Historische SGV. NRW.

 Aufgehobene Norm: (zur Aufhebung siehe unter (Fn 1))
 


Historisch: Geschäftsbereiche der obersten Landesbehörden; Bekanntmachung der Neufassung


Historisch:

Normüberschrift

Geschäftsbereiche der obersten Landesbehörden;
Bekanntmachung der Neufassung

Vom 17. August 2005 (Fn 1)

Gemäß § 4 Abs. 2 und 3 des Landesorganisationsgesetzes vom 10. Juli 1962 (GV. NRW. S. 421) (Fn 2), zuletzt geändert durch Gesetz vom 1. März 2005 (GV. NRW. S. 62), gebe ich die nachstehende Neufassung der Geschäftsbereiche der obersten Landesbehörden bekannt:

Geschäftsbereiche der obersten Landesbehörden

1
Ministerpräsident

1.1
Richtlinien der Politik; Koordinierung von Maßnahmen der obersten Landesbehörden; Vertretung des Landes nach außen; Sicherheitspolitik

1.2
Protokoll und konsularische Angelegenheiten

1.3
Ordensangelegenheiten

1.4
Vorbehaltene Gnadensachen

1.5
Verfassungsangelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung zusammen mit dem Innenministerium und dem Justizministerium

1.6
Angelegenheiten der Verfassungsgerichtsbarkeit

1.7
Kirchen, Jüdische Kultusgemeinden, sonstige Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften

1.8
Allgemeine Kulturpflege, insbesondere bildende Kunst, Theaterwesen, Bibliothekswesen, Literaturpflege, öffentliche Musikpflege, Kulturpflege nach § 96 BVFG, Archivwesen

1.9
Rundfunkangelegenheiten, Post- und Telekommunikationswesen, Medien, Neue Medien und Medienwirtschaft, Filmwirtschaft

1.10
Koordination der Beteiligungen des Landes

1.11
Koordination der Stiftungen mit Landesbeteiligungen

1.12
Bund-Länder-Beziehungen, soweit sie nicht anderen Ministerien zugewiesen sind

1.13
Regierungsplanung

1.14
Landesentwicklungsbericht; landespolitisch bedeutsame Fragen der Bevölkerungsentwicklung

1.15
Landespresse- und Informationsdienste, Öffentlichkeitsarbeit

1.16
Zentrale Einrichtungen (Bibliothek der Landesregierung, Fahrdienst der Landesregierung, Postsammelstelle der Landesregierung)

1.17
Vertretung des Landes beim Bund

1.18
Vertretung des Landes bei der Europäischen Union

1.19
Europapolitik

1.20
Beziehungen zum Ausland

2
Ministerium für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie

2.1
Wissenschaftsförderung und -politik

2.2
Universitäten, Fachhochschulen und Kunsthochschulen

2.3
Universitätskliniken

2.4
Hochschulplanung und -gesetzgebung

2.5
Förderung der wissenschaftlichen Forschung einschließlich des Forschungstransfers; Aufgaben- und Finanzplanung der Forschungszentren der Helmholtz-Gemeinschaft zusammen mit dem Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie

2.6
Wissenschaftszentrum Nordrhein-Westfalen: Wissenschaftszentrum in Düsseldorf, Wuppertal Institut für Klima, Umwelt, Energie GmbH, Kulturwissenschaftliches Institut, Institut Arbeit und Technik

2.7
Rechtsaufsicht über die Nordrhein-Westfälische Akademie der Wissenschaften

2.8
Wissenschaftliches Bibliothekswesen

2.9
Angelegenheiten des Studiums

2.10
Zulassungswesen, Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen

2.11
Studentische Angelegenheiten, Studentenwerke

2.12
Innovations- und Technologiepolitik und -förderung, insbesondere für die Bereiche: Übergreifende Fragen der Innovations- und Technologiepolitik, Kooperation Wirtschaft/Wissenschaft, Transfer, ZENIT, Life Science, secure-it und Umwelttechnologie, Mikro-/Nano- und Optotechnologien, Entwicklung neuer Produktionstechnologien und neue Technologien in der Luft- und Raumfahrt

