Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.)  mit Stand vom 17.4.2024


Gesetz zur Bestätigung der Vereinbarung mit dem Erzbistum Paderborn


Inhaltsverzeichnis:

Normüberschrift

Gesetz
zur Bestätigung der Vereinbarung
mit dem Erzbistum Paderborn

Vom 13. April 2022 (Fn 1)

(Artikel 2 des Gesetzes vom 13. April 2022 (GV. NRW. S. 672))

§ 1
Bestätigung der Vereinbarung mit dem Erzbistum Paderborn

Die Vereinbarung über die Zuordnung des Vermögens des Paderborner Studienfonds zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und dem Erzbistum Paderborn vom […] wird gemäß Artikel 21 der Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen bestätigt. Die Vereinbarung wird nachstehend als Anlage veröffentlicht.

§ 2
Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen

Der Ministerpräsident

Für den Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration
Der Minister für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie

Für den Minister der Finanzen
Der Minister des Innern


Anlagen:

Fußnoten:

Fn 1

In Kraft getreten am 7. Mai 2022 (GV. NRW. S. 672).



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