Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW.)
Ausgabe 1998 Nr. 18 vom 29.4.1998 Seite 213 bis 220
Bekanntmachung des Inkrafttretens des Abkommens über die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik und über die Akkreditierungsstelle der Länder für Meß- und Prüfstellen zum Vollzug des Gefahrstoffrechts Vom 1. April 1998 |
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Bekanntmachung des Inkrafttretens des Abkommens über die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik und über die Akkreditierungsstelle der Länder für Meß- und Prüfstellen zum Vollzug des Gefahrstoffrechts Vom 1. April 1998
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Bekanntmachung
des Inkrafttretens des Abkommens über die
Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik
und über die Akkreditierungsstelle der Länder
für Meß- und Prüfstellen zum Vollzug
des Gefahrstoffrechts
Vom 1. April 1998
Das am 16./17.
Dezember 1993 unterzeichnete Abkommen über die Zentralstelle der
Länder für Sicherheitstechnik
und über die Akkreditierungsstelle der Länder für Meß- und
Prüfstellen zum Vollzug des Gefahrstoffrechts (Bekanntmachung vom 24. Juni 1994, GV. NW.S. 439) ist nach seinem Artikel 13 Abs. 1 am 1. Mai 1996 in Kraft
getreten.
Düsseldorf,
den 1. April 1998
Der Ministerpräsident
des Landes Nordrhein-Westfalen
Johannes R a u
-GV. NW.1998 S. :215