3
Finanzministerium

3.1
Allgemeine Finanzfragen, Haushalts-, Kassen und Rechnungswesen des Landes

3.2
Finanzausgleich mit Bund und Ländern

3.3
Kommunalfinanzen einschließlich kommunaler Finanzausgleich zusammen mit dem Innenministerium

3.4
Sparkassen, Sparkassen- und Giroverbände zusammen mit dem Innenministerium; Bausparkassen, Landesbank (ohne Staatsaufsicht), Beteiligungen, Wertpapierangelegenheiten, Versicherungswesen

3.5
Besoldungs-, Versorgungs- und Tarifrecht des öffentlichen Dienstes, Dienst- und Fachaufsicht über das Landesamt für Besoldung und Versorgung

3.6
Landessteuerverwaltung

3.7
Steuerberatende Berufe

3.8
Vermögensverwaltung, soweit sie nicht anderen Ministerien zugewiesen ist, und zielgerichteter Einsatz des Liegenschaftsvermögens des Landes einschließlich der Führung eines zentralen Liegenschaftsregisters, Verwaltung der Schul- und Studienfonds (einschließlich nachgeordneter Rentämter)

3.9
Schuldenverwaltung, soweit sie nicht anderen Ministerien zugewiesen ist, und zielgerichteter Einsatz des Forderungsvermögens des Landes

3.10
Lastenausgleich

4
Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie

4.1
Allgemeine Wirtschaftsfragen, insbesondere Grundsatz- und Strukturfragen, Wirtschaftsförderung, Mittelstand, Preise und Kartelle, Wettbewerbsordnung, wirtschaftsbezogene Unternehmensbeteiligungen und Finanzdienstleistungen, Vergabewesen, EU-Finanzkontrolle, EU-Wirtschaftsfragen, volkswirtschaftliche Analysen und wirtschaftspolitische Fragen des Steuer- und Abgabenrechts

4.2
Industrie

4.3
Allgemeine Branchenpolitik

4.4
Handel und Dienstleistungen

4.5
Handwerk

4.6
Außenwirtschaft

4.7
Eichwesen und Materialprüfung

4.8
Gründungsinitiative für Kulturschaffende „Start Art“, Nordrhein-Westfalen-Forum Kultur und Wirtschaft

4.9
Sonstige Einzelfragen der Wirtschaft, soweit sie nicht anderen Ministerien zugewiesen sind

4.10
Allgemeine Belange der Freizeitpolitik (soweit die Zuständigkeit nicht anderen Ministerien zugewiesen ist)

4.11
Bergbau und Geologie

4.12
Energiewirtschaft, Energietechnik, Sicherheit in der Kerntechnik (insoweit auch Fachaufsicht über die Arbeitsschutz- und die Umweltverwaltung)

4.13
Rationelle Energieverwendung (soweit nicht Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz)

4.14
Raumordnung und Landesplanung

5
Innenministerium

5.1
Verfassungsangelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung zusammen mit dem Ministerpräsidenten und dem Justizministerium

5.2
Wahlen

5.3
Allgemeine Angelegenheiten der Verwaltungsorganisation, des Verwaltungsverfahrens, der Automation und der Statistik, Ideenmanagement, Projekt Verwaltungsmodernisierung

5.4
Allgemeines Ordnungsrecht; Melde-, Pass- und Ausweiswesen; Vereins-, Presse-, Versammlungs- und Waffenwesen; Ausländer- und Asylangelegenheiten (soweit die Zuständigkeit nicht anderen Ministerien zugewiesen ist); Sammlungs- und Lotteriewesen; Feiertagsschutz; Ordnungsangelegenheiten, die keinem anderen Ministerium zugewiesen sind

5.5
Staatsangehörigkeits- und Personenstandswesen, Staatssymbole, Kriegsgräberfürsorge, Grundsatzfragen der Enteignung, allgemeine Stiftungsangelegenheiten

5.6
Angelegenheiten der Gemeinden und Gemeindeverbände, insbesondere kommunales Verfassungsrecht, Kommunales Wirtschafts- und Prüfungswesen; Kommunalfinanzen einschließlich kommunaler Finanzausgleich zusammen mit dem Finanzministerium; Sparkassenwesen zusammen mit dem Finanzministerium; Staatsaufsicht über die Landesbank

