Historische SGV. NRW.

 Aufgehobene Norm: (zur Aufhebung siehe unter (Fn 1))
 


Historisch: Verordnung über den finanziellen Ausgleich nach § 15 Zensusgesetz 2011 - Ausführungsgesetz NRW


Inhaltsverzeichnis:


Historisch:

Normüberschrift

Verordnung
über den finanziellen Ausgleich nach § 15 Zensusgesetz 2011 - Ausführungsgesetz NRW

Vom 25. Oktober 2012 (Fn 1)

Auf Grund des § 15 Absatz 2 Satz 3 des Zensusgesetz 2011 - Ausführungsgesetz NRW vom 16. November 2010 (GV. NRW. S. 554) wird verordnet:

§ 1
Endrechnung des finanziellen Ausgleichs

(1) Die durch den Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen - Geschäftsbereich Statistik - nach Durchführung der Aufgaben der örtlichen Erhebungsstellen festgestellten tatsächlichen Fallzahlen in den kreisfreien Städten, den Kreisen und der Städteregion Aachen ergeben sich aus der Anlage 1 zu dieser Verordnung.

(2) Die Verteilung des finanziellen Ausgleichs gemäß § 15 Absatz 1 Satz 1 des Zensusgesetzes 2011 - Ausführungsgesetz NRW in Höhe von 37.500.382 € auf die kreisfreien Städte, die Kreise und die Städteregion Aachen ist anhand der tatsächlichen Fallzahlen gemäß Absatz 1 neu berechnet. Sie ergibt sich aus der Anlage 2.

§ 2
Restzahlung des finanziellen Ausgleichs

(1) Die Höhe der Restzahlung für die kreisfreien Städte, die Kreise und die Städteregion Aachen ist ermittelt durch Abzug der jeweiligen Abschlagszahlung gemäß § 15 Absatz 2 Satz 1 und 2 des Zensusgesetzes 2011 - Ausführungsgesetz NRW von dem endberechneten finanziellen Ausgleich gemäß § 1 Absatz 2 dieser Verordnung. Sie ergibt sich aus der Anlage 3.

(2) Der Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen - Geschäftsbereich Statistik - veranlasst die Restzahlung an die kreisfreien Städte, die Kreise und die Städteregion Aachen gemäß Absatz 1 unverzüglich nach Inkrafttreten dieser Verordnung.

§ 3
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 2015 außer Kraft.

Der Minister
für Inneres und Kommunales
des Landes Nordrhein-Westfalen


Anlagen:

Fußnoten:

Fn 1

In Kraft getreten am 31. Oktober 2012 (GV. NRW. S. 476).



Normverlauf ab 2000: