Historische SGV. NRW.

 Aufgehobene Norm: (zur Aufhebung siehe unter (Fn 1))
 


Historisch: Bekanntmachung über Änderungen der Geschäftsbereiche der obersten Landesbehörden


Historisch:

Normüberschrift

Bekanntmachung
über Änderungen der Geschäftsbereiche
der obersten Landesbehörden

Vom 12. April 2000 (Fn 1)

Gemäß § 4 Abs. 2 und 3 des Landesorganisationsgesetzes vom 10. Juli 1962 (GV. NRW. S. 421), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. März 1996 (GV. NRW. S. 136), gebe ich bekannt:

(1) Für die Geschäftsbereiche der obersten Landesbehörde sind gemäß Artikel 52 Abs. 3 der Landesverfassung durch Organisationserlass vom 29. Februar 2000 mit Wirkung vom 1. März 2000 folgende organisatorische Veränderungen bestimmt worden:

Aus dem Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr sind übergegangen

- in den Geschäftsbereich des Innenministeriums die Aufgabe "Staatsaufsicht über die Landesbank",

- in den Geschäftsbereich des Ministeriums für Bauen und Wohnen aus dem Aufgabengebiet "Allgemeine Wirtschaftsfragen, insbesondere Strukturfragen, Mittelstand, Preise und Kartelle" die Aufgabe "Mietpreisüberhöhung".

(2) Gemäß § 4 Abs. 3 des Landesorganisationsgesetzes sind die in den Gesetzen und Rechtsverordnungen der bisher zuständigen obersten Landesbehörde zugewiesenen Zuständigkeiten zu Ziffer 1 mit Wirkung vom 1. März 2000 auf die nach der Neuabgrenzung zuständige oberste Landesbehörde übergegangen.

Der Ministerpräsident
des Landes Nordrhein-Westfalen

Fußnoten:

Fn 1

GV. NRW. 2000 S. 390.Aufgehoben durch Neufassung v. 17.12.2000 (GV. NRW. S. 16).



Normverlauf ab 2000: