Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.) mit Stand vom 1.6.2023
Bekanntmachung über Änderungen der Geschäftsbereiche der obersten Landesbehörden
Normüberschrift
Bekanntmachung
über Änderungen der Geschäftsbereiche
der obersten Landesbehörden
Vom 25. März 2011 (Fn 1)
Gemäß § 4 Absätze 2 und 3 des Landesorganisationsgesetzes vom 10. Juli 1962 (GV. NRW. S. 421), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 18. November 2008 (GV. NRW. S. 706), gebe ich bekannt:
1
Für die Geschäftsbereiche der obersten Landesbehörden sind aus Anlass der
Neubildung der Landesregierung gemäß Artikel 52 Absatz 3 der Verfassung für das
Land Nordrhein-Westfalen mit Wirkung vom 29. Juli 2010 folgende
organisatorische Veränderungen bestimmt worden:
1.1
Die Geschäftsbereiche der folgenden obersten Landesbehörden sind neu abgegrenzt
worden:
1.1.1
In den Geschäftsbereich der Ministerpräsidentin sind übergegangen
aus dem Geschäftsbereich des ehemaligen Innenministeriums das Aufgabengebiet
- Presserecht
aus dem Geschäftsbereich des ehemaligen Ministeriums für Wirtschaft, Mittelstand und Energie das Aufgabengebiet
- Raumordnung und Landesplanung
aus dem Geschäftsbereich des ehemaligen Ministeriums für Generationen, Familie, Frauen und Integration das Aufgabengebiet
- Eine-Welt-Politik, zivile Konfliktbearbeitung
1.1.2
In den Geschäftsbereich des ehemaligen Ministeriums für Bauen und Verkehr sind
übergegangen
aus dem Geschäftsbereich des ehemaligen Ministeriums für Wirtschaft, Mittelstand und Energie die Aufgabengebiete
- Allgemeine Wirtschaftsfragen, insbesondere Grundsatz- und Strukturfragen, Wirtschaftsförderung, Mittelstand, Preise und Kartelle, Wettbewerbsordnung, Ladenschluss, wirtschaftsbezogene Unternehmensbeteiligungen und Finanzdienstleistungen, Vergabewesen, EU-Finanzkontrolle, EU-Wirtschaftsfragen, volkswirtschaftliche Analysen und wirtschaftspolitische Fragen des Steuer- und Abgabenrechts
- Industrie
- Allgemeine Branchenpolitik
- Handel und Dienstleistungen
- Handwerk
- Außenwirtschaft
- Eichwesen und Materialprüfung
- Kreativwirtschaft (vormals Gründungsinitiative für Kulturschaffende „Start Art“), Nordrhein-Westfalen-Forum Kultur und Wirtschaft
- Allgemeine Belange der Freizeitpolitik, soweit die Zuständigkeit nicht anderen Ministerien zugewiesen ist
- Bergbau und Geologie
- Energiewirtschaft, Energietechnik (soweit nicht MKULNV), Sicherheit in der Kerntechnik (insoweit auch Fachaufsicht über die Umweltverwaltung)
- Postwesen
- Informations- und Telekommunikationswirtschaft
- Chemiepolitik und Chemikalienrecht
1.1.3
In den Geschäftsbereich des ehemaligen Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und
Soziales sind übergegangen
aus dem Geschäftsbereich des ehemaligen Ministeriums für Generationen, Familie, Frauen und Integration die Aufgabengebiete
- Integration von Menschen mit Zuwanderungsgeschichte einschließlich der Eingliederung von Vertriebenen und Flüchtlingen, Recht der Integration (soweit die Zuständigkeit nicht anderen Ministerien zugewiesen ist), Integrationsbeauftragter
- Vermeidung und Versorgung von Wohnungsnotfällen
1.1.4
In den Geschäftsbereich des ehemaligen Ministeriums für Generationen, Familie,
Frauen und Integration sind übergegangen
aus dem ehemaligen Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales die Aufgabengebiete
- Prävention (einschließlich gesundheitlicher Selbsthilfe) und gesundheitliche Versorgung, Gesundheitswirtschaft, Planung und Förderung von Krankenhäusern, Arzneimittelsicherheit, Heilberufe, Rettungsdienst, Öffentlicher Gesundheitsdienst, Maßregelvollzug, Landeskliniken (soweit nicht den Bereichen Justiz und Wissenschaft zugeordnet)
- Krankenversicherung und Pflegeversicherung als Teil der Sozialversicherung
