Historische SGV. NRW.

 Aufgehobene Norm: (zur Aufhebung siehe unter (Fn 1))
 


Historisch: Bekanntmachung über Änderungen der Geschäftsbereiche der obersten Landesbehörden


Historisch:

Normüberschrift

Bekanntmachung
über Änderungen der Geschäftsbereiche
der obersten Landesbehörden

Vom 17. August 2005 (Fn 1)

Gemäß § 4 Abs. 2 und 3 des Landesorganisationsgesetzes vom 10. Juli 1962 (GV. NRW. S. 421) (Fn 2), zuletzt geändert durch Gesetz vom 1. März 2005 (GV. NRW. S. 62), gebe ich bekannt:

1
Für die Geschäftsbereiche der obersten Landesbehörden sind aus Anlass der Neubildung der Landesregierung gemäß Artikel 52 Abs. 3 der Landesverfassung mit Wirkung vom 7. Juli 2005 folgende organisatorische Veränderungen bestimmt worden:

1.1
Die Geschäftsbereiche der folgenden obersten Landesbehörden sind neu abgegrenzt worden:

1.1.1
In den Geschäftsbereich des Ministerpräsidenten sind übergegangen

aus dem Geschäftsbereich des ehemaligen Ministeriums für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport die Aufgabengebiete

- Allgemeine Kulturpflege, insbesondere bildende Kunst, Theaterwesen, Bibliothekswesen, Literaturpflege, öffentliche Musikpflege, Archivwesen,

aus dem Geschäftsbereich des ehemaligen Ministeriums für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie das Aufgabengebiet

- Kulturpflege nach § 96 BVFG.

1.1.2
In den Geschäftsbereich des ehemaligen Ministeriums für Wissenschaft und Forschung sind übergegangen

aus dem Geschäftsbereich des ehemaligen Ministeriums für Wirtschaft und Arbeit die Aufgabengebiete

- Innovations- und Technologiepolitik und -förderung, insbesondere für die Bereiche: Übergreifende Fragen der Innovations- und Technologiepolitik, Kooperation Wirtschaft/Wissenschaft, Transfer, ZENIT, Life Science, secure-it und Umwelttechnologie, Mikro-/Nano- und Optotechnologien, Entwicklung neuer Produktionstechnologien und neue Technologien in der Luft- und Raumfahrt.

1.1.3
In den Geschäftsbereich des ehemaligen Ministeriums für Verkehr, Energie und Landesplanung sind übergegangen

aus dem Geschäftsbereich des ehemaligen Ministeriums für Wirtschaft und Arbeit die Aufgabengebiete

- Allgemeine Wirtschaftsfragen, insbesondere Grundsatz- und Strukturfragen, Wirtschaftsförderung, Mittelstand, Preise und Kartelle, Wettbewerbsordnung, wirtschaftsbezogene Unternehmensbeteiligungen und Finanzdienstleistungen, Vergabewesen, EU-Finanzkontrolle, EU-Wirtschaftsfragen, volkswirtschaftliche Analysen und wirtschaftspolitische Fragen des Steuer- und Abgabenrechts

- Industrie

- Allgemeine Branchenpolitik

- Handel und Dienstleistungen

- Handwerk

- Außenwirtschaft

- Eichwesen und Materialprüfung

- Gründungsinitiative für Kulturschaffende „Start Art“, Nordrhein-Westfalen-Forum Kultur und Wirtschaft

- Sonstige Einzelfragen der Wirtschaft, soweit sie nicht anderen Ministerien zugewiesen sind

- Allgemeine Belange der Freizeitpolitik (soweit die Zuständigkeit nicht anderen Ministerien zugewiesen ist),

aus dem Geschäftsbereich des ehemaligen Ministeriums für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport das Aufgabengebiet

- Rationelle Energieverwendung und Nutzung unerschöpflicher Energiequellen (REN),

aus dem Geschäftsbereich des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz die Aufgabengebiete

- Chemiepolitik und Chemikalienrecht.

1.1.4
In den Geschäftsbereich des ehemaligen Ministeriums für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie sind übergegangen

aus dem Geschäftsbereich des ehemaligen Ministeriums für Wirtschaft und Arbeit die Aufgabengebiete

- Arbeitsmarkt einschließlich der Zuständigkeit für geringfügige Beschäftigungsverhältnisse und erwerbsfähige Sozialhilfeempfänger

- Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz in der Arbeitswelt, sonstiger technischer Gefahrenschutz und sichere Gestaltung der Technik, Strahlenschutz, Sprengstoffwesen, Heimarbeit (außer beim Bergbau und bei kerntechnischen Anlagen)

- Tarif- und Schlichtungswesen

- Arbeitsrecht          

- Berufliche Aus- und Weiterbildung, Landesinstitut für Qualifizierung.

