Ministerialblatt (MBl. NRW.)

Ministerialblatt: Ausgabe 9c (Titelblatt)

73. Jahrgang

Ausgegeben zu Düsseldorf am 1. Mai 2020

Nummer 9c


(I.)
Veröffentlichungen, die in die Sammlung des bereinigten Ministerialblattes
für das Land Nordrhein-Westfalen (SMBl.NRW.) aufgenommen werden.

  
Glied.-Nr. Datum   Inhalt Seite
2128 01.05.2020   Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen erlässt auf der Grundlage des § 28 Absatz 1 Satz 1 des Infektionsschutzgesetzes vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045), der zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 27. März 2020 (BGBl. I S. 587) geändert worden ist, in Verbindung mit § 3 Absatz 2 Nummer 2 des Infektionsschutz- und Befugnisgesetzes vom 14. April 2020 (GV. NRW. S. 218b) und § 5 Absatz 1 der Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronaschutzverordnung – CoronaSchVO) vom 22. März 2020 (GV. NRW. S. 178a), die zuletzt durch die Verordnung vom 24. April 2020 (GV. NRW. S. 306b), geändert worden ist, folgende 221c
    
2128 01.05.2020   Durchführung von Lehr- und Praxisveranstaltungen sowie Prüfungen an den Hochschulen im Land Nordrhein-Westfalen 216c
    


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ISSN 0177-5359