu a) bis g): Bezirke der Finanzämter Altena,
Arnsberg, Brilon, Hagen, Iserlohn, Lüdenscheid, Meschede, Olpe, Siegen

3.357

Finanzamt für Groß- und Konzernbetriebsprüfung Herne
in Herne

Für die Anordnung und Durchführung von Außen-
prüfungen (ausgenommen Lohnsteuer-Außen-
prüfungen und Umsatzsteuer-Sonderprüfungen)

a) bei Betrieben aller Größenklassen im Ober-
finanzbezirk Münster der Konzerne, zu denen mindestens ein Großbetrieb gehört, soweit
nicht ein anderes Finanzamt für Groß- und Konzernbetriebsprüfung des Oberfinanzbezirks Münster zuständig ist,

b) bei Großbetrieben, soweit nicht ein anderes Finanzamt für Groß- und Konzernbetriebs-
prüfung des Oberfinanzbezirks Münster
zuständig ist,

c) bei Betrieben aller Größenklassen

aa) der Konzerne im Oberfinanzbezirk Münster der Wirtschaftsabschnitte „Land- und Forst-
wirtschaft“, „Fischerei und Fischzucht“ ein-
schließlich landwirtschaftlicher und forst-
wirtschaftlicher Dienstleistungen, sowie der Wirtschaftsgruppen „Obst- und Gemüseverar-
beitung“, „Großhandel mit landwirtschaftli-
chen Grundstoffen und lebenden Tieren“, „Großhandel mit Obst, Gemüse und Kartof-
feln“, der Wirtschaftsklasse „Handelsvermitt-
lung von landwirtschaftlichen Grundstoffen, lebenden Tieren, textilen Rohstoffen und Halbwaren“ sowie der Wirtschaftsunterklas-
sen „Milchverarbeitung (ohne Herstellung von Speiseeis)“, „Zuckerindustrie“, „Alkohol-
brennerei“, „Großhandel mit Düngemitteln“
und „Einzelhandel mit Blumen, Pflanzen, zoologischem Bedarf, lebenden Tieren und Sämereien“,

bb) der unter aa) aufgeführten Wirtschaftsab-
schnitte, Wirtschaftsgruppen, Wirtschafts-
klassen und Wirtschaftsunterklassen, so-
weit sie nicht zu einem Konzern im Oberfi-
nanzbezirk Münster gehören,

d) bei Körperschaften, die gemeinnützigen, mild-
tätigen oder kirchlichen Zwecken dienen sowie bei Berufsverbänden, die nach den einheitlichen Abgrenzungsmerkmalen zur Einordnung der Betriebe in Größenklassen der sonstigen Fallart „bedeutende steuerbegünstigte Körperschaften
und Berufsverbände“ zuzuordnen sind,

e) bei Personen, die nach den einheitlichen Abgrenzungsmerkmalen zur Einordnung der Betriebe in Größenklassen der sonstigen Fall-
art „Fälle mit bedeutenden Einkünften (bE)“ zuzuordnen sind,

f) bei Gesellschaften, die ab der Gründung oder ab einem späteren Zeitpunkt Verlustzuwei-
sungsgesellschaft sind, bis zum Ablauf des
zehnten auf die Gründung oder den späteren Zeitpunkt folgenden Kalenderjahres,

g) bei Bauherrengemeinschaften

h) bei Betrieben aller Größenklassen

aa) der Konzerne im Oberfinanzbezirk
Münster der Wirtschaftsabteilung „Kredit-
gewerbe“ ohne die Wirtschaftsunter-
klassen „Institutionen für Finanzierungs-
leasing“ und „Leihhäuser“,

bb) der unter aa) aufgeführten Wirtschafts-
abteilung, soweit sie nicht zu einem
Konzern im Oberfinanzbezirk Münster
gehören





zu a) bis g): Bezirke der Finanzämter Bochum-
Mitte, Bochum-Süd,
Borken, Bottrop,
Gelsenkirchen-Nord, Gelsenkirchen-Süd,
Gladbeck, Hattingen,
Herne-Ost, Herne-West,
Marl, Recklinghausen,
Schwelm, Witten




















































zu h): Bezirke der
Finanzämter Altena,
Arnsberg, Bochum-
Mitte, Bochum-Süd,
Borken, Bottrop, Brilon, Dortmund-Hörde,
Dortmund-Ost,
Dortmund-Unna,
Dortmund-West,
Gelsenkirchen-Nord,
Gelsenkirchen-Süd,
Gladbeck, Hagen,
Hamm, Hattingen,
Herne-Ost, Herne-West, Iserlohn, Lippstadt, Lüdenscheid, Lüding-
hausen, Marl, Meschede,
Olpe, Recklinghausen,
Schwelm, Siegen, Soest,
Witten

