Historische SGV. NRW.

 Aufgehobene Norm: (zur Aufhebung siehe unter (Fn 1))
 


Historisch: Anordnung über die Festsetzung von Amtsbezeichnungen für die Beamtinnen und Beamten bei den Körperschaften unter Aufsicht des Landes im Geschäftsbereich des für den Bereich Soziales zuständigen Ministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen


Historisch:

Normüberschrift

Anordnung über die Festsetzung von Amtsbezeichnungen
für die Beamtinnen und Beamten bei den Körperschaften
unter Aufsicht des Landes im Geschäftsbereich des für den
Bereich Soziales zuständigen Ministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen

Vom 6. November 2014 (Fn 1)

Auf Grund der Nummer 1 Absatz 2 der Vorbemerkungen zu Anlage I des Übergeleiteten Besoldungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 16. Mai 2013 (GV. NRW. S. 234) und des § 8 Absatz 5 in Verbindung mit Absatz 1 Satz 2 des Landesbesoldungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Februar 2005 (GV. NRW. S. 154) werden die Amtsbezeichnungen für die Beamten bei den Körperschaften unter Aufsicht des Landes im Geschäftsbereich des für den Bereich Soziales zuständigen Ministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen im Einvernehmen mit dem Finanzministerium und dem Ministerium für Inneres und Kommunales wie folgt festgesetzt:

1. Amtsbezeichnungen für die Mitglieder der Geschäftsführung der Deutschen Rentenversicherung Rheinland und der Deutschen Rentenversicherung Westfalen:

Erste Direktorin oder Erster Direktor - für die Vorsitzende oder den Vorsitzenden der Geschäftsführung

Direktorin oder Direktor - für die anderen Mitglieder der Geschäftsführung.

2. Amtsbezeichnungen für die Geschäftsführung der Unfallkasse Nordrhein-Westfalen:

Direktorin oder Direktor der Unfallkasse Nordrhein-Westfalen - für die Geschäftsführerin oder den Geschäftsführer

Stellvertretende Geschäftsführerin oder stellvertretender Geschäftsführer der Unfallkasse Nordrhein-Westfalen - für die Stellvertreterin oder den Stellvertreter.

3. Amtsbezeichnungen für die Beamtinnen und Beamten des höheren Dienstes:

Abteilungsdirektorin oder Abteilungsdirektor

als Leiterin oder Leiter großer und bedeutender Abteilungen oder
als Leiterin oder Leiter des vertrauensärztlichen Dienstes oder
als Leiterin oder Leiter des ärztlichen Dienstes eines Rentenversicherungsträgers

Leitende Verwaltungsdirektorin oder Leitender Verwaltungsdirektor

Leitende Baudirektorin oder Leitender Baudirektor

Leitende Medizinaldirektorin oder Leitender Medizinaldirektor

Verwaltungsdirektorin oder Verwaltungsdirektor

Baudirektorin oder Baudirektor

Medizinaldirektorin oder Medizinaldirektor

Oberverwaltungsrätin oder Oberverwaltungsrat

Oberbaurätin oder Oberbaurat

Obermedizinalrätin oder Obermedizinalrat

Verwaltungsrätin oder Verwaltungsrat

Baurätin oder Baurat

Medizinalrätin oder Medizinalrat

4. Amtsbezeichnungen für die Beamtinnen und Beamten des gehobenen und mittleren Dienstes:

Verwaltungsoberamtsrätin oder Verwaltungsoberamtsrat

Verwaltungsamtsrätin oder Verwaltungsamtsrat

Verwaltungsamtfrau oder Verwaltungsamtmann

Verwaltungsoberinspektorin oder Verwaltungsoberinspektor

Verwaltungsinspektorin oder Verwaltungsinspektor

Verwaltungsamtsinspektorin oder Verwaltungsamtsinspektor

Verwaltungshauptsekretärin oder Verwaltungshauptsekretär

Verwaltungsobersekretärin oder Verwaltungsobersekretär

Verwaltungssekretärin oder Verwaltungssekretär

5. Diese Anordnung tritt am 1. Januar 2015 in Kraft.

Der Minister
für Arbeit, Integration und Soziales
des Landes Nordrhein-Westfalen

Fußnoten:

Fn 1

In Kraft getreten am 1. Januar 2015 (GV. NRW. 2014 S. 846).
Aufgehoben am 29. Oktober 2021 (MBl. NRW. S. 810).