Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.) mit Stand vom 1.12.2024
Bekanntmachung des Staatsvertrages über die Voraussetzungen zur Ausstattung und Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Stiftung „Zoologisches Forschungsmuseum Alexander-Koenig – Leibniz-Institut für Biodiversität der Tiere“ beziehungsweise „Leibniz-Institut für Analyse des Biodiversitätswandels“ mit den Standorten Bonn und Hamburg
Normüberschrift
Bekanntmachung
des Staatsvertrages über die Voraussetzungen zur Ausstattung und
Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Stiftung „Zoologisches
Forschungsmuseum Alexander-Koenig – Leibniz-Institut
für Biodiversität der
Tiere“ beziehungsweise „Leibniz-Institut für Analyse des
Biodiversitätswandels“ mit den Standorten Bonn und Hamburg
Vom 18. Mai 2021 (Fn 1)
Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat in seiner Sitzung am 28. April 2021 gemäß Artikel 66 Satz 2 der Landesverfassung dem Entwurf des Staatsvertrages über die Voraussetzungen zur Ausstattung und Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Stiftung „Zoologisches Forschungsmuseum Alexander-Koenig – Leibniz-Institut für Biodiversität der Tiere“ beziehungsweise „Leibniz-Institut für Analyse des Biodiversitätswandels“ mit den Standorten Bonn und Hamburg zugestimmt.
Der Staatsvertrag wird nachfolgend bekannt gemacht.
Der Tag des Inkrafttretens wird gesondert bekannt gemacht.
Ministerpräsident
des Landes Nordrhein-Westfalen
Anlagen:
(GV. NRW. S. 654) |
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