Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.)  mit Stand vom 17.4.2024


Bekanntmachung zu dem Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik über die gegenseitige Hilfeleistung bei Katastrophen oder schweren Unglücksfällen

Normüberschrift

Bekanntmachung
zu dem Abkommen zwischen der Bundesrepublik
Deutschland und der Französischen Republik
über die gegenseitige Hilfeleistung bei
Katastrophen oder schweren Unglücksfällen

Vom 12. Dezember 1980 (Fn 1)

Das am 3. Februar 1977 unterzeichnete Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik über die gegenseitige Hilfeleistung bei Katastrophen oder schweren Unglücksfällen ist aufgrund des Gesetzes vom 14. Januar 1980 veröffentlicht worden (BGBl. II S. 33). Es ist laut Bekanntmachung vom 12. November 1980 (BGBl. II S. 1438) nach seinem Artikel 15 Abs. 2 am 1. Dezember 1980 in Kraft getreten.

Für das Land Nordrhein-Westfalen hat die Landesregierung mit Zustimmung des Landtags das Einverständnis zu dem Abkommen erklärt.

Der Ministerpräsident
des Landes Nordrhein-Westfalen

Fußnoten:

Fn1

GV. NW. 1980 S. 1083.