Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.)  mit Stand vom 17.4.2024


Bekanntmachung des Inkrafttretens der Vereinbarung über die Zuordnung des Vermögens des Paderborner Studienfonds zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und dem Erzbistum Paderborn vom 6. Mai 2022

Normüberschrift

Bekanntmachung des Inkrafttretens
der Vereinbarung über die Zuordnung des Vermögens des Paderborner Studienfonds
zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und dem Erzbistum Paderborn
vom 6. Mai 2022

Nachdem der abschließende Notenwechsel zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und dem Heiligen Stuhl am 10. Mai 2022 erfolgt ist, ist die Vereinbarung über die Zuordnung des Vermögens des Paderborner Studienfonds zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und dem Erzbistum Paderborn gemäß § 8 Abs. 1 der Vereinbarung am 11. Mai 2022 in Kraft getreten. Ihr Wortlaut wird nachfolgend wiedergegeben.

Düsseldorf, 27. Juli 2022

Der Ministerpräsident
des Landes Nordrhein-Westfalen


Anlagen:

Fußnoten:

Fn 1

GV. NRW. S. 892.