Historische SGV. NRW.
Historisch: Anordnung über die Festsetzung von Amtsbezeichnungen für die Beamtinnen und Beamten bei den Körperschaften unter Aufsicht des Landes im Geschäftsbereich des für den Bereich Soziales zuständigen Ministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen
Historisch:
Normüberschrift
Anordnung über die Festsetzung von
Amtsbezeichnungen
für die Beamtinnen und Beamten bei den Körperschaften
unter Aufsicht des Landes im Geschäftsbereich des für den
Bereich Soziales zuständigen Ministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen
Vom 6. November 2014 (Fn 1)
Auf Grund der Nummer 1 Absatz 2 der Vorbemerkungen zu Anlage I des Übergeleiteten Besoldungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 16. Mai 2013 (GV. NRW. S. 234) und des § 8 Absatz 5 in Verbindung mit Absatz 1 Satz 2 des Landesbesoldungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Februar 2005 (GV. NRW. S. 154) werden die Amtsbezeichnungen für die Beamten bei den Körperschaften unter Aufsicht des Landes im Geschäftsbereich des für den Bereich Soziales zuständigen Ministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen im Einvernehmen mit dem Finanzministerium und dem Ministerium für Inneres und Kommunales wie folgt festgesetzt:
1. Amtsbezeichnungen für die Mitglieder der Geschäftsführung der Deutschen Rentenversicherung Rheinland und der Deutschen Rentenversicherung Westfalen:
Erste Direktorin oder Erster Direktor - für die Vorsitzende oder den Vorsitzenden der Geschäftsführung
Direktorin oder Direktor - für die anderen Mitglieder der Geschäftsführung.
2. Amtsbezeichnungen für die Geschäftsführung der Unfallkasse Nordrhein-Westfalen:
Direktorin oder Direktor der Unfallkasse Nordrhein-Westfalen - für die Geschäftsführerin oder den Geschäftsführer
Stellvertretende Geschäftsführerin oder stellvertretender Geschäftsführer der Unfallkasse Nordrhein-Westfalen - für die Stellvertreterin oder den Stellvertreter.
3. Amtsbezeichnungen für die Beamtinnen und Beamten des höheren Dienstes:
Abteilungsdirektorin oder Abteilungsdirektor
als Leiterin oder Leiter großer und bedeutender Abteilungen oder
als Leiterin oder Leiter des vertrauensärztlichen Dienstes oder
als Leiterin oder Leiter des ärztlichen Dienstes eines
Rentenversicherungsträgers
Leitende Verwaltungsdirektorin oder Leitender Verwaltungsdirektor
Leitende Baudirektorin oder Leitender Baudirektor
Leitende Medizinaldirektorin oder Leitender Medizinaldirektor
Verwaltungsdirektorin oder Verwaltungsdirektor
Baudirektorin oder Baudirektor
Medizinaldirektorin oder Medizinaldirektor
Oberverwaltungsrätin oder Oberverwaltungsrat
Oberbaurätin oder Oberbaurat
Obermedizinalrätin oder Obermedizinalrat
Verwaltungsrätin oder Verwaltungsrat
Baurätin oder Baurat
Medizinalrätin oder Medizinalrat
4. Amtsbezeichnungen für die Beamtinnen und Beamten des gehobenen und mittleren Dienstes:
Verwaltungsoberamtsrätin oder Verwaltungsoberamtsrat
Verwaltungsamtsrätin oder Verwaltungsamtsrat
Verwaltungsamtfrau oder Verwaltungsamtmann
Verwaltungsoberinspektorin oder Verwaltungsoberinspektor
Verwaltungsinspektorin oder Verwaltungsinspektor
Verwaltungsamtsinspektorin oder Verwaltungsamtsinspektor
Verwaltungshauptsekretärin oder Verwaltungshauptsekretär
Verwaltungsobersekretärin oder Verwaltungsobersekretär
Verwaltungssekretärin oder Verwaltungssekretär
5. Diese Anordnung tritt am 1. Januar 2015 in Kraft.
Der Minister
für Arbeit, Integration und Soziales
des Landes Nordrhein-Westfalen
In Kraft getreten am 1. Januar 2015 (GV. NRW. 2014 S. 846). |