Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.)  mit Stand vom 17.4.2024


Bekanntmachung des Staatsvertrages zur Versorgungslastenenteilung bei länderübergreifenden Dienstherrenwechseln

Normüberschrift

Bekanntmachung
des Staatsvertrages zur Versorgungslastenenteilung
bei länderübergreifenden Dienstherrenwechseln

Vom 9. Februar 2010 (Fn 1)

Der Landtag hat in seiner Sitzung am 4. Februar 2010 gemäß Artikel 66 Satz 2 der Landesverfassung dem Staatsvertrage zur Versorgungslastenenteilung bei länderübergreifenden Dienstherrenwechseln zugestimmt.

Der Staatsvertrag wird nachfolgend bekannt gemacht.

Der Tag des Inkrafttretens des Staatsvertrages wird gemäß § 17 des Staatsvertrages gesondert bekannt gemacht.

Der Stellvertreter des Ministerpräsidenten
des Landes Nordrhein-Westfalen


Anlagen:

Fußnoten:

Fn 1

GV. NRW. S. 137.