3.358

Finanzamt für Groß- und Konzernbetriebsprüfung
Münster in Münster

Für die Anordnung und Durchführung von Außen-
prüfungen (ausgenommen Lohnsteuer-Außen-prüfungen und Umsatzsteuer-Sonderprüfungen)

a) bei Betrieben aller Größenklassen im Oberfi-
nanzbezirk Münster der Konzerne, zu denen mindestens ein Großbetrieb gehört, soweit
nicht ein anderes Finanzamt für Groß- und Konzernbetriebsprüfung des Oberfinanzbe-
zirks Münster zuständig ist,

b) bei Großbetrieben, soweit nicht ein anderes Fi-
nanzamt für Groß- und Konzernbetriebsprüfung des Oberfinanzbezirks Münster zuständig ist,

c) bei Betrieben aller Größenklassen

aa) der Konzerne im Oberfinanzbezirk Müns-
ter der Wirtschaftsabschnitte „Land- und Forstwirtschaft“, „Fischerei und Fisch-
zucht“ einschließlich landwirtschaftlicher
und forstwirtschaftlicher Dienstleistungen,
sowie der Wirtschaftsgruppen „Obst- und Gemüseverarbeitung“, „Großhandel mit landwirtschaftlichen Grundstoffen und
lebenden Tieren“, „Großhandel mit Obst,
Gemüse und Kartoffeln“, der Wirtschafts-
klasse „Handelsvermittlung von landwirt-
schaftlichen Grundstoffen, lebenden Tie-
ren, textilen Rohstoffen und Halbwaren“
sowie der Wirtschaftsunterklassen „Milch-
verarbeitung (ohne Herstellung von Spei-
seeis)“, „Zuckerindustrie“, „Alkoholbren-
nerei“, „Großhandel mit Düngemitteln“
und „Einzelhandel mit Blumen, Pflanzen, zoologischem Bedarf, lebenden Tieren und Sämereien“,

bb) der unter aa) aufgeführten Wirtschaftsab-
schnitte, Wirtschaftsgruppen, Wirtschafts-
klassen und Wirtschaftsunterklassen, so-
weit sie nicht zu einem Konzern im Oberfi-
nanzbezirk Münster gehören,

d) bei Körperschaften, die gemeinnützigen, mild-
tätigen oder kirchlichen Zwecken dienen sowie bei Berufsverbänden, die nach den einheitli-
chen Abgrenzungsmerkmalen zur Einordnung
der Betriebe in Größenklassen der sonstigen Fallart „bedeutende steuerbegünstigte Körper-
schaften und Berufsverbände“ zuzuordnen
sind,

e) bei Personen, die nach den einheitlichen Abgrenzungsmerkmalen zur Einordnung der Betriebe in Größenklassen der sonstigen Fall-
art „Fälle mit bedeutenden Einkünften (bE)“ zuzuordnen sind,

f) bei Gesellschaften, die ab der Gründung oder ab einem späteren Zeitpunkt Verlustzuwei-
sungsgesellschaft sind, bis zum Ablauf des
zehnten auf die Gründung oder den späteren Zeitpunkt folgenden Kalenderjahres,

g) bei Bauherrengemeinschaften

h) bei Großbetrieben der Wirtschaftsabschnitte „Energie- und Wasserversorgung“ sowie „Ver-
kehr und Nachrichtenübermittlung“ (ohne die Wirtschaftsklasse „Lagerei“ sowie ohne die Wirtschaftsgruppe „Spedition, sonstige Ver-
kehrsvermittlung“) der Gebietskörperschaften
(§§ 108, 114 GO),

i) bei Gebietskörperschaften, die Großbetriebe der unter Buchstabe h) aufgeführten Wirt-
schaftsabschnitte unterhalten, mit ihren wirt-
schaftlichen Unternehmen und Gesellschaften
(§§ 108 ff GO)





zu a) bis g): Bezirke der Finanzämter Ahaus,
Beckum, Coesfeld,
Ibbenbüren,
Münster-Außenstadt,
Münster-Innenstadt,
Steinfurt, Warendorf

























































zu h) und i): Bezirke der Finanzämter Ahaus,
Beckum, Bielefeld-
Außenstadt, Bielefeld-Innenstadt, Bünde,
Coesfeld, Detmold,
Gütersloh, Herford,
Höxter, Ibbenbüren,
Lemgo, Lübbecke,
Minden, Münster-Außen-
stadt, Münster-Innen-
stadt, Paderborn, Stein-
furt, Warburg, Waren-
dorf, Wiedenbrück.

