Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW.)

Gesetzblatt: Ausgabe 30 (Titelblatt)

63. Jahrgang

Ausgegeben zu Düsseldorf am 27. November 2009

Nummer 30

       
Glied.-Nr. Datum   Inhalt Seite
2011
2180
24
25
26
40
10.11.2009   Verordnung zur Änderung der Befristung von Rechtsvorschriften mit Beteiligung des Landtages im Geschäftsbereich des Innenministeriums und des Ministeriums für Generationen, Familie, Frauen und Integration 582
    
2030 11.11.2009   Verordnung zur Änderung beamtenrechtlicher und disziplinarrechtlicher Zuständigkeitsregelungen im Geschäftsbereich des für den Schulbereich zuständigen Ministeriums 583
    
2030
20320
20323
20340
23.11.2009   Verordnung zur Änderung von Verordnungen für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie 599
    
203013
2031
20320
600
10.11.2009   Verordnung zur Änderung der Befristung von Rechtsvorschriften im Geschäftsbereich des Finanzministeriums 584
    
216 10.11.2009   Verordnung über Zuständigkeiten im Bereich der Jugendwohlfahrt nach dem Jugendschutzgesetz, dem Sozialgesetzbuch VIII - Kinder- und Jugendhilfe - und dem Jugendfreiwilligendienstegesetz (Jugendwohlfahrtszuständigkeitsverordnung - ZuVO JuWo) 586
    
600 20.11.2009   Einunddreißigste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Zuständigkeiten der Finanzämter 587
    
7124 17.11.2009   Verordnung über die Bezirke der Handwerkskammern im Lande Nordrhein-Westfalen und über andere Regelungen für die Handwerkskammern (Handwerkskammerverordnung – HwkV) 598
    


Bestellungen, Anfragen usw. sind an den A. Bagel Verlag zu richten. Anschrift und Telefonnummer wie folgt für

Abonnementsbestellungen: Grafenberger Allee 100, Fax (0211) 9682/229, Tel. (0211) 9682/238 (8.00-12.30 Uhr), 40237 Düsseldorf Bezugspreis für GV halbjährlich 33,50 Euro (Kalenderhalbjahr). Jahresbezug 67,- Euro (Kalenderjahr), zahlbar im voraus. Bezugspreis für MBL halbjährlich 57,50 Euro (Kalenderhalbjahr). Jahresbezug 115,- Euro (Kalenderjahr), zahlbar im voraus.Abbestellungen für Kalenderhalbjahresbezug müssen bis zum 30. 4. bzw. 31. 10., für Kalenderjahresbezug bis zum 31. 10. eines jeden Jahres beim A. Bagel Verlag vorliegen. Reklamationen über nicht erfolgte Lieferungen aus dem Abonnement werden nur innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Erscheinen anerkannt.
In den Bezugs- und Einzelpreisen ist keine Umsatzsteuer i. S. d. §14 UStG enthalten.

Einzelbestellungen:
Grafenberger Allee 100, Fax (0211) 9682/229, Tel.(0211) 9682/241, 40237 Düsseldorf, verlag@bagel.de
Von Vorabeinsendungen des Rechnungsbetrages - in welcher Form auch immer - bitten wir abzusehen. Die Lieferungen erfolgen nur aufgrund schriftlicher Bestellung gegen Rechnung. Es wird dringend empfohlen, Nachbestellungen des Gesetz- und Verordnungsblattes für das Land Nordrhein - Westfalen möglichst innerhalb eines Vierteljahres nach Erscheinen der jeweiligen Nummer beim A. Bagel Verlag vorzunehmen, um späteren Lieferschwierigkeiten vorzubeugen. Wenn nicht innerhalb von vier Wochen eine Lieferung erfolgt, gilt die Nummer als vergriffen. Eine besondere Benachrichtigung ergeht nicht.
Herausgeber: Im Namen der Landesregierung Nordrhein-Westfalen, das Ministerium des Innern NRW, Friedrichstraße 62-80, 40217 Düsseldorf, redaktion@im.nrw.de

Herstellung und Vertrieb im Namen und für Rechnung des Herausgebers: A. Bagel Verlag, Grafenberger Allee 100, 40237 Düsseldorf, verlag@bagel.de
Druck: TSB Tiefdruck Schwann-Bagel, Düsseldorf und Mönchengladbach
ISSN 0177-5359