Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.)  mit Stand vom 17.4.2024


Bekanntmachung des Staatsvertrages über die Errichtung und den Betrieb des elektronischen Gesundheitsberuferegisters als gemeinsame Stelle der Länder zur Ausgabe elektronischer Heilberufs- und Berufsausweise sowie zur Herausgabe der Komponenten zur Authentifizierung von Leistungserbringerinstitutionen (eGBR-Staatsvertrag – eGBRStVtr)

Normüberschrift

Bekanntmachung
des Staatsvertrages über die Errichtung und den Betrieb des elektronischen
Gesundheitsberuferegisters als gemeinsame Stelle der Länder zur Ausgabe
elektronischer Heilberufs- und Berufsausweise sowie zur Herausgabe der
Komponenten zur Authentifizierung von Leistungserbringerinstitutionen
(eGBR-Staatsvertrag – eGBRStVtr)

Vom 22. Dezember 2021 (Fn 1)

Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat in seiner Sitzung am 15. Dezember 2021 gemäß Artikel 66 Satz 2 der Landesverfassung dem Entwurf des Staatsvertrages über die Errichtung und den Betrieb des elektronischen Gesundheitsberuferegisters als gemeinsame Stelle der Länder zur Ausgabe elektronischer Heilberufs- und Berufsausweise sowie zur Herausgabe der Komponenten zur Authentifizierung von Leistungserbringerinstitutionen (eGBR-Staatsvertrag – eGBRStVtr) zugestimmt.

Der Staatsvertrag wird nachfolgend bekannt gemacht.

Der Tag des Inkrafttretens wird gesondert bekannt gemacht.

Ministerpräsident
des Landes Nordrhein-Westfalen


Anlagen:

Fußnoten:

Fn 1

(GV. NRW. 2022 S. 29).