3.359

Finanzamt für Steuerstraf-
sachen und Steuerfahndung
Bielefeld in Bielefeld

Für die

a) Aufgaben in Straf- und Bußgeldverfahren – ohne Kassenaufgaben –

aa) wegen Steuerstraftaten und Steuer-
ordnungswidrigkeiten,

bb) wegen Straftaten und Ordnungswidrig-
keiten, auf die Bestimmungen des Achten
Teils der Abgabenordnung entsprechend anzuwenden sind,

b) Aufgaben der Steuerfahndung, soweit nicht
das Finanzamt für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung Bochum zuständig ist

c) die in den Buchstaben a) und b) bezeichneten Aufgaben in Fällen des § 20a Abgabenordnung und der Umsatzsteuerzuständigkeitsverord-
nung und in Fällen der Anlage 2 - Teil 2 - lfd.
Nummer 3.11 Buchstabe a)



zu a) bis b): Bezirke der Finanzämter Bielefeld-Außenstadt, Bielefeld-Innenstadt, Bünde,
Detmold, Gütersloh,
Herford, Höxter, Lemgo, Lübbecke, Minden,
Paderborn, Warburg, Wiedenbrück






zu c): Bezirke aller
Finanzämter des
Oberfinanzbezirks
Münster

3.360

Finanzamt für Steuerstraf-
sachen und Steuerfahndung
Bochum in Bochum

Für die

a)Aufgaben in Straf- und Bußgeldverfahren –
ohne Kassenaufgaben –

aa) wegen Steuerstraftaten und Steuer-
ordnungswidrigkeiten,

bb) wegen Straftaten und Ordnungswidrig-
keiten, auf die Bestimmungen des Achten
Teils der Abgabenordnung entsprechend anzuwenden sind,

b) Aufgaben der Steuerfahndung

c) die in den Buchstaben b) bezeichneten Aufgaben in Fällen des § 50 a Einkommen-
steuergesetz Bezirke aller Finanzämter des Oberfinanzbezirks Münster



zu a) bis b): Bezirke der Finanzämter Bochum-
Mitte, Bochum-Süd,
Bottrop, Dortmund-
Hörde, Dortmund-Ost, Dortmund-Unna,
Dortmund-West,
Gelsenkirchen-Nord, Gelsenkirchen-Süd,
Gladbeck, Herne-Ost,
Herne-West, Lippstadt,
Marl, Recklinghausen,
Soest

3.361

Finanzamt für Steuerstraf-
sachen und Steuerfahndung
Hagen in Hagen

Für die

a) Aufgaben in Straf- und Bußgeldverfahren – ohne Kassenaufgaben –

aa) wegen Steuerstraftaten und Steuer-
ordnungswidrigkeiten,

bb) wegen Straftaten und Ordnungswidrig-
keiten, auf die Bestimmungen des Achten
Teils der Abgabenordnung entsprechend anzuwenden sind,

b) Aufgaben der Steuerfahndung, soweit nicht
das Finanzamt für Steuerstrafsachen und
Steuerfahndung Bochum zuständig ist



zu a) bis b): Bezirke der Finanzämter Altena,
Arnsberg, Brilon, Hagen, Hattingen, Iserlohn, Lüdenscheid, Meschede,
Olpe, Schwelm, Siegen,
Witten

3.362

Finanzamt für Steuerstraf-
sachen und Steuerfahndung Münster in Münster

Für die

a) Aufgaben in Straf- und Bußgeldverfahren – ohne Kassenaufgaben –

aa) wegen Steuerstraftaten und Steuer-
ordnungswidrigkeiten,

bb) wegen Straftaten und Ordnungswidrig-
keiten, auf die Bestimmungen des Achten
Teils der Abgabenordnung entsprechend anzuwenden sind,

b) Aufgaben der Steuerfahndung, soweit nicht
das Finanzamt für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung Bochum zuständig ist



zu a) bis b): Bezirke der Finanzämter Ahaus,
Beckum, Borken, Coes-
feld, Hamm, Ibbenbüren, Lüdinghausen, Münster-Außenstadt, Münster-
Innenstadt, Steinfurt,
Warendorf

Lfd. Nr.

