Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.)  mit Stand vom 1.12.2024


Bekanntmachung des Staatsvertrages über die Voraussetzungen zur Ausstattung und Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Stiftung „Zoologisches Forschungsmuseum Alexander-Koenig – Leibniz-Institut für Biodiversität der Tiere“ beziehungsweise „Leibniz-Institut für Analyse des Biodiversitätswandels“ mit den Standorten Bonn und Hamburg

Normüberschrift

Bekanntmachung
des Staatsvertrages über die Voraussetzungen zur Ausstattung und
Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Stiftung „Zoologisches
Forschungsmuseum Alexander-Koenig – Leibniz-Institut für Biodiversität der
Tiere“ beziehungsweise „Leibniz-Institut für Analyse des
Biodiversitätswandels“ mit den Standorten Bonn und Hamburg

Vom 18. Mai 2021 (Fn 1)

Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat in seiner Sitzung am 28. April 2021 gemäß Artikel 66 Satz 2 der Landesverfassung dem Entwurf des Staatsvertrages über die Voraussetzungen zur Ausstattung und Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Stiftung „Zoologisches Forschungsmuseum Alexander-Koenig – Leibniz-Institut für Biodiversität der Tiere“ beziehungsweise „Leibniz-Institut für Analyse des Biodiversitätswandels“ mit den Standorten Bonn und Hamburg zugestimmt.

Der Staatsvertrag wird nachfolgend bekannt gemacht.

Der Tag des Inkrafttretens wird gesondert bekannt gemacht.

Ministerpräsident

des Landes Nordrhein-Westfalen


Anlagen:

Fußnoten:

Fn 1

(GV. NRW. S. 654)