Historische SGV. NRW.

 Aufgehobene Norm: (zur Aufhebung siehe unter (Fn 1))
 


Historisch: Bekanntmachung über die Haftung des Staates und anderer Verbände für Amtspflichtverletzungen von Beamten bei Ausübung der öffentlichen Gewalt gegenüber Angehörigen des Spanischen Staates


Historisch:

Normüberschrift

Bekanntmachung
über die Haftung des Staates
und anderer Verbände
für Amtspflichtverletzungen von Beamten
bei Ausübung der öffentlichen Gewalt
gegenüber Angehörigen des Spanischen Staates

Vom 18. März 1975 (Fn 1)

Auf Grund des § 7 des preußischen Gesetzes über die Haftung des Staates und anderer Verbände für Amtspflichtverletzungen von Beamten bei Ausübung der öffentlichen Gewalt vom 1. August 1909 (PrGS. NW. S. 113) (Fn 2) wird bekannt gemacht, daß durch die Gesetzgebung des Spanischen Staates die Gegenseitigkeit verbürgt ist.

Die Landesregierung
des Landes Nordrhein-Westfalen

Der Ministerpräsident

Der Justizminister

Fußnoten:

Fn1

GV. NW. 1975 S. 269.

Obsolet.

Fn2

SGV. NW. 40.