Bezeichnung und Sitz

Bezirk

4

Kreispolizeibehörden

4.1

Regierungsbezirk Arnsberg

4.101

Polizeipräsidium

- Bochum -

Kreisfreie Städte Bochum und Herne sowie Stadt
Witten (Ennepe-Ruhr-Kreis)

4.102

Polizeipräsidium

- Dortmund -

Kreisfreie Stadt Dortmund sowie Stadt Lünen (Kreis
Unna)

4.103

Polizeipräsidium

- Hagen -

Kreisfreie Stadt Hagen

4.104

Polizeipräsidium

- Hamm -

Kreisfreie Stadt Hamm

4.105

Landrätin/Landrat
als Kreispolizeibehörde

 -Lüdenscheid -

Märkischer Kreis

4.106

Landrätin/Landrat
als Kreispolizeibehörde

- Meschede -

Hochsauerlandkreis


4.107

Landrätin/Landrat
als Kreispolizeibehörde
- Olpe -

Kreis Olpe

4.108

Landrätin/Landrat
als Kreispolizeibehörde

- Schwelm -

Ennepe-Ruhr-Kreis ohne Stadt Witten

4.109

Landrätin/Landrat
als Kreispolizeibehörde

- Siegen-Wittgenstein-

Kreis Siegen-Wittgenstein

4.110

Landrätin/Landrat
als Kreispolizeibehörde

- Soest -

Kreis Soest

4.111

Landrätin/Landrat
als Kreispolizeibehörde

- Unna -

Kreis Unna ohne Stadt Lünen

4.2

Regierungsbezirk Detmold

4.201

Polizeipräsidium

- Bielefeld -

Kreisfreie Stadt Bielefeld

4.202

Landrätin/Landrat
als Kreispolizeibehörde

- Detmold -

Kreis Lippe

4.203

Landrätin/Landrat
als Kreispolizeibehörde

- Gütersloh -

Kreis Gütersloh

4.204

Landrätin/Landrat
als Kreispolizeibehörde

- Herford -

Kreis Herford

4.205

Landrätin/Landrat
als Kreispolizeibehörde

- Höxter -

Kreis Höxter

4.206

Landrätin/Landrat
als Kreispolizeibehörde

- Minden -

Kreis Minden-Lübbecke

4.207

Landrätin/Landrat
als Kreispolizeibehörde

- Paderborn -

Kreis Paderborn

4.3

Regierungsbezirk Düsseldorf

4.301

Polizeipräsidium

- Düsseldorf -

Kreisfreie Stadt Düsseldorf

4.302

Polizeipräsidium

- Duisburg -

Kreisfreie Stadt Duisburg

4.303

Polizeipräsidium

- Essen -

Kreisfreie Stadt Essen

4.304

Polizeipräsidium

- Mönchengladbach -

Kreisfreie Stadt Mönchengladbach und das Gebiet
des NATO-Hauptquartiers (Kreis Heinsberg)

4.305

Polizeipräsidium

- Wuppertal -

Kreisfreie Städte Wuppertal, Solingen, Remscheid

4.306

Polizeipräsidium

- Krefeld -

Kreisfreie Stadt Krefeld

4.307

Polizeipräsidium

- Mülheim a. d. Ruhr -

Kreisfreie Stadt Mülheim a. d. Ruhr

4.308

Polizeipräsidium

- Oberhausen -

Kreisfreie Stadt Oberhausen

4.309

Präsidium der
Wasserschutzpolizei

- Duisburg -

Schiffbare Wasserstraße (Ströme und Kanäle), Häfen
bis zur Hochwassergrenze, einschließlich Kai- und
Uferstrecken sowie Anlagen, die zu den Wasser-
straßen gehören oder mit ihnen unmittelbar in
Verbindung stehen, wie Buhnen, Leinpfade und
Umschlageinrichtungen

4.310

Landrätin/Landrat
als Kreispolizeibehörde

- Kleve -

Kreis Kleve

4.311

Landrätin/Landrat
als Kreispolizeibehörde

- Mettmann -

Kreis Mettmann

4.312

Landrätin/Landrat als Kreispolizeibehörde
- Neuss -

Rhein-Kreis Neuss

4.313

Landrätin/Landrat
als Kreispolizeibehörde

- Viersen -

Kreis Viersen

4.314

Landrätin/Landrat
als Kreispolizeibehörde

- Wesel -

Kreis Wesel

4.4

Regierungsbezirk Köln

4.401

Polizeipräsidium

- Aachen -

Kreisfreie Stadt Aachen und Kreis Aachen

4.402

Polizeipräsidium

- Bonn -

Kreisfreie Stadt Bonn sowie Städte Bad Honnef,
Bornheim, Königswinter, Meckenheim und Rhein-
bach, Gemeinden Alfter, Swisttal und Wachtberg
(Rhein-Sieg-Kreis)

