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MBl. NRW. - Ende der Printausgabe - ab dem 1. Juli 2025 nur noch digital  01.07.2025


Das Ministerialblatt wird digital!

Ab dem 1. Juli 2025 erscheint auf dieser Internetseite das Ministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen (MB.NRW) in einem neuen Layout und ausschließlich digital als verbindliche amtliche Fassung! Das Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen baut damit auch im Veröffentlichungswesen die digitale Modernisierung weiter aus. Die Umstellung auf eine ausschließlich digitale Veröffentlichung des MB.NRW verkürzt die vorgeschalteten Bearbeitungsabläufe, ermöglicht eine noch schnellere Veröffentlichung der Inhalte, schont die Umwelt durch die Einsparung von Papier - und spart dadurch zudem Haushalts- und damit Steuermittel.

Der zusätzliche Druck von Papierfassungen des MB.NRW wird in der Folge zum 1. Juli 2025 eingestellt. Sollte dennoch Bedarf an einer ausgedruckten Fassung eines Blattes bestehen, kann diese eigenständig durch den Download und Ausdruck des veröffentlichten pdf-Dokuments jederzeit bedarfsspezifisch erstellt werden.

Weitere Erläuterungen zur Digitalisierung des MBl. NRW folgen.

Aufgrund verfassungsrechtlicher Gegebenheitenkann das Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen noch nicht in eine ausschließlich digitaler Fassung überführt werden. Es erscheint daher auch weiterhin in seiner rechtlich verbindlichen Fassung als papiergebundene Ausgabe, deren elektronische Kopie, wie gewohnt, in nicht amtlicher Fassung hier auf dem Service-Portal recht.nrw.de für Sie bereit gehalten wird.

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