Historische SGV. NRW.

 Aufgehobene Norm: (zur Aufhebung siehe unter (Fn 1))
 


Historisch: Bekanntmachung über Änderungen der Geschäftsbereiche der obersten Landesbehörden


Historisch:

Normüberschrift

Bekanntmachung
über Änderungen der Geschäftsbereiche
der obersten Landesbehörden

Vom 16. Januar 2006 (Fn 1)

Gemäß § 4 Abs. 2 und 3 des Landesorganisationsgesetzes vom 10. Juli 1962 (GV. NRW. S. 421) (Fn 2), zuletzt geändert durch Gesetz vom 1. März 2005 (GV. NRW. S. 62), gebe ich bekannt:

1
Für die Geschäftsbereiche der obersten Landesbehörden sind gemäß Artikel 52 Abs. 3 der Landesverfassung folgende organisatorische Veränderungen bestimmt worden:

1.1
Durch Organisationserlass vom 1. Dezember 2005 ist mit Wirkung vom gleichen Tage
aus dem Geschäftsbereich des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales
in den Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Mittelstand und Energie
die Aufgabe „Ladenschluss“ übergegangen.

1.2
Durch Organisationsentscheidung vom 13. Dezember 2005 ist mit sofortiger Wirkung
aus den Geschäftsbereichen

- des Ministeriums für Wirtschaft, Mittelstand und Energie,

- des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales und

- des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

in den Geschäftsbereich des Finanzministeriums

die Aufgabe „Bescheinigende Stelle (BS) bzw. Unabhängige Stelle (UST) in Rahmen der Finanzkontrolle von EU-Fördermitteln“ übergegangen.

2
Gemäß § 4 Abs. 3 des Landesorganisationsgesetzes sind die in den Gesetzen und Rechtsverordnungen der bisher zuständigen obersten Landesbehörde zugewiesenen Zuständigkeiten zu Nummer 1.1 mit Wirkung vom 1. Dezember 2005, zu Nummer 1.2 mit Wirkung vom 13. Dezember 2005 auf die nach der Neuabgrenzung zuständige oberste Landesbehörde übergegangen.

Der Ministerpräsident
des Landes Nordrhein-Westfalen

Fußnoten:

Fn 1

GV. NRW. S. 38.

Obsolet durch Neufassung vom 25. März 2011 (GV. NRW. S. 193).

Fn 2

SGV. NRW. 2005.