4.403

Polizeipräsidium

- Köln -

Kreisfreie Stadt Köln

4.404

Polizeipräsidium

- Leverkusen -

Kreisfreie Stadt Leverkusen

4.405

Landrätin/Landrat
als Kreispolizeibehörde

- Bergheim -

Rhein-Erft-Kreis

4.406

Landrätin/Landrat
als Kreispolizeibehörde

-Bergisch Gladbach -

Rheinisch-Bergischer Kreis

4.407

Landrätin/Landrat
als Kreispolizeibehörde

- Düren -

Kreis Düren

4.408

Landrätin/Landrat als Kreispolizeibehörde

- Euskirchen -

Kreis Euskirchen

4.409

Landrätin/Landrat
als Kreispolizeibehörde

- Gummersbach -

Oberbergischer Kreis

4.410

Landrätin/Landrat
als Kreispolizeibehörde

- Heinsberg -

Kreis Heinsberg ohne Gebiet des NATO-Haupt-
quartiers

4.411

Landrätin/Landrat
als Kreispolizeibehörde

- Siegburg -

Rhein-Sieg-Kreis ohne Städte Bad Honnef, Bornheim,
Königswinter, Meckenheim, Rheinbach sowie ohne
Gemeinden Alfter, Swistal und Wachtberg

4.5

Regierungsbezirk Münster

4.501

Polizeipräsidium

- Gelsenkirchen -

Kreisfreie Stadt Gelsenkirchen

4.502

Polizeipräsidium

- Recklinghausen -

Kreisfreie Stadt Bottrop, Kreis Recklinghausen

4.503

Polizeipräsidium

- Münster -

Kreisfreie Stadt Münster

4.504

Landrätin/Landrat
als Kreispolizeibehörde

- Borken -

Kreis Borken

4.505

Landrätin/Landrat
als Kreispolizeibehörde

- Coesfeld -

Kreis Coesfeld

4.506

Landrätin/Landrat
als Kreispolizeibehörde

- Steinfurt -

Kreis Steinfurt

4.507

Landrätin/Landrat
als Kreispolizeibehörde

- Warendorf -

Kreis Warendorf

Lfd. Nr.

Bezeichnung und Sitz

Bezirk

5

Geschäftsführerinnen oder Geschäftsführer
der Kreisstellen der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen
als Landesbeauftragte im Kreise

5.01

Die Geschäftsführerin
oder der Geschäftsführer
der Kreisstelle Aachen der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen als Landesbeauftragte oder als Landesbeauftragter im Kreise

- Düren -

Kreisfreie Stadt

Aachen

Kreis

Aachen

5.02

Die Geschäftsführerin oder
der Geschäftsführer der Kreisstelle Borken der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen als
Landesbeauftragte oder als Landesbeauftragter im Kreise

- Borken -

Kreis

Borken

5.03

Die Geschäftsführerin oder der Geschäftsführer der Kreisstelle Coesfeld der Landwirtschafts-kammer Nordrhein-Westfalen
als Landesbeauftragte oder als Landesbeauftragter im Kreise

- Coesfeld -

Kreis

Coesfeld

5.04

Die Geschäftsführerin oder der Geschäftsführer der Kreisstelle Düren der Landwirtschafts-
kammer Nordrhein-Westfalen
als Landesbeauftragte oder als Landesbeauftragter im Kreise

- Düren -

Kreis

Düren

5.05

Die Geschäftsführerin oder der Geschäftsführer der Kreisstelle Rhein-Erftkreis der Landwirt-
schaftskammer Nordrhein-Westfalen als Landesbeauftragte oder als Landesbeauftragter im Kreise

- Köln -

Kreisfreie Stadt

Kreis

Köln

Rhein-Erft-Kreis

5.06

Die Geschäftsführerin oder der Geschäftsführer der Kreisstelle Euskirchen der Landwirtschafts- kammer Nordrhein-Westfalen als Landesbeauftragte oder als Landesbeauftragter im Kreise

- Düren -

Kreis

Euskirchen

5.07

Die Geschäftsführerin oder der Geschäftsführer der Kreisstelle Gütersloh der Landwirtschafts-
kammer Nordrhein-Westfalen als Landesbeauftragte oder als Landesbeauftragter im Kreise

- Rheda-Wiedenbrück -

Kreis

Gütersloh

5.08

Die Geschäftsführerin oder der Geschäftsführer der Kreisstelle Heinsberg der Landwirtschafts-
kammer Nordrhein-Westfalen als Landesbeauftragte oder als Landesbeauftragter im Kreise

