Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW.)

Gesetzblatt: Ausgabe 34 (Titelblatt)

63. Jahrgang

Ausgegeben zu Düsseldorf am 10. Dezember 2009

Nummer 34

     
Glied.-Nr. Datum   Inhalt Seite
232 17.11.2009   Verordnung über Bau und Betrieb von Sonderbauten (Sonderbauverordnung – SBauVO)1) 682
    
232 17.11.2009   Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über bautechnische Prüfungen (BauPrüfVO) 712
    
232 17.11.2009   Verordnung zur Änderung der Verordnung über staatlich anerkannte Sachverständige nach der Landesbauordnung (SV-VO)* 713
    
232 17.11.2009   Verordnung über bauordnungsrechtliche Regelungen für Bauprodukte und Bauarten (Bauprodukte- und Bauartenverordnung – BauPAVO NRW)*) 717
    
232 24.11.2009   Verordnung über die Prüfung technischer Anlagen und wiederkehrende Prüfungen von Sonderbauten (Prüfverordnung - PrüfVO NRW) 723
    


Bestellungen, Anfragen usw. sind an den A. Bagel Verlag zu richten. Anschrift und Telefonnummer wie folgt für

Abonnementsbestellungen: Grafenberger Allee 100, Fax (0211) 9682/229, Tel. (0211) 9682/238 (8.00-12.30 Uhr), 40237 Düsseldorf Bezugspreis für GV halbjährlich 33,50 Euro (Kalenderhalbjahr). Jahresbezug 67,- Euro (Kalenderjahr), zahlbar im voraus. Bezugspreis für MBL halbjährlich 57,50 Euro (Kalenderhalbjahr). Jahresbezug 115,- Euro (Kalenderjahr), zahlbar im voraus.Abbestellungen für Kalenderhalbjahresbezug müssen bis zum 30. 4. bzw. 31. 10., für Kalenderjahresbezug bis zum 31. 10. eines jeden Jahres beim A. Bagel Verlag vorliegen. Reklamationen über nicht erfolgte Lieferungen aus dem Abonnement werden nur innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Erscheinen anerkannt.
In den Bezugs- und Einzelpreisen ist keine Umsatzsteuer i. S. d. §14 UStG enthalten.

Einzelbestellungen:
Grafenberger Allee 100, Fax (0211) 9682/229, Tel.(0211) 9682/241, 40237 Düsseldorf, verlag@bagel.de
Von Vorabeinsendungen des Rechnungsbetrages - in welcher Form auch immer - bitten wir abzusehen. Die Lieferungen erfolgen nur aufgrund schriftlicher Bestellung gegen Rechnung. Es wird dringend empfohlen, Nachbestellungen des Gesetz- und Verordnungsblattes für das Land Nordrhein - Westfalen möglichst innerhalb eines Vierteljahres nach Erscheinen der jeweiligen Nummer beim A. Bagel Verlag vorzunehmen, um späteren Lieferschwierigkeiten vorzubeugen. Wenn nicht innerhalb von vier Wochen eine Lieferung erfolgt, gilt die Nummer als vergriffen. Eine besondere Benachrichtigung ergeht nicht.
Herausgeber: Im Namen der Landesregierung Nordrhein-Westfalen, das Ministerium des Innern NRW, Friedrichstraße 62-80, 40217 Düsseldorf, redaktion@im.nrw.de

Herstellung und Vertrieb im Namen und für Rechnung des Herausgebers: A. Bagel Verlag, Grafenberger Allee 100, 40237 Düsseldorf, verlag@bagel.de
Druck: TSB Tiefdruck Schwann-Bagel, Düsseldorf und Mönchengladbach
ISSN 0177-5359