Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW.)

Gesetzblatt: Ausgabe 59 (Titelblatt)

51. Jahrgang

Ausgegeben zu Düsseldorf am 19. Dezember 1997

Nummer 59

  
Glied.-Nr. Datum   Inhalt Seite
2023   Berichtigung der Zehnten Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Bestimmung der Großen kreisangehörigen Städte und der Mittleren kreisangehörigen Städte nach § 3 a der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen vom 9. Dezember 1997 (GV. NW. S. 422) 445
    
2030 09.12.1997   Neunte Verordnung zur Änderung der Verordnung über beamtenrechtliche Zuständigkeiten im Geschäftsbereich des Innenministeriums Vom 9. Dezember 1997 Aufgrund des § 3 Abs. 3 und des § 180 Satz 2 des Landesbeamtengesetzes (LBG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. Mai 1981 (GV. NW. S. 234), zuletzt geändert durch Gesetz vom 29. April 1997 (GV. NW. S. 82), des § 126 Abs. 3 Nr. 2 Satz 2 des Beamtenrechtsrahmengesetzes (BRRG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Februar 1985 (BGBl. I S. 462), zuletzt geändert durch Gesetz vom 25. März 1997 (BGBl. I S. 726), sowie des § 3 Abs. 1 der Verordnung über die Ernennung, Entlassung und Zurruhesetzung der Beamten und Richter des Landes Nordrhein-Westfalen vom 27. Juni 1978 (GV. NW. S. 286), zuletzt geändert durch Verordnung vom 2. September 1997 (GV. NW. S. 314), wird für den Geschäftsbereich des Innenministeriums verordnet: 444
    


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