- Heinsberg -

Kreis

Heinsberg

5.09

Die Geschäftsführerin oder der Geschäftsführer der Kreisstelle Herford-Bielefeld der Landwirt-
schaftskammer Nordrhein-Westfalen als Landesbeauftragte oder als Landesbeauftragter im Kreise

- Herford -

Kreisfreie Stadt

Kreis

Bielefeld

Herford

5.10

Die Geschäftsführerin oder der Geschäftsführer der Kreisstelle Hochsauerland der Landwirt-
schaftskammer Nordrhein-Westfalen als Landesbeauftragte oder als Landesbeauftragter im Kreise

- Meschede -

Kreis

Hochsauerlandkreis

5.11

Die Geschäftsführerin oder der Geschäftsführer der Kreisstelle Höxter der Landwirtschafts-
kammer Nordrhein-Westfalen
als Landesbeauftragte oder als Landesbeauftragter im Kreise

- Brakel -

Kreis

Höxter

5.12

Die Geschäftsführerin oder der Geschäftsführer der Kreisstelle Kleve der Landwirtschafts-
kammer Nordrhein-Westfalen
als Landesbeauftragte oder als Landesbeauftragter im Kreise

- Kleve -

Kreis

Kleve

5.13

Die Geschäftsführerin oder der Geschäftsführer der Kreisstelle Lippe der Landwirtschafts-
kammer Nordrhein-Westfalen
als Landesbeauftragte oder als Landesbeauftragter im Kreise

- Lage -

Kreis

Lippe


5.14

Die Geschäftsführerin oder der Geschäftsführer der Kreisstelle Märkischer Kreis/ Ennepe-Ruhr der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen als Landes-
beauftragte oder als Landes-
beauftragter im Kreise

- Lüdenscheid -

Kreisfreie Stadt

Kreise

Hagen

Ennepe-Ruhr-Kreis und Märkischer Kreis


5.15

Die Geschäftsführerin oder der Geschäftsführer der Kreisstelle Mettmann der Landwirtschafts-
kammer Nordrhein-Westfalen als Landesbeauftragte oder als Landesbeauftragter im Kreise

- Mettmann -

Kreisfreie Städte

Kreis

Düsseldorf, Duisburg, Essen, Mülheim an der Ruhr,
Oberhausen, Remscheid, Solingen und Wuppertal

Mettmann

5.16

Die Geschäftsführerin oder der Geschäftsführer der Kreisstelle Minden-Lübbecke der Land-
wirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen als Landesbeauftragte oder als Landesbeauftragter im Kreise

- Lübbecke -

Kreis

Minden-Lübbecke

5.17

Die Geschäftsführerin oder der Geschäftsführer der Kreisstelle Münster der Landwirtschafts-kammer Nordrhein-Westfalen als Landesbeauftragte oder als Landesbeauftragter im Kreise

- Münster -

Kreisfreie Stadt

Münster

5.18

Die Geschäftsführerin oder der Geschäftsführer der Kreisstelle Rhein-Kreis Neuss der Land-
wirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen als Landesbeauftragte oder als Landesbeauftragter im Kreise

- Grevenbroich -

Kreisfreie Stadt

Kreis

Mönchengladbach

Rhein-Kreis Neuss

5.19

Die Geschäftsführerin oder der Geschäftsführer der Kreisstelle Oberbergischer Kreis der Land-
wirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen als Landesbeauftragte oder als Landesbeauftragter im Kreise

- Gummersbach -

Kreis

Oberbergischer Kreis

5.20

Die Geschäftsführerin oder der Geschäftsführer der Kreisstelle Olpe der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen als Landes-
beauftragte oder als Landes-
beauftragter im Kreise

- Olpe -

Kreis

Olpe

5.21

Die Geschäftsführerin oder der Geschäftsführer der Kreisstelle Paderborn der Landwirtschafts-
kammer Nordrhein-Westfalen als Landesbeauftragte oder als Landesbeauftragter im Kreise

- Paderborn -

Kreis

Paderborn

5.22

Die Geschäftsführerin oder der Geschäftsführer der Kreisstelle Recklinghausen der Landwirt-
schaftskammer Nordrhein-Westfalen als Landesbeauftragte oder als Landesbeauftragter im Kreise

- Recklinghausen -

Kreisfreie Städte

Kreis

Bottrop und Gelsenkirchen

Recklinghausen

5.23

Die Geschäftsführerin oder der Geschäftsführer der Kreisstelle Rheinisch-Bergischer Kreis der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen als Landes-
beauftragte oder als Landes-
beauftragter im Kreise

