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Bekanntmachung zum Übereinkommen zum Schutz des architektonischen Erbes Europas

Normüberschrift

Bekanntmachung
zum Übereinkommen zum Schutz des
architektonischen Erbes Europas

Vom 17. November 1987 (Fn 1)

Das von der Bundesrepublik Deutschland am 3. Oktober 1985 unterzeichnete Übereinkommen zum Schutz des architektonischen Erbes Europas ist durch Bekanntmachung vom 2. Oktober 1987 im Bundesgesetzblatt Teil II Seite 623 veröffentlicht worden. Es wird nach seinem Artikel 22 Abs. 2 für die Bundesrepublik Deutschland am 1. Dezember 1987 in Kraft treten.

Für das Land Nordrhein-Westfalen hat die Landesregierung mit Zustimmung des Landtags das Einverständnis zu dem Übereinkommen erklärt.

Der Ministerpräsident
des Landes Nordrhein-Westfalen

Fußnoten:

Fn1

GV. NW. 1987 S. 404.