Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW.)

Gesetzblatt: Ausgabe 4 (Titelblatt)

63. Jahrgang

Ausgegeben zu Düsseldorf am 20. Februar 2009

Nummer 4

        
Glied.-Nr. Datum   Inhalt Seite
17.02.2009   Gesetz zur Regelung der Zuweisungen des Landes Nordrhein-Westfalen an die Gemeinden und Gemeindeverbände im Haushaltsjahr 2009 (Gemeindefinanzierungsgesetz – GFG 2009) 54
    
17.02.2009   Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans des Landes Nordrhein-Westfalen für das Haushaltsjahr 2009 (Haushaltsgesetz 2009) 64
    
2020
301
13.01.2009   Drittes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Gliederung und die Bezirke der ordentlichen Gerichte und anderer Gesetze 75
    
203014 12.02.2009   Sechste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Laufbahnen der Beamtinnen und Beamten des feuerwehrtechnischen Dienstes im Lande Nordrhein-Westfalen 78
    
230 17.02.2009   Verordnung zur Änderung der Verordnung über den Anwendungsbereich, den Kreis der Beteiligten sowie die Voraussetzungen für ein Raumordnungsverfahren (Verordnung zu Raumordnungsverfahren) 78
    
301 24.01.2009   Dritte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die elektronische Registerführung und die Zuständigkeit der Amtsgerichte in Nordrhein-Westfalen in Registersachen 76
    
7831 20.01.2009   Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung von Regelungen auf dem Gebiet der Tierseuchenbekämpfung 77
    
12.01.2009   Genehmigung der 52. Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Düsseldorf im Gebiet der Stadt Ratingen 78
    


Bestellungen, Anfragen usw. sind an den A. Bagel Verlag zu richten. Anschrift und Telefonnummer wie folgt für

Abonnementsbestellungen: Grafenberger Allee 100, Fax (0211) 9682/229, Tel. (0211) 9682/238 (8.00-12.30 Uhr), 40237 Düsseldorf Bezugspreis für GV halbjährlich 33,50 Euro (Kalenderhalbjahr). Jahresbezug 67,- Euro (Kalenderjahr), zahlbar im voraus. Bezugspreis für MBL halbjährlich 57,50 Euro (Kalenderhalbjahr). Jahresbezug 115,- Euro (Kalenderjahr), zahlbar im voraus.Abbestellungen für Kalenderhalbjahresbezug müssen bis zum 30. 4. bzw. 31. 10., für Kalenderjahresbezug bis zum 31. 10. eines jeden Jahres beim A. Bagel Verlag vorliegen. Reklamationen über nicht erfolgte Lieferungen aus dem Abonnement werden nur innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Erscheinen anerkannt.
In den Bezugs- und Einzelpreisen ist keine Umsatzsteuer i. S. d. §14 UStG enthalten.

Einzelbestellungen:
Grafenberger Allee 100, Fax (0211) 9682/229, Tel.(0211) 9682/241, 40237 Düsseldorf, verlag@bagel.de
Von Vorabeinsendungen des Rechnungsbetrages - in welcher Form auch immer - bitten wir abzusehen. Die Lieferungen erfolgen nur aufgrund schriftlicher Bestellung gegen Rechnung. Es wird dringend empfohlen, Nachbestellungen des Gesetz- und Verordnungsblattes für das Land Nordrhein - Westfalen möglichst innerhalb eines Vierteljahres nach Erscheinen der jeweiligen Nummer beim A. Bagel Verlag vorzunehmen, um späteren Lieferschwierigkeiten vorzubeugen. Wenn nicht innerhalb von vier Wochen eine Lieferung erfolgt, gilt die Nummer als vergriffen. Eine besondere Benachrichtigung ergeht nicht.
Herausgeber: Im Namen der Landesregierung Nordrhein-Westfalen, das Ministerium des Innern NRW, Friedrichstraße 62-80, 40217 Düsseldorf, redaktion@im.nrw.de

Herstellung und Vertrieb im Namen und für Rechnung des Herausgebers: A. Bagel Verlag, Grafenberger Allee 100, 40237 Düsseldorf, verlag@bagel.de
Druck: TSB Tiefdruck Schwann-Bagel, Düsseldorf und Mönchengladbach
ISSN 0177-5359