- Gummersbach -

Kreisfreie Stadt

Kreis

Leverkusen

Rheinisch-Bergischer Kreis

5.24

Die Geschäftsführerin oder der Geschäftsführer der Kreisstelle Rhein-Sieg-Kreis der Landwirt- schaftskammer Nordrhein-Westfalen als Landesbeauftragte oder als Landesbeauftragter im Kreise

- Bonn -

Kreisfreie Stadt

Kreis

Bonn

Rhein-Sieg-Kreis

5.25

Die Geschäftsführerin oder der Geschäftsführer der Kreisstelle Ruhr-Lippe der Landwirtschafts-
kammer Nordrhein-Westfalen
als Landesbeauftragte oder als Landesbeauftragter im Kreise

- Unna -

Kreisfreie Städte

Kreis

Bochum, Dortmund, Hamm und Herne

Unna

5.26

Die Geschäftsführerin oder der Geschäftsführer der Kreisstelle Siegen-Wittgenstein der Land-
wirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen als Landesbeauftragte oder als Landesbeauftragter im Kreise

- Erndtebrück -

Kreis

Siegen-Wittgenstein

5.27

Die Geschäftsführerin oder der Geschäftsführer der Kreisstelle Soest der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen als Landes-
beauftragte oder als Landes-
beauftragter im Kreise
- Soest -

Kreis

Soest

5.28

Die Geschäftsführerin oder der Geschäftsführer der Kreisstelle Steinfurt der Landwirtschafts-kammer Nordrhein-Westfalen als Landesbeauftragte oder als Landesbeauftragter im Kreise

- Saerbeck -

Kreis

Steinfurt

5.29

Die Geschäftsführerin oder der Geschäftsführer der Kreisstelle Viersen der Landwirtschafts-kammer Nordrhein-Westfalen als Landesbeauftragte oder als Landesbeauftragter im Kreise

- Viersen -

Kreisfreie Stadt

Kreis

Krefeld

Viersen

5.30

Die Geschäftsführerin oder der Geschäftsführer der Kreisstelle Warendorf der Landwirtschafts-
kammer Nordrhein-Westfalen als Landesbeauftragte oder als Landesbeauftragter im Kreise

- Warendorf -

Kreis

Warendorf

5.31

Die Geschäftsführerin oder der Geschäftsführer der Kreisstelle Wesel der Landwirtschafts-
kammer Nordrhein-Westfalen
als Landesbeauftragte oder als Landesbeauftragter im Kreise

- Wesel -

Kreis

Wesel

Lfd.
Nr.

