Historische SGV. NRW.
Historisch: Bekanntmachung über Änderungen der Geschäftsbereiche der obersten Landesbehörden
Historisch:
Normüberschrift
Bekanntmachung
über Änderungen der Geschäftsbereiche
der obersten Landesbehörden
Vom 16. Januar 2006 (Fn 1)
Gemäß § 4 Abs. 2 und 3 des Landesorganisationsgesetzes vom 10. Juli 1962 (GV. NRW. S. 421) (Fn 2), zuletzt geändert durch Gesetz vom 1. März 2005 (GV. NRW. S. 62), gebe ich bekannt:
1
Für die Geschäftsbereiche der obersten Landesbehörden sind gemäß Artikel 52
Abs. 3 der Landesverfassung folgende organisatorische Veränderungen bestimmt
worden:
1.1
Durch Organisationserlass vom 1. Dezember 2005 ist mit Wirkung vom gleichen
Tage
aus dem Geschäftsbereich des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales
in den Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Mittelstand und
Energie
die Aufgabe „Ladenschluss“ übergegangen.
1.2
Durch Organisationsentscheidung vom 13. Dezember 2005 ist mit sofortiger
Wirkung
aus den Geschäftsbereichen
- des Ministeriums für Wirtschaft, Mittelstand und Energie,
- des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales und
- des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
in den Geschäftsbereich des Finanzministeriums
die Aufgabe „Bescheinigende Stelle (BS) bzw. Unabhängige Stelle (UST) in Rahmen der Finanzkontrolle von EU-Fördermitteln“ übergegangen.
2
Gemäß § 4 Abs. 3 des Landesorganisationsgesetzes sind die in den Gesetzen und
Rechtsverordnungen der bisher zuständigen obersten Landesbehörde zugewiesenen
Zuständigkeiten zu Nummer 1.1 mit Wirkung vom 1. Dezember 2005, zu Nummer 1.2
mit Wirkung vom 13. Dezember 2005 auf die nach der Neuabgrenzung zuständige
oberste Landesbehörde übergegangen.
Der Ministerpräsident
des Landes Nordrhein-Westfalen
GV. NRW. S. 38. Obsolet durch Neufassung vom 25. März 2011 (GV. NRW. S. 193). |
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SGV. NRW. 2005. |