Historische SGV. NRW.

 Aufgehobene Norm: (zur Aufhebung siehe unter (Fn 1))
 


Historisch: Bekanntmachung über die Haftung des Staates und andererVerbände für Amtspflichtverletzungen von Beamten bei Ausübung der öffentlichen Gewalt gegenüber Angehörigen der Niederlande


Historisch:

Normüberschrift

Bekanntmachung
über die Haftung des Staates und andererVerbände
für Amtspflichtverletzungen von Beamten bei Ausübung
der öffentlichen Gewalt gegenüber Angehörigen der Niederlande

Vom 12. Dezember 1928 (Fn1)

Auf Grund des § 7 des Gesetzes über die Haftung des Staates und anderer Verbände für Amtspflichtverletzungen von Beamten bei Ausübung der öffentlichen Gewalt vom 1. August 1909 (Fn2) wird bekanntgemacht, daß durch die Gesetzgebung der Niederlande die Gegenseitigkeit verbürgt ist.

Das Preußische Staatsministerium.

Fußnoten:

Fn 1

PrGS. 1929, S. 1/PrGS. NW. S. 114.

Obsolet.

Fn 2

vgl. Gl.Nr. 40.