Bezeichnung und Sitz

 Bezirk

6

Schulämter

6.1

Regierungsbezirk Arnsberg

Schulamt für die Stadt Bochum

Kreisfreie Stadt

Bochum

6.101

Schulamt für die Stadt Dortmund

Kreisfreie Stadt

Dortmund

6.102

Schulamt für die Stadt Hagen

Kreisfreie Stadt

Hagen

6.103

Schulamt für die Stadt Hamm

Kreisfreie Stadt

Hamm

6.104

Schulamt für die Stadt Herne

Kreisfreie Stadt

Herne

6.105

Schulamt für den
Ennepe-Ruhr-Kreis

- Schwelm-

Ennepe-Ruhr-Kreis

6.106

Schulamt für den Hochsauerlandkreis

- Meschede -

Hochsauerlandkreis

6.107

Schulamt für den
Märkischen Kreis

- Lüdenscheid -

Märkischer Kreis

6.108

Schulamt für den Kreis Olpe

- Olpe -

Kreis

Olpe

6.109

Schulamt für den Kreis
Siegen-Wittgenstein

- Siegen -

Kreis

Siegen-Wittgenstein

6.110

Schulamt für den Kreis Soest

- Soest -

Kreis

Soest

6.111

Schulamt für den Kreis Unna

- Unna -

Kreis

Unna

6.2

Regierungsbezirk Detmold

6.201

Schulamt für die Stadt Bielefeld

Kreisfreie Stadt

Bielefeld

6.202

Schulamt für den Kreis Gütersloh

- Gütersloh -

Kreis

Gütersloh

6.203

Schulamt für den Kreis Herford

- Herford -

Kreis

Herford

6.204

Schulamt für den Kreis Höxter

- Höxter -

Kreis

Höxter

6.205

Schulamt für den Kreis Lippe

- Detmold -

Kreis

Lippe

6.206

Schulamt für den Kreis
Minden-Lübbecke

- Minden -

Kreis

Minden-Lübbecke

6.207

Schulamt für den Kreis
Paderborn - Paderborn -

Kreis

Paderborn

6.3

Regierungsbezirk Düsseldorf

6.301

Schulamt für die Stadt Düsseldorf

Kreisfreie Stadt

Düsseldorf

6.302

Schulamt für die Stadt Duisburg

Kreisfreie Stadt

Duisburg

6.303

Schulamt für die Stadt Essen

Kreisfreie Stadt

Essen

6.304

Schulamt für die Stadt Krefeld

Kreisfreie Stadt

Krefeld

6.305

Schulamt für die Stadt Mönchengladbach

Kreisfreie Stadt

Mönchengladbach

6.306

Schulamt für die Stadt
Mülheim a. d. Ruhr

Kreisfreie Stadt

Mülheim a. d. Ruhr

6.307

Schulamt für die Stadt
Oberhausen

Kreisfreie Stadt

Oberhausen

6.308

Schulamt für die Stadt Remscheid

Kreisfreie Stadt

Remscheid

6.309

Schulamt für die Stadt Solingen

Kreisfreie Stadt

Solingen

6.310

Schulamt für die Stadt Wuppertal

Kreisfreie Stadt

Wuppertal

6.311

Schulamt für den Kreis Kleve

- Kleve

Kreis

Kleve

6.312

Schulamt für den Kreis
Mettmann

- Mettmann -

Kreis

Mettmann

6.313

Schulamt für den Rhein-Kreis
Neuss

- Neuss -

Rhein-Kreis Neuss

6.314

Schulamt für den Kreis Viersen

- Viersen -

Kreis

Viersen

6.315

Schulamt für den Kreis Wesel

- Wesel -

Kreis

Wesel

6.4

Regierungsbezirk Köln

6.401

Schulamt für die Stadt Aachen

Kreisfreie Stadt

Aachen

6.402

Schulamt für die Stadt Bonn

Kreisfreie Stadt

Bonn

6.403

Schulamt für die Stadt Köln

Kreisfreie Stadt

Köln

6.404

Schulamt für die Stadt
Leverkusen

- Leverkusen -

Kreisfreie Stadt

Leverkusen

6.405

Schulamt für den Kreis Aachen

- Aachen -

Kreis

Aachen

6.406

Schulamt für den Kreis Düren

- Düren -

Kreis

Düren

6.407

Schulamt für den Rhein-Erft-
Kreis

- Bergheim (Erft) -

Rhein-Erft-Kreis

6.408

Schulamt für den Kreis
Euskirchen

- Euskirchen -

Kreis

Euskirchen

6.409

Schulamt für den Kreis
Heinsberg

- Heinsberg -

Kreis

Heinsberg

6.410

Schulamt für den
Oberbergischen Kreis

- Gummersbach-

Oberbergischer Kreis

6.411

Schulamt für den Rheinisch-Bergischen Kreis

- Bergisch Gladbach -

Rheinisch-Bergischer Kreis

6.412

Schulamt für den Rhein-Sieg-
Kreis

- Siegburg -

Rhein-Sieg-Kreis

6.5

Regierungsbezirk Münster

6.501

Schulamt für die Stadt Bottrop

Kreisfreie Stadt

Bottrop

6.502

Schulamt für die Stadt Gelsenkirchen

Kreisfreie Stadt

Gelsenkirchen

6.503

Schulamt für die Stadt Münster

Kreisfreie Stadt

Münster

6.504

Schulamt für den Kreis Borken

- Borken -

Kreis

Borken

6.505

Schulamt für den Kreis Coesfeld

- Coesfeld -

Kreis

Coesfeld

6.506

Schulamt für den Kreis Recklinghausen

- Recklinghausen -

Kreis

Recklinghausen

6.507

Schulamt für den Kreis Steinfurt

- Steinfurt -

Kreis

Steinfurt

6.508

Schulamt für den Kreis
Warendorf - Warendorf -

Kreis

Warendorf

Fußnoten:

Fn 1

GV. NRW. S. 374, ber. 609; geändert durch Artikel 16 d. Gesetzes v. 12.12.2006 (GV. NRW. S. 622), in Kraft getreten am 1. Januar 2007; Artikel 7 des Zweiten Gesetzes zur Straffung der Behördenstruktur vom 30.10.2007 (GV. NRW. S. 482), in Kraft getreten am 1. Januar 2008.

Obsolet durch neue Bekanntmachung v. 4. Januar 2008 (GV. NRW. S. 56).

Fn 2

SGV. NRW. 2005.

Fn 3

Nr. 7 bis 7.11 gestrichen durch Artikel 7 des Gesetzes des Gesetzes vom 30.10.2007 (GV. NRW. S. 482), in Kraft getreten am 1. Januar 2008.