Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.)  mit Stand vom 6.12.2024


Bekanntmachung zu dem Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Großherzogtum Luxemburg über die gegenseitige Hilfeleistung bei Katastrophen oder schweren Unglücksfällen

Normüberschrift

Bekanntmachung
zu dem Abkommen zwischen der Bundesrepublik
Deutschland und dem Großherzogtum Luxemburg
über die gegenseitige Hilfeleistung bei
Katastrophen oder schweren Unglücksfällen

Vom 6. Januar 1982 (Fn 1)

Das am 2. März 1978 unterzeichnete Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Großherzogtum Luxemburg über die gegenseitige Hilfeleistung bei Katastrophen oder schweren Unglücksfällen ist aufgrund des Gesetzes vom 7. Juli 1981 (BGBl. II S. 445) veröffentlicht worden. Das Abkommen ist laut Bekanntmachung vom 24. November 1981 (BGBl. II S. 1067) am 1. Dezember 1981 in Kraft getreten.

Für das Land Nordrhein-Westfalen hat die Landesregierung mit Zustimmung des Landtags das Einverständnis zu dem Abkommen erklärt.

Der Ministerpräsident
des Landes Nordrhein-Westfalen

Fußnoten:

Fn1

GV. NW. 1982 S. 18.