Ministerialblatt (MBl. NRW.)

Ministerialblatt: Ausgabe 4 (Titelblatt)

68. Jahrgang

Ausgegeben zu Düsseldorf am 20. Februar 2015

Nummer 4


(I.)
Veröffentlichungen, die in die Sammlung des bereinigten Ministerialblattes
für das Land Nordrhein-Westfalen (SMBl.NRW.) aufgenommen werden.

     
Glied.-Nr. Datum   Inhalt Seite
20025 27.11.2014   Änderung der Betriebssatzung des KDN Dachverband kommunaler IT Dienstleister für "AKDN-sozial" Bek. des Zweckverbandes KDN – Dachverband Kommunaler IT-Dienstleister vom 27.11.2014 78
    
702 21.01.2015   Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen in der Gesundheitswirtschaft Runderlass des Ministeriums für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter v. 21.1.2015 78
    
751 21.01.2015   Richtlinie über die Dotation des Fonds NRW/EU.KWK-Investitionskredit RdErl. des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz v. 21.1.2015 82
    
770 20.01.2015   Bestimmung der zuständigen Behörde für die Durchführung des Zulassungsverfahrens für den Bau und Betrieb einer Fernwärmeleitung der STEAG Fernwärme GmbH zwischen Duisburg-Walsum und Bottrop-Welheim RdErl. d. Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz – IV - 8 - 50 31 30.3- v. 20.1.2015 82
    
81 23.12.2014   Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen, die aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds in der Förderphase 2014 bis 2020 mitfinanziert werden (ESF-Förderrichtlinie 2014 - 2020) RdErl. d. Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales – Az.: II 1 – 2602.5 v. 23.12.2014 82
    


(II.)
Veröffentlichungen, die nicht in die Sammlung des bereinigten Ministerialblattes
für das Land Nordrhein-Westfalen (SMBl.NRW.) aufgenommen werden.

 
Glied.-Nr. Datum   Inhalt Seite
22.01.2015   14. Landschaftsversammlung Westfalen-Lippe Feststellung eines Nachfolgers Bek. d. Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe vom 22.1.2015 101
    


(III.)
Öffentliche Bekanntmachungen

 
Glied.-Nr. Datum   Inhalt Seite
20.01.2015   Festlegung für die zweite Regulierungsperiode zur Berücksichtigung von Kosten für die Beschaffung von Verlustenergie als volatile Kostenanteile nach § 11 Absatz 5 Satz 2 ARegV durch Elektrizitätsverteilernetzbetreiber in der Zuständigkeit der Landesregulierungsbehörde Nordrhein-Westfalen Bek. d. Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk - V B 4 – 38-20/2.2 (Strom) v. 20.1.2015 101
    


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ISSN 0177-5359