Historische SGV. NRW.

 Aufgehobene Norm: (zur Aufhebung siehe unter (Fn 1))
 


Historisch: Bekanntmachung des Inkrafttretens des Abkommens über die Einrichtung einer Zentralen polizeilichen Ermittlungsstelle für die Strafverfolgung von Mitgliedern ehemaliger SED-geführter DDR-Regierungen und Verfolgung von Straftaten im Zusammenhang mit dem Wiedervereinigungsgeschehen (ZERV)


Historisch:

Normüberschrift

Bekanntmachung
des Inkrafttretens des Abkommens
über die Einrichtung
einer Zentralen polizeilichen Ermittlungsstelle
für die Strafverfolgung
von Mitgliedern
ehemaliger SED-geführter DDR-Regierungen
und Verfolgung von Straftaten
im Zusammenhang
mit dem Wiedervereinigungsgeschehen (ZERV)

Vom 10. Mai 1994 (Fn 1)

Nachdem alle Ratifikationsurkunden bei der Senatskanzlei des Landes Berlin hinterlegt worden sind, ist das Abkommen über die Einrichtung einer Zentralen polizeilichen Ermittlungsstelle für die Strafverfolgung von Mitgliedern ehemaliger SED-geführter DDR-Regierungen und Verfolgung von Straftaten im Zusammenhang mit dem Wiedervereinigungsgeschehen (ZERV) gemäß § 13 Absatz 1 am 1. März 1994 in Kraft getreten.

Die Landesregierung
Nordrhein-Westfalen

Der Ministerpräsident

Fußnoten:

Fn1

GV. NW. 1994 S. 243.Das Abkommen über die ZERV ist am 31. Dezember 2000 gemäß § 12 Abs. 1 außer Kraft getreten (IMK-Beschluss vom 5. Mai 2000 zu Top 15).



Normverlauf ab 2000: