Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW.)
Ausgabe 2011 Nr. 10 vom 10.5.2011 Seite 237 bis 246
Berichtigung der Satzung zur Änderung der Betriebssatzung für die LVR-Jugendhilfe Rheinland vom 28. Februar 2011 (GV. NRW. S. 189) |
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Berichtigung der Satzung zur Änderung der Betriebssatzung für die LVR-Jugendhilfe Rheinland vom 28. Februar 2011 (GV. NRW. S. 189)
2022
Berichtigung
der Satzung zur Änderung der Betriebssatzung
für die LVR-Jugendhilfe Rheinland
vom 28. Februar 2011 (GV. NRW. S. 189)
Vom 2. Mai 2011
Die o.g. Satzung wird wie folgt berichtigt:
In Artikel 1 werden die Nummern 3 und 4 durch folgende Fassung ersetzt:
„3. § 9 Absatz 2 Nummer 6 wird wie folgt geändert:
„Aufträge nach VOL bei einem Vergabewert von mehr als 150.000 €“
wird ersetzt durch
„die Vergabe von Liefer- und Dienstleistungsaufträgen und Aufträgen für freiberufliche Leistungen bei einem Vergabewert von mehr als 300.000 € (brutto)“.
4. § 9 Absatz 2 Nummer 7 wird wie folgt geändert:
„Aufträge nach VOB mit einem Vergabewert von mehr als 150.000 € bei kurzfristigen Investitionen sowie mittel- und langfristigen Investitionen, soweit die Gesamtkosten der Maßnahme 750.000 € nicht überschreiten,“
wird ersetzt durch
„Aufträge für Bauleistungen mit einem Vergabewert von mehr als 150.000 € (brutto) bei kurzfristigen Investitionen sowie mittel- und langfristige Investitionen/Instandhaltungen, soweit die Gesamtkosten der Maßnahme 1.000.000 € (brutto) nicht überschreiten,“.
GV. NRW. 2011 S. 238