5.7
Das Recht des öffentlichen Dienstes mit Ausnahme des Besoldungs-, Versorgungs- und Tarifrechts; kommunales Dienstrecht

5.8
Vermessungs- und Katasterwesen

5.9
Polizei

5.10
Verfassungsschutz

5.11
Datenschutz

5.12
Wiedergutmachung

5.13
Grundsatzfragen der zivilen Verteidigung, ziviler Bevölkerungsschutz, Katastrophenschutz, Feuerschutz

5.14
Sport (außer Schulsport), Sportstätten

6
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales

6.1
Arbeitsmarkt einschließlich der Zuständigkeit für geringfügige Beschäftigungsverhältnisse und erwerbsfähige Sozialhilfeempfänger

6.2
Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz in der Arbeitswelt, sonstiger technischer Gefahrenschutz und sichere Gestaltung der Technik, Strahlenschutz, Sprengstoffwesen, Heimarbeit (außer beim Bergbau und bei kerntechnischen Anlagen)

6.3
Tarif- und Schlichtungswesen

6.4
Arbeitsrecht

6.5
Berufliche Aus- und Weiterbildung, Landesinstitut für Qualifizierung

6.6
Prävention und gesundheitliche Versorgung, Gesundheitswirtschaft, Planung und Förderung von Krankenhäusern, Krankenversicherung, Arzneimittelsicherheit, Heilberufe, Rettungsdienst, Öffentlicher Gesundheitsdienst, Maßregelvollzug

6.7
Sozialversicherung, Soziales Entschädigungsrecht, Bergmannsversorgungsschein, Unterhaltssicherung, Pflegeversicherung, Alten- und Familienpflegeausbildung, Sozialhilfe, Politik für Menschen mit Behinderungen, Rehabilitation, Förderung sozialer Einrichtungen, soziale Hilfen, Freie Wohlfahrtspflege, soziales Ehrenamt (soweit nicht Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration und Ministerium für Schule und Weiterbildung), Geschäftsstelle der Stiftung Wohlfahrtspflege

6.8
Sozialrecht

7
Ministerium für Schule und Weiterbildung

7.1
Allgemeines und berufsbildendes Schulwesen

7.2
Lehrerbildung

7.3
Offene Ganztagsschule

7.4
Schulsport

7.5
Allgemeine Weiterbildung, Weiterbildungsgesetz, Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz

8
Ministerium für Bauen und Verkehr

8.1
Allgemeines Bauwesen, insbesondere Bauaufsicht, Bautechnik

8.2
Stadtentwicklung, insbesondere Stadterneuerung, Städtebauförderung, Bauleitplanung, Verkehrsberuhigung

8.3
Denkmalschutz, Denkmalpflege, Denkmalförderung

8.4
Wohnungs- und Siedlungsentwicklung, insbesondere Wohnungsbauförderung, Wohnungswirtschaft, Wohnungsbestand,

8.5
Staatlicher Hochbau

8.6
Mit Wohnungen bebaute Liegenschaften des Landes

8.7
Verkehr, insbesondere Verkehrspolitik, Verkehrsplanung, öffentlicher Nahverkehr, Straßenverkehr, Eisenbahnen, Schifffahrt, Luftfahrt, Rohrleitungsverkehr, Straßenwesen, Kommunaler Stadtverkehr

9
Justizministerium

9.1
Verfassungsangelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung zusammen mit dem Ministerpräsidenten und dem Innenministerium

9.2
Angelegenheiten der bürgerlichen Rechtspflege und der freiwilligen Gerichtsbarkeit

9.3
Angelegenheiten der Allgemeinen Verwaltungsgerichtsbarkeit

9.4
Angelegenheiten der Finanzgerichtsbarkeit

9.5
Angelegenheiten der Sozialgerichtsbarkeit

9.6
Angelegenheiten der Arbeitsgerichtsbarkeit

9.7
Angelegenheiten der Strafrechtspflege

9.8
Vollzug von Strafen und anderen strafgerichtlichen Maßnahmen

9.9
Übertragene Gnadenangelegenheiten

9.10
Rechtshilfeverkehr mit dem Ausland

9.11
Angelegenheiten der Rechtsanwälte, Notare und Rechtsbeistände

9.12
Angelegenheiten der Berufsgerichtsbarkeit

9.13
Richterdienstrecht in Fragen von grundsätzlicher Bedeutung

9.14
Juristenausbildung

10
Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

10.1
Umweltschutz, Umweltmedizin, Immissionsschutz, Gentechnik,
(außer beim Bergbau und soweit die Zuständigkeit nicht anderen Ministerien zugewiesen ist)

