Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.)  mit Stand vom 1.12.2024


Gesetz zur Zustimmung zum Staatsvertrag über die gemeinsame Einrichtung für Hochschulzulassung vom 21. März 2016


Inhaltsverzeichnis:

Normüberschrift

Gesetz
zur Zustimmung zum Staatsvertrag über die gemeinsame
Einrichtung für Hochschulzulassung vom 21. März 2016

Vom 31. Januar 2017 (Fn 1)

(Artikel 1 des Gesetzes vom 31. Januar 2017 (GV. NRW. S. 239))

§ 1

(1) Dem Staatsvertrag zwischen den Ländern der Bundesrepublik Deutschland über die gemeinsame Einrichtung für Hochschulzulassung vom 21. März 2016 (Staatsvertrag) wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird in der Anlage veröffentlicht.

(2) Der Zeitpunkt des Inkrafttretens des Staatsvertrags, der sich nach seinem Artikel 19 Absatz 1 Satz 1 bemisst, wird im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen bekannt gegeben werden.

§ 2

Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

Die Landesregierung

Nordrhein-Westfalen

Die Ministerpräsidentin

Die Ministerin

für Schule und Weiterbildung

Der Minister

für Inneres und Kommunales

Der Justizminister

Für den Finanzminister

der Minister

für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr

Die Ministerin

für Innovation, Wissenschaft und Forschung


Anlagen:

Fußnoten:

Fn 1

In Kraft getreten am 11. Februar 2017 (GV. NRW. S. 239).



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