Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.)  mit Stand vom 16.3.2024


Bekanntmachung des Inkrafttretens des Staatsvertrages über die Voraussetzungen zur Ausstattung und Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Stiftung „Zoologisches Forschungsmuseum Alexander Koenig – Leibniz-Institut für Biodiversität der Tiere“ beziehungsweise „Leibniz-Institut zur Analyse des Biodiversitätswandels“ mit den Standorten Bonn und Hamburg

Normüberschrift

Bekanntmachung
des Inkrafttretens
des Staatsvertrages über die Voraussetzungen zur Ausstattung und
Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Stiftung „Zoologisches
Forschungsmuseum Alexander Koenig – Leibniz-Institut für Biodiversität der
Tiere“ beziehungsweise „Leibniz-Institut zur Analyse des
Biodiversitätswandels“ mit den Standorten Bonn und Hamburg

Nachdem am 22. Juni 2021 die Ratifikationsurkunden der Freien und Hansestadt Hamburg und des Landes Nordrhein-Westfalen ausgetauscht waren, ist der Staatsvertrag über die Voraussetzungen zur Ausstattung und Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Stiftung „Zoologisches Forschungsmuseum Alexander Koenig – Leibniz-Institut für Biodiversität der Tiere“ beziehungsweise „Leibniz-Institut zur Analyse des Biodiversitätswandels“ mit den Standorten Bonn und Hamburg gemäß seines Artikels 8 Absatz 1 Satz 2 am 22. Juni 2021 in Kraft getreten.

Düsseldorf, 29. Juni 2021

Der Ministerpräsident
des Landes Nordrhein-Westfalen

Fußnoten:

Fn 1

Veröffentlicht am 14. Juli 2021 (GV. NRW. S. 889).