1.1.5
In den Geschäftsbereich des ehemaligen Ministeriums für Wirtschaft und Arbeit sind übergegangen

aus dem Geschäftsbereich des ehemaligen Ministeriums für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie die Aufgabengebiete

- Gleichstellung von Frau und Mann

- Familien- und Lebensformenpolitik

- Gleichgeschlechtliche Lebensweisen

- Familienbildung

- Soziale Familiendienste, einschließlich Erziehungsberatung

- Seniorenpolitik

- Medienkompetenz und Verbesserung der Lebensqualität älterer Menschen

- Integration (soweit die Zuständigkeit nicht anderen Ministerien zugewiesen ist) von Ausländern, Spätaussiedlern und Jüdischen Migranten aus der ehemaligen Sowjetunion einschließlich der Eingliederung von Vertriebenen und Flüchtlingen, Integrationsbeauftragter,

aus dem Geschäftsbereich des ehemaligen Ministeriums für Schule, Jugend und Kinder die Aufgabengebiete

- Kinder- und Jugendpolitik

- Kinderbeauftragte

- Landesjugendplan einschließlich medienbezogener Maßnahmen

- Kinder- und Jugendhilfe, Jugendhilfe als Partner bei Ganztagsangeboten

- Offene Kinder- und Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit

- Kinder- und Jugendschutz

- Freiwilligendienste (ohne Ehrenamt in der Schule)

- Kinder- und Jugendkriminalitätsprävention (ohne schulische Gewaltprävention)

- Tageseinrichtungen für Kinder, Betreuungsangebote für unter Dreijährige und Tagespflege (ohne schulische Aspekte des Übergangs vom Kindergarten zur Grundschule),

aus dem Geschäftsbereich des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz das Aufgabengebiet

- Eine-Welt-Politik, zivile Konfliktbearbeitung,

aus dem Geschäftsbereich des ehemaligen Ministeriums für Wirtschaft und Arbeit das Aufgabengebiet

- Landeszentrale für politische Bildung.

1.1.6
In den Geschäftsbereich des ehemaligen Ministeriums für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport sind übergegangen

aus dem ehemaligen Ministerium für Verkehr, Energie und Landesplanung die Aufgabengebiete

- Verkehr, insbesondere Verkehrspolitik, Verkehrsplanung, öffentlicher Nahverkehr, Straßenverkehr, Eisenbahnen, Schifffahrt, Luftfahrt, Rohrleitungsverkehr, Straßenwesen, Kommunaler Stadtverkehr.

1.1.7
In den Geschäftsbereich des ehemaligen Ministeriums für Schule, Jugend und Kinder sind übergegangen

aus dem Geschäftsbereich des ehemaligen Ministeriums für Wirtschaft und Arbeit die Aufgabengebiete

- Allgemeine Weiterbildung, Weiterbildungsgesetz, Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz, Zentralstelle für Fernunterricht (ZfU),

aus dem Geschäftsbereich des ehemaligen Ministeriums für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport das Aufgabengebiet

- Schulsport.

1.1.8
In den Geschäftsbereich des Innenministeriums sind übergegangen

aus dem Geschäftsbereich des Ministerpräsidenten das Aufgabengebiet

- Projekt Verwaltungsmodernisierung, Aufgaben des Beauftragten für die Reform des öffentlichen Dienstes,

aus dem Geschäftsbereich des ehemaligen Ministeriums für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport das Aufgabengebiet

- Sport (soweit nicht Ministerium für Schule und Weiterbildung), Sportstätten.

1.2
Die Bezeichnungen der folgenden obersten Landesbehörden sind neu gefasst worden:

1.2.1
Das bisherige Ministerium für Wissenschaft und Forschung erhält die Bezeichnung Ministerium für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie.

1.2.2
Das bisherige Ministerium für Verkehr, Energie und Landesplanung erhält die Bezeichnung Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie.

1.2.3
Das bisherige Ministerium für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie erhält die Bezeichnung Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales

1.2.4
Das bisherige Ministerium für Wirtschaft und Arbeit erhält die Bezeichnung Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration.

1.2.5
Das bisherige Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport erhält die Bezeichnung Ministerium für Bauen und Verkehr.

1.2.6
Das bisherige Ministerium für Schule, Jugend und Kinder erhält die Bezeichnung Ministerium für Schule und Weiterbildung.

2
Gemäß § 4 Abs. 3 des Landesorganisationsgesetzes sind die in den Gesetzen und Rechtsverordnungen der bisher zuständigen obersten Landesbehörden zugewiesenen Zuständigkeiten zu Nummer 1 mit Wirkung vom 7. Juli 2005 auf die nach der Neuabgrenzung zuständige oberste Landesbehörde übergegangen.

Der Ministerpräsident
des Landes Nordrhein-Westfalen

Fußnoten:

Fn 1

GV. NRW. 2005 S. 732.

Obsolet durch Neufassung vom 25. März 2011 (GV. NRW. S. 193)

Fn 2

SGV. NRW. 2005.