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Bekanntmachung zu der deutsch-französischen Vereinbarung über die Schaffung einer deutsch-französischen Berechtigungskarte für die Benutzung der Einrichtungen der Studentenwerke beider Länder durch deutsche und französische Studierende

Normüberschrift

Bekanntmachung
zu der deutsch-französischen Vereinbarung über
die Schaffung einer deutsch-französischen
Berechtigungskarte für die Benutzung der
Einrichtungen der Studentenwerke beider Länder
durch deutsche und französische Studierende

Vom 4. Februar 1983 (Fn 1)

Die am 10. Juli 1980 unterzeichnete Vereinbarung zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Französischen Republik über die Schaffung einer deutsch-französischen Berechtigungskarte für die Benutzung der Einrichtungen der Studentenwerke beider Länder durch deutsche und französische Studierende ist durch Bekanntmachung vom 11. Januar 1983 im Bundesgesetzblatt Teil II S. 38 veröffentlicht worden. Sie ist laut dieser Bekanntmachung nach ihrem Artikel 6 am 15. September 1981 in Kraft getreten.

Für das Land Nordrhein-Westfalen hat die Landesregierung mit Zustimmung des Landtags das Einverständnis zu der Vereinbarung erklärt.

Der Ministerpräsident
des Landes Nordrhein-Westfalen

Fußnoten:

Fn1

GV. NW. 1983 S. 51.