- Alten- und Familienpflegeausbildung, Geschäftsstelle der Stiftung Wohlfahrtspflege
- Pflege, Rehabilitation in der Krankenversicherung, Pflegeversicherung und dem Gesundheitswesen
1.1.5
In den Geschäftsbereich des bisherigen Ministeriums für Wirtschaft, Mittelstand
und Energie sind übergegangen
aus dem Geschäftsbereich des ehemaligen Ministeriums für Generationen, Familie, Frauen und Integration die Aufgabengebiete
- Familienpolitik (einschließlich wirtschaftliche Fragen der Familienpolitik und kommunale Familienpolitik, auch Familienverbände und Familienselbsthilfe, Familie und Arbeitswelt, familienpolitische Leistungen; ohne Lebensformenpolitik und gleichgeschlechtliche Lebensweisen)
- Familienbildung
- Soziale Familiendienste, einschließlich Erziehungsberatung
- Kinder- und Jugendpolitik
- Kinderbeauftragte
- Landesjugendplan einschließlich medienbezogener Maßnahmen
- Kinder- und Jugendhilfe, Jugendhilfe als Partner bei Ganztagsangeboten
- Offene Kinder- und Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit
- Kinder- und Jugendschutz
- Kinder- und Jugendkriminalitätsprävention (ohne schulische Gewaltprävention)
- Tageseinrichtungen für Kinder, Betreuungsangebote für unter Dreijährige und Tagespflege (ohne schulische Aspekte des Übergangs vom Kindergarten zur Grundschule)
- Freiwilligendienste (wie bisher: ohne Ehrenamt in der Schule)
- Landeszentrale für politische Bildung
aus dem Geschäftsbereich der Ministerpräsidentin das Aufgabengebiet
- Allgemeine Kulturpflege, insbesondere bildende Kunst, Theaterwesen, Bibliothekswesen, Literaturpflege, Kulturpflege nach § 96 BVFG, öffentliche Musikpflege, Archivwesen
aus dem Geschäftsbereich des ehemaligen Innenministeriums das Aufgabengebiet
- Sport (wie bisher: ohne Schulsport), Sportstätten
1.1.6
In den Geschäftsbereich des bisherigen Ministeriums für Umwelt und Naturschutz,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz sind übergegangen
aus dem Geschäftsbereich des bisherigen Ministeriums für Wirtschaft, Mittelstand und Energie das Aufgabengebiet
- Klimaschutz, Energie- und Klimaschutzstrategie, Energieeffizienz (einschließlich rationelle Energieverwendung) 1
1.2
Die Bezeichnungen der folgenden obersten Landesbehörden sind neu gefasst
worden:
1.2.1
Das bisherige Innenministerium erhält die Bezeichnung Ministerium für Inneres
und Kommunales.
1.2.2
Das bisherige Ministerium für Bauen und Verkehr erhält die Bezeichnung
Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr.
1.2.3
Das bisherige Ministerium für Innovation, Wissenschaft, Forschung und
Technologie erhält die Bezeichnung Ministerium für Innovation, Wissenschaft und
Forschung.
1.2.4
Das bisherige Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales erhält die
Bezeichnung Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales
1.2.5
Das bisherige Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration
erhält die Bezeichnung Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und
Alter.
1.2.6
Das bisherige Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz erhält die Bezeichnung Ministerium für Klimaschutz, Umwelt,
Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz.
1.2.7
Das bisherige Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie erhält die
Bezeichnung Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport.
2
Gemäß § 4 Absatz 3 des Landesorganisationsgesetzes sind die in den Gesetzen und
Rechtsverordnungen der bisher zuständigen obersten Landesbehörde zugewiesenen
Zuständigkeiten zu Nummer 1 mit Wirkung vom 29. Juli 2010 auf die nach der
Neuabgrenzung zuständige oberste Landesbehörde übergegangen.
Die Ministerpräsidentin
des Landes Nordrhein-Westfalen
GV. NRW. S. 192 |
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