Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.)  mit Stand vom 16.3.2024


Gesetz zu dem Staatsvertrag zum Lotteriewesen in Deutschland (Lotteriestaatsvertrag - LoStV) und dem Staatsvertrag über die Regionalisierung von Teilen der von den Unternehmen des deutschen Lotto- und Totoblocks erzielten Einnahmen


Inhaltsverzeichnis:

Normüberschrift

Gesetz
zu dem Staatsvertrag zum
Lotteriewesen in Deutschland
(Lotteriestaatsvertrag - LoStV)
und dem Staatsvertrag über die
Regionalisierung von Teilen der von
den Unternehmen des deutschen
Lotto- und Totoblocks erzielten Einnahmen

Vom 22. Juni 2004 (Fn 1)

Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird:

Artikel 1

Zustimmung zum Staatsvertrag zum Lotteriewesen

Dem zwischen den Ländern der Bundesrepublik Deutschland geschlossenen Staatsvertrag zum Lotteriewesen vom 13.Februar 2004 wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachstehend als Anlage veröffentlicht.

Artikel 2

Zustimmung zum Staatsvertrag über die
Regionalisierung von Teilen der von den
Unternehmen des Deutschen Lotto- und Totoblocks
erzielten Einnahmen

Dem zwischen den Ländern der Bundesrepublik Deutschland geschlossenen Staatsvertrag über die Regionalisierung von Teilen der von den Unternehmen des Deutschen Lotto- und Totoblocks erzielten Einnahmen vom 13. Februar 2004 wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachstehend als Anlage veröffentlicht.

Artikel 3

In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten

(1) Artikel 1 und 2 treten am Tag nach der Verkündung des Gesetzes in Kraft.

(2) Der Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens der Staatsverträge wird im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen bekannt gegeben. Sollten die Staatsverträge gegenstandslos werden, macht das Innenministerium dies im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen bis zum 31. Juli 2004 bekannt.

Düsseldorf, den 22. Juni 2004

Die Landesregierung
Nordrhein-Westfalen

Der Stellvertreter
des Ministerpräsidenten

Dr. Michael V e s p e r

Der Innenminister
zugleich für
den Finanzminister

Dr. Fritz B e h r e n s

Zusatz zu Artikel 3 Abs. 2

Bekanntmachung
des In-Kraft-Tretens des Staatsvertrages
zum Lotteriewesen in Deutschland

Vom 21. Juli 2004 (Fn 2)

Nachdem die von den Ländern ausgefertigten Ratifikationsurkunden rechtzeitig bis zum 30. Juni 2004 bei der Bayerischen Staatskanzlei hinterlegt wurden, ist der Staatsvertrag zum Lotteriewesen in Deutschland nach § 18 am 1. Juli 2004 in Kraft getreten.

Düsseldorf, den 21. Juli 2004

Der Ministerpräsident
des Landes Nordrhein-Westfalen

Peer  S t e i n b r ü c k

Bekanntmachung
des In-Kraft-Tretens des Staatsvertrages
über die Regionalisierung von Teilen der von
den Unternehmen des Deutschen
Lotto- und Totoblocks erzielten Einnahmen

Vom 21. Juli 2004 (Fn 2)

Nachdem die von den Ländern ausgefertigten Ratifikationsurkunden rechtzeitig bis zum 30. Juni 2004 bei der Bayerischen Staatskanzlei hinterlegt wurden, ist der Staatsvertrag über die Regionalisierung von Teilen der von den Unternehmen des Deutschen Lotto- und Totoblocks erzielten Einnahmen nach § 7 Abs. 1 am 1. Juli 2004 in Kraft getreten.

Düsseldorf, den 21. Juli 2004

Der Ministerpräsident
des Landes Nordrhein-Westfalen

Peer  S t e i n b r ü c k


Anlagen:

Fußnoten:

Fn 1

GV. NRW. S. 315, in Kraft getreten am 26. Juni 2004.

Fn 2

Bekanntmachungen  des In-Kraft-Tretens der beiden Staatsverträge vom 13. Februar 2004 (GV. NRW. S. 422).



Normverlauf ab 2000: