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Bekanntmachung des Inkrafttretens des Abkommens über die erweiterte Zuständigkeit der mit Aufgaben des Strafvollzugs beauftragten Bediensteten der Länder vom 6. Juni 1991

Normüberschrift

Bekanntmachung
des Inkrafttretens des Abkommens
über die erweiterte Zuständigkeit
der mit Aufgaben des Strafvollzugs
beauftragten Bediensteten der Länder
vom 6. Juni 1991

Vom 7. März 1992 (Fn 1)

Das Abkommen über die erweiterte Zuständigkeit der mit Aufgaben des Strafvollzugs beauftragten Bediensteten der Länder vom 6. Juni 1991 - Bekanntmachung vom 20. November 1991 (GV. NW. S. 448) (Fn 2) - ist zwischen den Ländern Rheinland-Pfalz, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Saarland und der Freien und Hansestadt Hamburg nach seinem Artikel 4 Abs. 2 am 1. Januar 1992 in Kraft getreten.

Düsseldorf, den 7. März 1992

Der Ministerpräsident
des Landes Nordrhein-Westfalen

Fußnoten:

Fn1

GV. NW. 1992 S. 100.

Fn2

SGV. NW. 300.