10.2
Agrarwirtschaft (Land- und Ernährungswirtschaft), insbesondere Verbesserung der Betriebs-, Produktions-, Markt- und Sozialstruktur; ländliches Planungs- und Bauwesen,

10.3
Bodennutzungsschutz

10.4
Lebensmittelüberwachung, Veterinärwesen, Tierseuchenbekämpfung, Tierschutz

10.5
Gewässerschutz, Wasserwirtschaft, Hochwasserschutz

10.6
Bodenschutz, Abfallwirtschaft, Altlasten

10.7
Agrarordnung, insbesondere Verbesserung der Agrarstruktur, Flurbereinigung, ländliche Siedlung, Dorferneuerung (soweit nicht Ministerium für Bauen und Verkehr)

10.8
Forst- und Holzwirtschaft, Waldökologie

10.9
Landschaftspflege und Naturschutz, Jagd, Fischerei

10.10
Verbraucherschutz einschließlich der mit der Energieberatung für Privathaushalte bei der Verbraucherzentrale NRW (Endverbraucherberatung) in Zusammenhang stehenden Aufgaben, gesundheitlicher Verbraucherschutz

10.11
Nachhaltigkeitsstrategien (Agenda 21, lokale Agenda 21, Umweltbildung), nachhaltiges Wirtschaften (Produktions- und produktintegrierter Umweltschutz, Umweltmanagementsysteme, Ressourceneffizienz), Umweltinformation und -berichterstattung

11
Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration

11.1
Gleichstellung von Frau und Mann

11.2
Familien- und Lebensformenpolitik

11.3
Gleichgeschlechtliche Lebensweisen

11.4
Familienbildung

11.5
Soziale Familiendienste, einschließlich Erziehungsberatung

11.6
Seniorenpolitik

11.7
Medienkompetenz und Verbesserung der Lebensqualität älterer Menschen

11.8
Integration (soweit die Zuständigkeit nicht anderen Ministerien zugewiesen ist) von Ausländern, Spätaussiedlern und Jüdischen Migranten aus der ehemaligen Sowjetunion einschließlich der Eingliederung von Vertriebenen und Flüchtlingen, Integrationsbeauftragter

11.9
Kinder- und Jugendpolitik

11.10
Kinderbeauftragte

11.11
Landesjugendplan einschließlich medienbezogener Maßnahmen

11.12
Kinder- und Jugendhilfe, Jugendhilfe als Partner bei Ganztagsangeboten

11.13
Offene Kinder- und Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit,

11.14
Kinder- und Jugendschutz

11.15
Freiwilligendienste (ohne Ehrenamt in der Schule)

11.16
Kinder- und Jugendkriminalitätsprävention (ohne schulische Gewaltprävention)

11.17
Tageseinrichtungen für Kinder, Betreuungsangebote für unter Dreijährige und Tagespflege (ohne schulische Aspekte des Übergangs vom Kindergarten zur Grundschule)

11.18
Eine-Welt-Politik (mit Ausnahme der Zusammenarbeit mit der Stiftung Entwicklung und Frieden), zivile Konfliktbearbeitung

11.19
Landeszentrale für politische Bildung

Der Ministerpräsident
des Landes Nordrhein-Westfalen

Fußnoten:

Fn 1

GV. NRW. S. 733.

Die Bekanntmachung über Änderungen der Geschäftsbereiche der obersten Landesbehörden v. 16. Januar 2006 (GV. NRW. S. 38) steht ebenfalls unter dieser Gliederungsnummer.

Geändert durch Artikel 8 des Gesetzes zur Auflösung des Landesversicherungsamtes v. 20.11.2007 (GV. NRW. S. 588), in Kraft getreten am 1. Januar 2008.

Obsolet durch Neufassung vom 25. März 2011 (GV. NRW. S. 193).

Fn 2

SGV. NRW. 2005.