Historische SGV. NRW.
Aufgehobene Norm:
(zur Aufhebung siehe unter (Fn 1))
Fußnoten:
Historisch: Verordnung über die Übertragung der Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörde auf die Stadt Sprockhövel, Ennepe-Ruhr-Kreis
Historisch:
Normüberschrift
Verordnung
über die Übertragung der Aufgaben der unteren
Bauaufsichtsbehörde auf die Stadt Sprockhövel,
Ennepe-Ruhr-Kreis
Vom 30. Dezember 1970 (Fn 1)
Auf Grund des § 77 Abs. 5 der Landesbauordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Januar 1970 (GV. NW. S. 96) (Fn 2) wird verordnet:
§ 1
§ 1
Die Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörde werden unter dem Vorbehalt des Widerrufs für das Gebiet der Stadt auf die Stadt Sprockhövel, Ennepe-Ruhr-Kreis, übertragen.
§ 2
§ 2
Diese Verordnung tritt am 1. Februar 1971 in Kraft.
Der Innenminister
des Landes Nordrhein-Westfalen
Normverlauf ab 2000: