Historische SGV. NRW.

 Aufgehobene Norm: (zur Aufhebung siehe unter (Fn 1))
 


Historisch: Gesetz über die Auflösung der Gemeinschaftskasse im Rheinischen Braunkohlengebiet


Inhaltsverzeichnis:


Historisch:

Normüberschrift

Gesetz
über die Auflösung der Gemeinschaftskasse
im Rheinischen Braunkohlengebiet

Vom 16. Februar 1982 (Fn 1)

§ 1

Die durch das Gesetz über die Errichtung einer Gemeinschaftskasse im Rheinischen Braunkohlengebiet vom 25. April 1950 (GS. NW. S. 453) als Körperschaft des öffentlichen Rechts errichtete ,,Gemeinschaftskasse zur Sicherung der Rekultivierung im Rheinischen Braunkohlengebiet" wird aufgelöst.

§ 2

Das Vermögen der Gemeinschaftskasse fällt anteilig an die Mitglieder im Verhältnis der von ihnen geleisteten Beiträge.

§ 3 (Fn 2)

Das Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft (Fn 3)

Die Landesregierung
des Landes Nordrhein-Westfalen

Der Ministerpräsident

Der Minister
für Wirtschaft, Mittelstand und Verkehr

Fußnoten:

Fn 1

GV. NW. 1982 S. 74.

Aufgehoben durch Artikel 113 des Zweiten Befristungsgesetzes vom 5.4.2005 (GV. NRW. S. 274), in Kraft getreten am 28. April 2005.

Fn 2

§ 3 Satz 2 gegenstandslos; Aufhebungsvorschrift.

Fn 3

GV. NW. ausgegeben am 9. März 1982.



Normverlauf ab 2000: